Solanghe du alleine bist, muss keine weitere Person als Aufsicht da sein. Seid ihr aber zwei Schützen, muss eine Person, die gerade nicht schießt als Aufsicht anwesend sein.
Und wo steht das. Bzw. wo ist das geregelt. Die Regelung kenne ich auch so, aber ich finde es nicht im Waffengesetz.
Ich nehme an das im Keller kein "genehmigter" Stand vorhanden ist, aus diesem Grund wird auch keine Standaufsicht benötigt.
Ab wann ist denn ein Stand genehmigt. Bzw. muss ein Luftdruckstand genehmigt werden.
Was unterscheidet den Stand, den ich im Keller habe von dem Stand im Schützenhaus bei privater, nichtöffentlicher Nutzung.
Gruss Axel