9mm übernehmen?

  • Hi Leute,

    bin neu im Schützenverein und übe aktuell auf der Vereinspistole (22er Kaliber). Möchte aber meinen alten Herren mit seiner 9mm beerben und der Verein hat keine Waffe mit der ich üben kann in dem Kaliber.

    Muss also mein alter Herr 1 Jahr lang 18 mal mitkommen, damit ich die 9mm im Schussbuch eintragen kann? Oder wie ist das zu lösen?

    Viele Grüße!

  • servus,

    hier giebts verschiedene varianten zu bedenken, da du nicht erwähnt hast, ob du schon eine WBK hast oder nicht.

    1. Fall "du hast eine WBK"
    Mit Vati einen Leihschein ausfüllen und Spaß haben

    2. Fall "du hast keine WBK"
    Vati einpacken und zu zweit Spaß haben

    3. Fall "du hast keine WBK"
    Vati übergibt die Pistole dem willigen Verein, dieser trägt sie auf seine Vereins-WBK ein und verwahrt die Pistole entsprechend.
    Du kannst damit trainieren.

    Mit Erhalt deiner WBK wird die Pistole wieder auf dich umgeschrieben und gehört wieder vollständig dir.

    4. Fall "du hast keine WBK"
    wie fall 3, jedoch übernimmt, sofern wbk-platz frei, die Pistole ein Schützenkammerad, der sowiso mit dir zum Stand fährt.

    5. Fall

    du schießt 1 Jahr mit der .22er, das zählt genau so als erlaubnispflichtige Kurzwaffe. damit kannst du dann auch dein bedürfnis für die 9mm geltend machen


    mfsg daniel

    Einmal editiert, zuletzt von kulzer daniel (12. November 2019 um 22:17)

  • Du musst nur 18x unregelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Waffe (also kein Luftdruck) schießen.

    Das Kaliber was du erwerben möchtest, musst du nicht geschossen haben...

  • danke, jungs! wusste nicht, dass ich das kaliber, was ich erwerben möchte (9mm) nicht geschossen werden muss.

    dachte, ich müsste genau das kaliber 18x geschossen haben und der verein muss zwingend in dieser disziplin wettkämpfe anbieten.

    ist das so mit den wettkämpfen? was, wenn der verein sich nach einem jahr mitgliedschaft nicht bereit erklärt die 9mm freizugeben für meine WBK, weil er sagt, dass im verein ja mit der 22er geschossen wird?

    viele grüße!

  • ...

    ist das so mit den wettkämpfen? was, wenn der verein sich nach einem jahr mitgliedschaft nicht bereit erklärt die 9mm freizugeben für meine WBK, weil er sagt, dass im verein ja mit der 22er geschossen wird?

    viele grüße!

    Nein, keine Wettkämpfe nötig. Wer erzählt so einen Schwachsinn eigentlich ?

  • 4. Fall "du hast keine WBK"
    wie fall 3, jedoch übernimmt, sofern wbk-platz frei, die Pistole ein Schützenkammerad, der sowiso mit dir zum Stand fährt.

    Wie soll man das verstehen, es wird doch kaum ein Schütze eine WBK erwerben ohne sich dann eine Waffe kaufen zu wollen.?


    ist das so mit den wettkämpfen? was, wenn der verein sich nach einem jahr mitgliedschaft nicht bereit erklärt die 9mm freizugeben für meine WBK, weil er sagt, dass im verein ja mit der 22er geschossen wird?

    Der Verein kann schon bestimmen dass nur .22er geschossen werden darf, sei es dass der Stand nur für .22 genehmigt ist oder sie einfach nicht wollen, das muss jetzt nicht jedem gefallen ist aber so.

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (13. November 2019 um 06:51)

  • Nein, keine Wettkämpfe nötig. Wer erzählt so einen Schwachsinn eigentlich ?

    ab der 3. Kurzwaffe müssen Wettkämpfe mit den 2 im Besitz befindlichen Kurzwaffen nachgewiesen werden. Ansonsten wird keine Dritte genehmigt.

    .308 it‘s like .223 but for Men😎

  • ab der 3. Kurzwaffe müssen Wettkämpfe mit den 2 im Besitz befindlichen Kurzwaffen nachgewiesen werden. Ansonsten wird keine Dritte genehmigt.

    Wenn die 3. Kurzwaffe ansteht wird hoffentlich vorher eine Sachkundeprüfung diese Frage beantwortet haben.

  • Der Verein kann schon bestimmen dass nur .22er geschossen werden darf, sei es dass der Stand nur für .22 genehmigt ist oder sie einfach nicht wollen

    Guter Einwand. Und das „einfach nicht wollen“ kann sich auch, obwohl man 9mm schießen könnte und dürfte auch dahin auswirken, dass Dir der Verein einfach kein Bedürfnis für eine 9mm bescheinigt.

    Ein Beispiel aus einem mir bekannten DSB-Verein mit klar selbstgestellter sportlicher Ausrichtung: nach einem Jahr bekommt man für Kurzwaffen nur ein Bedürfnis für Kleinkaliber bescheinigt. Hat man dann 1 weiteres Jahr mit dieser KK Waffe erfolgreich und regelmäßig geschossen und an Wettbewerben teilgenommen, bekommt man auch ein Bedürfnis für eine Kurzwaffe in größeren Kalibern ausgestellt.

    Das wird einem da nur auf Nachfrage erzählt. Das Gesetz schreibt das nicht vor, aber der für Bedürfnisbescheinigungen zuständige Mensch macht das so und dann ist das für alle von seinem Wohlwollen abhängigen Menschen so. Der Vereins- und Verbandswechsel der betroffenen Personen wird billigend in kauf genommen, da man auf vermeintliche Nicht-Sportler verzichten kann. Na ja, jeder wie er mag ...

    Vorher fragen ist also wichtig bzw. gleich am Anfang erzählen wohin man möchte, und dann kann der Verein sagen ob und wie er einen da begleitet.

  • Das wird einem da nur auf Nachfrage erzählt. Das Gesetz schreibt das nicht vor, aber der für Bedürfnisbescheinigungen zuständige Mensch macht das so und dann ist das für alle von seinem Wohlwollen abhängigen Menschen so. Der Vereins- und Verbandswechsel der betroffenen Personen wird billigend in kauf genommen, da man auf vermeintliche Nicht-Sportler verzichten kann. Na ja, jeder wie er mag ...

    Sollte dies wirklich so sein, solltest du dich nicht scheuen den Verein zu nennen!

  • Strindberg

    Ich kann verstehen, daß kein ordentlicher Schießsportverein das typische Rambo- bzw. Haben-will-und-dann-nie-mehr-gesehen-Klientel haben will.

    Aber derart selbstgeschneiderte Vorgehensweisen ist Amtsmissbrauch.

    Wenn die gesetzlichen Anfordernisse erfüllt sind, sollten die Genehmigungen unterschrieben werden.

    Wer glauben die Leute denn wer sie sind? König und alle anderen müssen zu Kreuze kriechen, weil man ansonsten in Missgunst fällt?

    Auf so einen Verein hätte ich keine Lust und ich würde auch bei der zuständigen Waffenbehörde mal nachfragen, ob dieses Vorgehen überhaupt legal ist.

    Steht dieses Vorgehen in der Vereinssatzung?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Guter Einwand. Und das „einfach nicht wollen“ kann sich auch, obwohl man 9mm schießen könnte und dürfte auch dahin auswirken, dass Dir der Verein einfach kein Bedürfnis für eine 9mm bescheinigt.

    Abgesehen davon dass der Verband und nicht der Verein das Bedürfnis bescheinigt hat Schütze dann natürlich ein Problem wenn er keinen Stand nachweisen kann.

  • Stimmt, es ist der Verband der das Bedürfnis bestätigt, aber wenn der Verein seine Unterschrift auf den Anträgen 1. für das Bedürfnis vom Verband und 2. für den Voreintrag durch die Waffenbehörde verweigert, stellt einem das der Verband nicht trotzdem oder ersatzweise aus.

    Sonnenklar, dass der Verband das Bedürfnis bescheinigt, aber Realität ist, dass die Antragsformulare der Behörden und Verbände der Phantasie von Sachbearbeitern etc. entsprungen sind und nicht durchgehend nur die Mindestanforderungen des Gesetzes wiederspiegeln.

  • Stimmt, es ist der Verband der das Bedürfnis bestätigt, aber wenn der Verein seine Unterschrift auf den Anträgen 1. für das Bedürfnis vom Verband und 2. für den Voreintrag durch die Waffenbehörde verweigert, stellt einem das der Verband nicht trotzdem oder ersatzweise aus.

    Sonnenklar, dass der Verband das Bedürfnis bescheinigt, aber Realität ist, dass die Antragsformulare der Behörden und Verbände der Phantasie von Sachbearbeitern etc. entsprungen sind und nicht durchgehend nur die Mindestanforderungen des Gesetzes wiederspiegeln.

    Nochmal für Dich:

    Wenn der Verein kein GK haben will und auf den Stand nur .22 erlaubt dann darf er das und dann kann er dem Schützen natürlich auch keinen Stand nachweisen.

    Dem können die Mitglieder aber auch Abhilfe schaffen, sich einfach in die Ämter wählen lassen, aber das ist ja mit Arbeit verbunden.

  • Nochmal für Dich:

    Wenn der Verein kein GK haben will und auf den Stand nur .22 erlaubt dann darf er das und dann kann er dem Schützen natürlich auch keinen Stand nachweisen.

    Schon klar und damit bei allen Vorteilen (vorbildliche Stände, regelmäßige Trainingsmöglichkeiten, Leihwaffen, Ausbilder, ambitionierte Mitschützen) bedenkenswert.

    Es gilt also gleich am Anfang alle für einen selbst wichtigen Fragen zu stellen.

    Steht dieses Vorgehen in der Vereinssatzung?

    Das glaube ich kaum, weiss es aber nicht. Der Verein ist aber diesbezüglich in seinem Handeln sicherlich frei.

    Sollte dies wirklich so sein, solltest du dich nicht scheuen den Verein zu nennen!

