Erwerb einer Kleinkaliberlangwaffe

  • Folgende Situition:
    bin 15 jahre alt und schieße seit drei monaten regelmäsig kleinkalieber ligen hab ca 570 ringe im schnitt tendenz steiged. nun stellt sich die frage ob es möglich ist ein kleinkalieber gewehr zu erwerben mein vater hat zwar eine wbk und drei wbkplichtige langwaffen welche er geerbt hat, hat aber schon mind 10 jahre nicht mehr geschossen und desshalb wollte ich hier fragen ob jemand eine ahnung hat ob mein vater eine kklangwaffe erwerben kann ?
    tschuldigung für die umständliche ausdrucksweise aber ich fand keine andere formulierung für die frage:)

  • Hallo,

    also wenn dein Vater eine gelbe WBK hat, kann er auch eine Kleinkaliberwaffe erwerben (Kaliber bitte ohne "ie" schreiben, das tut ja weh!!)
    Das Bedürfnis wird normalerweise nicht mehr von der Behörde geprüft. Wenn er dann das KK-Gewehr erworben hat, würde ich dir und ihm aber raten, dass er hi und da ein paar Schuss mit dem KK macht, damit er auch ein mögliches Bedürfnis nachweisen kann.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo kkshoot99,

    auch wenn die Antwort von dingo bezüglich der gelben WBK so formal richtig ist, so ist doch fraglich, ob dein Vater auch Inhaber einer solchen gelben WBK ist. Sind Dir die Unterschiede der einzelnen WBKs bekannt? Du schreibst zwar, dass dein Vater früher mal geschossen hat, aber Du schreibst auch, dass dein Vater Waffen geerbt hat. Sollte dein Vater die Waffen nur als Erbe besitzen und nur deswegen eine WBK (Erben-WBK) ausgestellt bekommen haben, so ist damit (allein) kein Erwerb weiterer Schusswaffen möglich.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo kkshoot99,

    red' doch mal mit deinem Vereinsvorstand über dieses Problem.
    Als vernünftigste Lösung würde ich vorschlagen, dass du dir ein Gewehr kaufst, das dann auf eine WBK vom Verein geschrieben wird bis du deine eigene WBK hast.

    Gruss Axel

  • Hallo,

    würde ich auch sagen! Schau das deine Sachkunde Prüfung machst, eine gelbe WBK beantragst und das Gewehr was dir am besten liegt eintragen lässt! Die anderen soll erstmal dein Stammverein auf die WBK eintragen lassen.

    Weil Dein Vater "kann oder wird noch" richtige Probleme mit dem Landratsamt bekommen, weil er zurzeit bzw. gar kein Bedürfnis aufbringt/ nachweisen kann. Wenn die Herrn/Damen vom Landratsamt einen Hausbesuch machen, kann es sogar sein das die Gewehre mitgenohmen werden. Das ihr noch keine Post bekommen habt wundert mich grad, bei uns macht das Landratsamt nicht lange rum!

    Viel erfolg. Ich sag mal so dein Vater bewegt sich grad auf sehr dünnen Eis....

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • hallo,

    ich würde auch sagen, red mit Deinem Vorstand oder Trainer, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Waffe über ihn zu nutzen; d.H. jemand anderes hat für Dich die Waffe gekauft und in der WBK eingetragen. Es muss aber genau abgeklärt werden bezüglich Überlassung; Anwesenheit beim Training etc.

    @Sacky13
    mit 15 bekommt er weder eine WBK, auch wenn die Sachkunde vorliegt, noch darf er selbst eine Waffe kaufen.

