Auslegung neues Waffenrecht, aktuelle Infos von F. Gepperth

  • In Waffen-Online dagegen ist der blaubraune bis tiefbraune Anteil inzwischen unübersehbar; dort lesen inzwischen allerdings auch Verfassungsschutzämter und politische Polizei (Staatsschutz) aus gutem Grund regelmäßig mit.

    Nun, wäre ja auch seltsam wenn nicht. Nachdem ja gewisse Denunzianten ihre Aufmerksamkeit dorthin gelenkt haben.

  • Enomis

    Interessante Frage, da hatte ich auch bereits drüber nachgedacht, und nehme an, dass dies mal wieder ein Betätigungsfeld für lokale Waffenbehörden ist, also dass trotz Bundeswaffengesetz das je nach Behörde unterschiedlich gehandhabt wird.

    Mein Tip: lege Dir sobald als möglich etwas günstiges zu, das Dir optisch oder funktional Freude bereitet. KK-Einzellader Büchsen gibt es schon für 10 Euro, dazu dann noch gegebenenfalls Versand + WBK-Eintrag. Je nach WBK (grün oder gelb) bist Du dann mit 50-100 Euro Komplettpreis dabei.

    Meine Behörde kassiert leere WBKs übrigens ein und hätte mir diese nicht mehr leer ausgehändigt. Die Behörde hätte dann auch die Uhr für mich auf Null gestellt und mich bei Neubeantragung wie einen Waffen-Erstbesitzer behandelt.

    Daher rate ich auch vorrangig dazu, immer wenigstens eine bedürfnispflichtige Waffe auf der WBK zu belassen. Das erleichtert ja z.B. auch die Leihe von Waffen, da man als besonders qualifiziert angesehen wird (Sachkunde, regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit etc.)

  • Hier nicht.
    In Waffen-Online dagegen ist der blaubraune bis tiefbraune Anteil inzwischen unübersehbar; dort lesen inzwischen allerdings auch Verfassungsschutzämter und politische Polizei (Staatsschutz) aus gutem Grund regelmäßig mit. :(

    Der größte Feind eines Schützen ist ein anderer Schütze - bzw. Jäger gegen Sportschütze und umgekehrt.

    Klaas

  • Die neuen Regeln zum Fortbestand Bedürfnis und dessen Prüfung verursachen "spannende" Situationen, z.B.:

    Schütze bekommt am Anfang 2016 seine erste WBK. Er führt brav drei Jahre lang (2016-2018) nach den bisherigen Regeln den 12/18 Nachweis per Schießbuch. Behörde prüft Anfang 2019 und ist glücklich.

    Danach konzentriert er sich vorläufig sportlich weitgehend auf erwerbserlaubnisfreie Luftdruckwaffen, und schießt nur noch alle paar Monate mal eine erlaubsnispflichtige Waffe. Nach bisherigen Regeln muß er ja auch nicht öfter (wir gehen mal der Vereinfachung halber von Grundkontigent 2KW/3LW aus), und auch keinen Nachweis mehr führen, solange der weiterhin in einem (einem anerkannten Verband angehörigen) Verein Mitglied ist und dieser die sportliche Betätigung in den vergangenen 12 Monaten bestätigt (wo er ja fleißig 1-2x die Woche aufm Schießstand steht und Blei verteilt).

    Nun wird Mitte 2020 das WaffG bzgl. Bedürfnis geändert, Schütze verfällt gesetzestreu in sportliche Hektik und schießt halt "weils sein muß" seine WBK-Waffengattungen nach neuer 4/6 Regel und Anfang 2021 folgt die erste Bedürfnisregelprüfung. Dabei werden aber die vergangenen 24 Monate betrachtet. Den Buchstaben nach hat er dann zwar 2020 zumindest teilweise die 4/6 erfüllt, aber definitiv nicht in 2019.

    Formell kein Bedürfnis mehr, WBK-Einzug?

    Soweit ich das aktuell sehe ist jeder Schütze der seine erste Erwerbserlaubnis nach 2009 erworben hat gut beraten, je nach genauem Zeitpunkt dieses Ersterwerbs, ab sofort die 4/6 einzuhalten.

    Die Neuregelung bedeutet faktisch, daß nur die Jahre 4+5 sowie 9+10 nach Ersterwerb die 4/6 eingehalten werden müssen.

    Je nach dem wann genau die neue Bedürfnisregelung wirklich wirksam wird (vermutlich im Juli 2020), liegen die spannenden Stichdaten also wohl im Bereich Mitte 2010 bis Mitte 2012 (Überprüfung nach 10 Jahren) bzw. Mitte 2015 bis Mitte 2017 (Überprüfung nach 5 Jahren), überprüft wird je nach dem ein 24-Monate Zeitraum im Bereich Mitte 2018 bis Mitte 2022.

    An dem Mitte 2018 bis Ende 2019 kann man jetzt nix mehr machen. Am "ab 2020" schon, und das sollte man wohl tun um spätere Diskussionen bei fehlenden Übergangsregelungen zu vermeiden.

