In SACHSEN gilt zwar auf allen Sportstätten Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung.
Dann noch die Schließung aller Einrichtungen, deren Gebrauch Spaß macht, mit u.a. der Ausnahme:
ZitatAlles anzeigen6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme
des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des
Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,
a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein
Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts
dient, oder
b) die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und
Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem
Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader
in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen;
Ich habs auch 3x lesen müssen, um es 1x zu verstehen.
Also organisiertes Training nur für Profis und bestimmte (Bundes)Kader, nicht für die breite Masse bis hin zum Landeskader, außer in den zugelassenen Kaderschmieden. Aber alleine oder zu zweit Schießen ist wenigstens erlaubt. Unser König ist besser als Eurer!