  • Hallo kkshoot99,

    die grüne WBK wäre auch kein Problem, darauf bekommt er ebenfalls ein KK-Gewehr. Die Grüne geht sogar noch etwas weiter als die Gelbe WBK. Normalerweise braucht man auf dieser grünen WBK aber einen Voreintrag vom Landratsamt (sprich das Bedürfnis für die Waffe), erst dann kann man sie kaufen und dann eintragen lassen. So läuft das jedenfalls bei Kurzwaffen auf der Grünen, ob das bei Langwaffen genauso ist, weiß ich nicht, aber das wissen bestimmt andere im Forum hier. => Murmelchen, du bist hier gefragt

    Das Bedürfnis für KK könnte er aber nachweisen, indem er selbst regelmäßig KK schießt (und da reichen ein paar Schuss, kombiniert mit deinen Wettkampfeinsätzen. Das dürfte dann normal schon klappen)
    Der sicherste Weg ist aber trotzdem mit Vereinsvorstand oder Waffensachbearbeiter beim Landratsamt zu reden, wie es genau abläuft.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Zitat

    Normalerweise braucht man auf dieser grünen WBK aber einen Voreintrag vom Landratsamt (sprich das Bedürfnis für die Waffe), erst dann kann man sie kaufen und dann eintragen lassen. So läuft das jedenfalls bei Kurzwaffen auf der Grünen, ob das bei Langwaffen genauso ist, weiß ich nicht,...


    Es ist so. Ohne Voreintrag geht bei der "Grünen" gar nichts.

    Zitat

    Das Bedürfnis für KK könnte er aber nachweisen, indem er selbst regelmäßig KK schießt


    Für einen Voreintrag auf einer "grünen" braucht er eine Bedürfnisbescheinigung, die über den Landesverband bestätigt werden muss. Um die zu bekommen, muss er aber Mitglied in einem dem LV angeschlossenen Verein sein, der ihm (dem Vater!) bestätigen muss, in den letzten 12 Monaten regelmäßig am Training teilgenommen zu haben.

    Ich denke, bei Vorliegen der entsprechenden Leistungen und der Prognose (die der Trainer stellen muss), ob mit einer besseren Waffe bessere Leistungen zu erwarten sind, sollte sich das Problem am besten über den Trainer lösen lassen.

  • Für den ersten Eintrag bei einer gelben WBK muss man einen ähnlichen Zirkus machen wie bei einer grünen WBK.
    Aber danach hat man es mit der gelben viel einfacher.
    Man kauft sich einfach ein neues Gewehr und lässt sich das dann innerhalb 2Wochen eintragen - Fertig.
    Deshalb ist die gelbe WBK für reine Gewehrschützen das bequemere.

    Gruss Axel

  • Äh Leute, eure Ausführungen sind ja so nicht wirklich falsch, aber es steht hier immer noch die Möglichkeit im Raum, dass der Vater eine Erben-WBK ausgestellt bekommen hat. Da greifen eure Anmerkungen nicht. Mein ja nur.


    kkshoot99,

    frage bitte deinen Vater, ob er die WBK als Erbe oder als Sportschütze ausgestellt bekommen hat.

    Apropos, wieso eigentlich kkshoot99, wenn Du schon 15 bist? Oder hat die Zahl hier eine andere Bedeutung?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Äh Leute, eure Ausführungen sind ja so nicht wirklich falsch, aber es steht hier immer noch die Möglichkeit im Raum, dass der Vater eine Erben-WBK ausgestellt bekommen hat. Da greifen eure Anmerkungen nicht.
    ...
    Frank

    Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon wohl auszugehen.
    Erben WBK = Nix neues Gewehr kaufen.
    Die Erben WBK`s sind übrigens immer Grüne WBK`s. Da dort kein Stempel für den Munitionserwerb gemacht wird lässt sich damit noch nichtmal Munition kaufen.

    Übrigens ist es unter 18 Jahren allerdings doch möglich unter bestimmten Voraussetzungen eine WBK (dann immer eine Grüne) ausgestellt zu bekommen. Mir wurde mit 16 Jahren (damals Landeskaderschütze) eine grüne WBK mit einem Voreintrag zum Erwerb eines KK Gewehres ausgestellt.
    Das ist allerdings auch schon über 25 jahre her.
    Heute dürfte das etwas schwieriger aber trotzdem nicht gämzlich unmöglich sein.