    Da ich erst Mitte 2018 meine erste WBK bekam, wird die Neuregelung mich wohl nicht das obig ausgeführte Szenario führen, da meine erste Prüfung dann erst Mitte 2023 ansteht, für den Zeitraum Mitte 2021 bis Mitte 2023 - auf den habe ich ja noch Einfluß.

    Bin gespannt, was AWaffV und WaffVwV (die ja beliebig von den Vw ignoriert wird) dazu sagen werden, in vielen Jahren, in denen bis dahin sowieso "Wildwest" herrschen wird... Diese Übergangszeiträume bergen erheblichen "Sprengstoff"...

    Achja... und da ich aktuell noch im 3-Jahres 12/18 Überwachungs-Fenster bin, und unklar ist wie Übergangsregelungen aussehen werden, wird es wohl ratsam für mich sein bis das geklärt ist, weiterhin 12/18 zu erfüllen, zumindest bis Mitte 2021, danach dann 4/6.

    Wem soll man das alles noch erklären können... selbst die bisherigen Regeln verstehen sehr sehr viele nicht mehr wirklich... gewürzt mit völlig freidrehenden Verwaltungen die ohne rechtliche Konsequenzen machen was sie gerade wollen und selbst interne Dienstanweisungen (VwV) glatt ignorieren... Man könnte Tränen lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre...

    Als Neueinsteiger in den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen muß man schon einiges (und zunehmend) an "Durchhaltevermögen" und Contenance an den Tag legen... Bisher ging ich davon aus das daß ein zeitlich sehr hohes Commitment für 4 Jahre (3+1) ist, nun sind es sogar 11 (1+10). Immer super wenn man sich auf Spiele einläßt in denen einem dann nach buy-in die Regeln geändert werden... Man fühlt sich da bisweilen leicht verladen...

    Einmal editiert, zuletzt von Parallax (24. Dezember 2019 um 05:03)

  • Der größte Feind eines Schützen ist ein anderer Schütze - bzw. Jäger gegen Sportschütze und umgekehrt.

    Klaas

    Wo Du recht hast...

    Aber es geht weiter, denn man kann gegen andere Schützen sein, weil sie

    • ein anderes Treibmittel verwenden (Luft / Pulver
    • eine andere Lauflänge verwenden (Pistole Gewehr)
    • einen anderen Geschoßdurchmesser verwenden (Kleinkaliber / Großkaliber)
    • einem anderen Zeittakt folgen (Einzelschüsse / Serien)
    • eine andere Kleidung tragen (Trachten / Trainingsanzug / Jagdloden / Straßenkleidung)
    • einem anderen Verein angehören (DSB, BDS, ÖSB, .....................)
    • einem anderen Motiv folgen (Jagd, Sport, Freizeitschützen)

    Und das sind erst die Gründe, die auf Unterschiede im Schießwesen selbst abstellen. Wer seine negativen Gefühle noch weiter kultivieren will, sucht Gründe für Ablehnung anderer Schützen im Weltanschaulichen:

    In Waffen-Online dagegen ist der blaubraune bis tiefbraune Anteil inzwischen unübersehbar;

    Wenn ich da an meine Motorrad- Zeit zurückdenke, komme ich fast ins Schwärmen, wie auch die BMW- Treiber bei den Harley- Reitern das Verbindende gesucht hatten: Freiheit auf zwei Rädern.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • @ Coolmint: genau das ist das Problem bei uns Menschen, wir schauen irgendwie grundsätzlich auf die Unterschiede statt auf die Gemeinsamkeiten.

    Als ehemaliger BMW Kuhtreiber weiß ich was du meinst... Da traf man sich Wochenends an neuralgischen Punkten zur Kaffeepause und hat Markenübergreifend gefachsimpelt.

  • Die neuen Regeln zum Fortbestand Bedürfnis und dessen Prüfung verursachen "spannende" Situationen, z.B.:

    ....

    Aus meiner Sicht ist hier deutlich weniger interessant als du mit vielen Worten auszumalen versuchst. Ich empfehle, mal die Änderungen genau zu lesen.

    1. Problem: Bei der Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses ist nach dem neuen §14 Abs. 4 nicht der Zeitpunkt der Ausstellung der waffenrechtlichen Erlaubnis maßgebend sondern der der ersten Eintragung einer Waffe:

    „Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,...

    2. Problem: Beschäftige dich mal mit dem Begriff „Rückwirkung von Gesetzen“ , da sollte sich einiges deutlich entspannen. Bei allen Verständnis für eine gewisse Unzufriedenheit mit einigen neuen Regelungen. Nicht hinter jedem Baum steht ein böser Bube.

    Andi65

    Du kannst Dich entspannt Deinem Hobby widmen und schießen gehen wenn es Dir passt und mit was auch immer Du magst.

    Nach dem noch zu veröffentlichenden Gesetz, würde Dir die Mitgliedschaft in einer „schießsportlichen Vereinigung“ als Bedürfnis ausreichen.

    Nebenbei staune ich immer wieder, wie vielfältig der Begriff „Waffenart“ ausgelegt wird. Bei Behörden ist es oft die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe, beim DSB z.B. in der Sportordnung ob es Mehrlader oder Einzelader sind, das Gesetz wiederum nennt bislang als Waffenarten erlaubnispflichtige, erlaubnisfreie und verbotene Waffen.

