Wenn der Berechtigte alleine zu Hause ist und seine Wohnung versperrt ist, muß er die Waffen gar nicht wegsperren. Es ist ja niemand da, der sie sich unberechtigt aneignen könnte. Ordnungsgemäß versperren muß man sie aber beim Verlassen der Wohnung, damit sie für Eindringlinge nicht einfach zugänglich sind oder wenn andere Personen anwesend sind, die selbst keine Waffen besitzen dürfen.
Das muss ich in D auch nicht.
Und die Wegsperrgründe sind wohl auch in Ö und D gleich.