    Ich nenne den Verein nicht. Das kann sich ja auch jederzeit wieder ändern, je nachdem wie sich der Verein umorientiert oder welche Person im Verein dem Verband bestätigt, dass man ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe erworben hat bzw. besitzt.

    Da gibt es rundherum auch bei anderen Vereinen abhängig von den Verantwortlichen und Abstimmungen in Mitgliederversammlungen immer wieder Änderungen, wie z.B. das mal Gastschützen zugelassen sind und dann wieder nicht, dass auf Ständen Kurzwaffen oder Flinten geschossen werden dürfen oder auch nicht, mal werden Transportscheine ausgestellt und dann wieder nicht, Umfang der Arbeitseinsätze, Sonderzahlungen für Ausbaumaßnahmen, Aufnahmeatopp, Mindesttrainingszeiten usw. Da ist, bevor andere Vorstandsmitglieder etc. dem Treiben einhalt gebieten ersteinmal nur gesetzliche Grenzen gesetzt und Regelungen die strenger sind als das Gesetz fallen nur selten darunter.

  • Tach auch,

    Nein, keine Wettkämpfe nötig. Wer erzählt so einen Schwachsinn eigentlich ?

    das kommt davon, wenn Töpfchenparolen auf Reisen gehen. Und davon gibt es inzwischen unzählige und es ist ja auch kein Wunder bei dem inzwischen völlig vermurksten Waffengesetz.

    Wie soll man das verstehen, es wird doch kaum ein Schütze eine WBK erwerben ohne sich dann eine Waffe kaufen zu wollen.?

    Doch Karl, solche Schützen gibt es auch. Z. Bsp. weil sie Funktionen im Verein übernehmen wollen und ihnen die WBK damit den (unproblematischen) Zugriff auf erlaubnispflichtige Schusswaffen z. Bsp. zwecks Transport ermöglicht. War früher sogar mal ein gängiger Tipp, heutzutage aber auch nicht mehr uneingeschränkt, da es da und wie könnte es auch anderes sein, auch wieder Behörden gibt, die da nicht mitspielen wollen.

    Aber derart selbstgeschneiderte Vorgehensweisen ist Amtsmissbrauch.

    Backtotheroot,

    Strindberg kommt aus einer Ecke dieses unseren Landes, in der das LKA höchstpersönlich die zuständige Waffenbehörde stellt. Nicht nur das die dort besonders arm sind, die glänzen auch noch durch besonders 'kreative' Auslegungen des Waffengesetzes und statten auch schon mal Oma und Opa Paschulke zur Frühstückszeit in Sturmtruppstärke einen Hausbesuch zwecks Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ab. Sie nennen das dann auch schon mal gerne Razzia. Warum auch nicht, die haben ja auch sonst nicht so viel zu tun in der Hauptstadt. Noch Fragen?

    Keine Frage, wir sind auf jeden Fall schon wieder weit gekommen in diesem unseren Lande.


    Mit bestem Schützengruß aus dem auch nicht gerade ganz unproblematischen NRW

    Murmelchen

  • Doch Karl, solche Schützen gibt es auch. Z. Bsp. weil sie Funktionen im Verein übernehmen wollen und ihnen die WBK damit den (unproblematischen) Zugriff auf erlaubnispflichtige Schusswaffen z. Bsp. zwecks Transport ermöglicht. War früher sogar mal ein gängiger Tipp, heutzutage aber auch nicht mehr uneingeschränkt, da es da und wie könnte es auch anderes sein, auch wieder Behörden gibt, die da nicht mitspielen wollen.

    Richtig, dazu braucht man aber nur eine WBK "gelb" oder "grün" wobei man bei der grünen hier im Süden eine Waffe eingetragen haben sollte oder einen gültigen Voreintrag haben müsste.

    wie fall 3, jedoch übernimmt, sofern wbk-platz frei, die Pistole ein Schützenkammerad, der sowiso mit dir zum Stand fährt.

    Die Frage an kulzer daniel war jetzt, was er mit dem freien wbk-platz meint?

    Erwerb und Eintragauf die WBK eines Antragsstellers der dann für die eigene zu erwerbende Waffe einen zweiten Antrag stellen und zahlen muss, dabei wegen des Erwerbstreckungsverbots noch Probleme bekommt?

    Oder die (wiederholte) "Leihe" vom Vater für den Transport zum Stand? Dafür braucht es aber keinen freien WBK Platz.

  • Richtig, dazu braucht man aber nur eine WBK "gelb" oder "grün" wobei man bei der grünen hier im Süden eine Waffe eingetragen haben sollte oder einen gültigen Voreintrag haben müsste.

    Logischerweise beantragt man dafür eine WBK Gelb, eben eine zeitlich unbefristete Erlaubnis. Eine 'Grüne' dürfte wohl ohne Voreintrag nicht ausgestellt werden und der entfällt nach einem Jahr.

    Aber transportieren und auch ausleihen geht ja auch uneingeschränkt mit Gelb.


    Ich schreibe das so ausführlich weil ja nicht alle Leser hier so innig mit dem Gesetz vertraut sind wie Du.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Dann nehme ich deine Belehrung demütig zur Kenntnis.