    Achtung: Schiesssportliche Vereinigung wird wohl alleine nicht reichen, da der neue §14 Abs. 4 sagt:

    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbe- stehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2;

    und das sind nur Vereine, die Mitglied in einem anerkannten Schiesssportverband sind.

    Auch zu deinem letzten Absatz hat das Gesetz an dieser Stelle doch jetzt eine klare Definition:

    Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

    Also nur Unterscheidung Langwaffe/Kurzwaffe. Ende!

  • 1. Problem: Bei der Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses ist nach dem neuen §14 Abs. 4 nicht der Zeitpunkt der Ausstellung der waffenrechtlichen Erlaubnis maßgebend sondern der der ersten Eintragung einer Waffe:

    Bekannt. Ich ging verkürzend davon aus das der Ersterwerb bei den Allermeisten wohl ziemlich direkt auf den Erhalt der WBK folgt.

    2. Problem: Beschäftige dich mal mit dem Begriff „Rückwirkung von Gesetzen“ , da sollte sich einiges deutlich entspannen.

    "Sollte". Es "sollte" vieles. Es sollten sich auch die Behörden an die Verwaltungsvorschriften halten. Es sollten Gerichte auch nicht ihre eigene Version von Gesetzen zusammenphantasieren. Es sollten auch nicht Inhaber von alten Direktversicherungen bzgl. Sozialabgaben nachträglich doppelt verbeitragt werden (die Einzahlungen, und nun neuerdings nochmal bei Auszahlung). Leider kommt es aber nicht immer so wie man es mit gesundem Menschenverstand und Rechtsverständnis erwarten würde... https://www.zeit.de/wirtschaft/201…-altersvorsorge

    Aber selbst wenn: kannst Du konkret beitragen worin Du die Entspannung/Lösung siehst? Oder stellst Du nur "ein Schiff wird kommen" in Aussicht?

  • Das kommende neue Gesetz ist sch... Man kann sich aber auch ne Menge Käse zusammenreimen.

  • https://www.youtube.com/watch?v=GLNEFBMqcnY

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Immer wenn ich einen youtube link anklicke und es kommt diese Gestalt stirbt gleichzeitig irgendwo auf der Welt ein süßes Tierchen... ^^

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Zitat

    "Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen". Winston C.

    Mit bestem Schützengruß und Frohe Weihnachten

    Murmelchen

  • genügt für das Fortbe- stehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2;“

    und das sind nur Vereine, die Mitglied in einem anerkannten Schiesssportverband sind.

    Auch zu deinem letzten Absatz hat das Gesetz an dieser Stelle doch jetzt eine klare Definition:

    „Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.“

    Also nur Unterscheidung Langwaffe/Kurzwaffe. Ende!

    Danke für die Klarstellung. Ich denke mal das der DSB ein anerkannter Schiesssportverband ist.

    Gruß Andreas

  • Angeblich??

    Dann synchronisiert Euch halt besser:

    Nun wegi82 , da sieht man mal, wie wenig du es mit den Fakten hast ,denn @BaxelB ist nicht identisch mit der Person hinter den von dir genannten Benutzern. Aber du zeigst beeindruckend wie wenig Selbstbeherschung du selbst besitzt. Ich kann mich noch gut daran erinnern wie vehement Geronimo eingeschritten ist, als gewagt wurde deine Identität offen zu legen, aber derartige Lügen bleiben natürlich stehen.

    Richtig stellen? Vergeudete Zeit.

    Aha, und warum drängst Du uns dann wieder auf, Zeit zu vergeuden? Die Forenkultur hat seit 1-2 Monaten wieder die Qualität des unteren Endes eines Laternenpfahls angenommen.

    Ist aber ähnlich unterhaltend wie die Nachmittage auf RTL2, sei Dir vergeben, Du belustigst die Masse:thumbup:

  • scherge

    Auch wenn es nicht die gleichen Personen sein sollen muss man damit rechnen sich mit so einen Nick in ein (absichtliches) Naheverhältnis zu begeben.

    Ist einfach mal wieder so ein trolliges Verhalten und die Spezis machen natürlich wie immer mit. Ein paar Neue fallen dann immer auf die Masche rein. Es muss ja stimmen was die sagen. Dazu dann noch ein wenig DSB Bashing und dann glaubt man den Waffenbesitzern was gutes zu tun.

    Alle Jahre wieder...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Schade, das selbst an Weihnachten manche Menschen offenbar Freude daraus ziehen müssen, andere Mitmenschen unsachlich verbal erniedrigen und von der Seite anmachen zu müssen. Aber mei, wenn's Befriedigung gibt und dem eigenen Ego gut tut, so nehmen wir's halt hin...

  • Nun, deine Beträge ändern sich über die Jahre auch nicht. Aber arbeite ruhig daran dich weiter zu entwickeln. Du schaffst es bestimmt.

    Nun - Da bin ich im Gegensatz zu dir wenigstens konsequent.

    Bei dir ist es ja nicht mal der Nick.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián