Bundesliga 2020 soll geschossen werden

  • Ich warte mal ab, ob der RSB sich hier im Rheinland dazu äußert. Die haben in letzter Zeit immer recht gut informiert. Mit einer offiziellen Stellungnahme vom Verband ist gegebenenfalls das Argumentieren mit Stadt und Ordnungsamt einfacher.

    Die Kommunen sind nicht befugt, Sonderregelungen zu erlassen. Für NRW gilt ohne Ausnahme das Verbot.

    § 16

    Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörden

    Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen

    der nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor. Unbeschadet davon bleiben

    die zuständigen Behörden befugt, im Einzelfall auch über diese Verordnung hinausgehende

    Schutzmaßnahmen anzuordnen. Ausnahmen von Geboten und Verboten dieser Verordnung

    können die zuständigen Behörden nur in den ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehenen

    Fällen erteilen.


    Was den Sport angeht, ist er in der neuen Verordnung strikt geregelt.

  • Zitat

    Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie
    deren Sportwettkämpfe ohne Publikum  (Zitat aus der sächsischen Verordnung)

    So, habe etwas dazu gefunden:

    Deutscher Bundestag - Sachstand der Diskussion Ist E-Sport Sport?

    Zitat

    „Das Verhältnis von Staat und Sport ist gekennzeichnet durch die Dualität von staatlichem Recht in seiner Gesamtheit einerseits und dem vom organisierten Sport selbst gesetzten, autonomen Recht andererseits. […] Das selbst gesetzte Recht des organisierten Sports erklärt sich vor allem aus der verfassungsrechtlich begründeten Unabhängigkeit der Sportverbände und ihrer Vereine sowie der daraus resultierenden Subsidiarität staatlichen Handelns. […] Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 12 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    (EU-GR-Charta) übertragen dabei den (Sport-)vereinen und -verbänden die Autonomie für ein Vereins- und Verbandswesen ohne Beeinflussung durch den Staat als Abwehrrecht.
    Verbände und Vereine regeln eigene Angelegenheiten mit Satzungen und bestimmen, wie sie im einzelnen Fall anzuwenden sind; sie erlassen satzungsnachrangige Normen wie Ordnungen oder Statuten und setzen sie durch. Fairer Wettbewerb wie Chancengleichheit unter den Sporttreibenden sollen durch aufgestellte Regularien genauso gewährleistet werden wie die Vergleichbarkeit ihrer Leistungen ...

    Damit dürfte klar sein, dass entgegen meiner ersten Annahme unter "organisiertem Training" JEDES Training gemeint ist, dass unter der sportlichen Herrschaft von Verbänden - also z.B. unseren Schießsportverbänden - erfolgt. Wir trainieren Schießsport und erhalten im Gegenzug ein Bedürfnis für den Besitz und Erwerb unserer Sportgeräte über unsere Verbände. Das ist gemäß dieser BT-Drucksachse mit "organisiertem Sport" gemeint.

    Wir können also - zumindest nach meiner Theorie - wieder unseren Schießstand für den regulären Schießbetrieb "ganz normal" aufmachen.

    Natürlich nur gültig für Sachsen. Es lebe König Michael der Erste! Lang soll er leben!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wir werden trotzdem aufgrund der unverkennbar steigenden Zahlen nicht ausreizen, was juristisch möglich ist, sondern uns auf ein sinnvolles Maß beschränken. Kleinere Trainingsgruppen, weniger Trainingszeit, weniger Kontakte, Desinfektion, Maskenpflicht und Abstände.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Gute Analyse der Gesetzeslage! Aber das ist schon kompliziert. ?(

    Ich warte mal ab, ob der RSB sich hier im Rheinland dazu äußert. Die haben in letzter Zeit immer recht gut informiert. Mit einer offiziellen Stellungnahme vom Verband ist gegebenenfalls das Argumentieren mit Stadt und Ordnungsamt einfacher. 8)

    Zunächsteinmal ist festzustellen, dass die CoronaschutzVO der einzelnen Bundesländer in einzelnen Punkten durchaus voneinander abweichen, auch wenn immer von "bundesweiten Regelungen" gesprochen wird.

    In NRW ist z.B. auch Individualsport in geschlossenen Sportstätten grundsätzlich verboten, weshalb es bei uns halt etwas anders aussieht als in Sachsen. Und ich werde als Vereinsvorstand auch nciht auf Biegen und Brechen die Lücke suchen, um den Stand aufsperren zu können. Wird aber auch von den Mitgliedern gar nicht verlangt. Wir warten einfach mal bis Ende November ab und schauen uns dann die Lage an. Auch bei uns auf dem Land nehmen nämlich (leider) die Fälle auf den Intensivstationen zu, wo von uns niemand hin will.

    Seid also klug und bleibt gesund!

  • Selbst wenn ich wollte könnte ich nicht öffnen, wir sind im Keller eines Wirtshauses, dass sicherlich nicht wegen 2 Schützen aufgesperrt wird. Von daher ist erstmal im November zu und dann sehen wir weiter. Aus meiner Sicht sollte der Rundenwettkampf bis Ende Januar unterbrochen werden, damit alle die Möglichkeit haben wieder sinnvoll trainieren zu können.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Aus meiner Sicht sollte der Rundenwettkampf bis Ende Januar unterbrochen werden, damit alle die Möglichkeit haben wieder sinnvoll trainieren zu können.

    Meinst Du jetzt die alternativen Wettkämpfer zur Bundesliga oder RWK auf Verbandsebene?

    Bei der BL musst Du dich wie andere Spitzensportler dann halt auch selbst um Alternativen bemühen.

    Die RWK sind doch sowieso regional geregelt.

    Ist einem Schützen der nicht trainieren kann wirklich geholfen wenn es andere auch nicht dürfen?

  • Die RWK sind doch sowieso regional geregelt.

    Ist einem Schützen der nicht trainieren kann wirklich geholfen wenn es andere auch nicht dürfen?

    Ich spreche nur vom Breitensport und somit vom regionalen RWK. Niemanden hilft es, wenn keiner trainieren darf oder kann. Deshalb sollte auch nach dem Lockdown "light" auch eine angemessene Trainingszeit sein, dass jeder die Möglichkeit hat wieder auf sein "normales" Level zu kommen, sonst macht ein Vergleich wenig bis keinen Sinn, aber das ist meine persönliche Meinung.

    Ich komme extrem nur übers training, klar haben wir auch "Naturtalente", die nie trainieren und ihre Leistung halten, aber ist wohl eher die Ausnahme.

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  • In NRW ist z.B. auch Individualsport in geschlossenen Sportstätten grundsätzlich verboten, weshalb es bei uns halt etwas anders aussieht als in Sachsen. Und ich werde als Vereinsvorstand auch nciht auf Biegen und Brechen die Lücke suchen, um den Stand aufsperren zu können.

    Ja, sehe ich auch so. Ich habe den Text der Corona-Verordnung NRW gelesen und mich gefragt, ob ein offener 25m-Stand ein geschlossener Raum ist. Aber wir haben jetzt unseren Stand geschlossen und dann warten wir mal ab.

    Ist halt die Gefahr, dass sich die Leute entweder an ein Leben ohne Schießsport gewöhnen oder frustriert sind, wenn die Leistung nach längerer Trainingspause absackt.

    Wie Waldmeister1311 zähle ich mich auch zu den Leuten, die regelmäßig trainieren sollten. Aber ich bleibe auf jeden Fall dabei. :thumbup:

    Gruß, Marcos