LG Schießstand selber bauen
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- Allgemein
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Fendt312v -
30. September 2019 um 21:34
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Heikles Thema hier, bekommst dann bald die Voraussetzungen und Zulassungsvorschriften zum Betrieb einer Schiessanlage verpasst!
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jupp, eher primitiv,
LED stripes
als transporter das innere eines laminiergeräts.
die billig china mini spionage kamera hat nicht recht zuverlässig funktioniert.
eine recht gute sache, doch mittlerweile haben wir im verein diasg.
mfsg daniel
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alle guten Schützen in unserem Verein haben so was im Keller.
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......bei uns gibt es sogar Schützen, die eine Meyton Einzelanlage im Keller haben.
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Bei uns haben die oft alte Zuganlagen von Vereinen die auf elektronisch umgerüstet haben. Die Seile wären mir allerdings total im Wege. Jedes Mal aufbauen und spannen macht keinen Spaß.
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Da hast Du wohl recht.
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Machst die halt eine Absteckvorrichtung an die Seilzuganlage, 4 Passbolzen unten rein und dann nur immer vorne Abstecken an der Ablage. Dann brauchst nicht immer die Seile einhängen/spannen.
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alle guten Schützen in unserem Verein haben so was im Keller.
Alle guten Schützinnen und Schützen in unserem Verein haben einen Schlüssel fürs Schützenhaus.
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Alle guten Schützinnen und Schützen in unserem Verein haben einen Schlüssel fürs Schützenhaus.
So ist es bei uns auch, die meisten haben einen.
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alle guten Schützen in unserem Verein haben so was im Keller.
Dann wohnt ihr wohl in einer strukturschwachen Gegend.
Bei uns in der Großstadt haben wohl wenige Platz für eine 10m-Bahn. -
Solange die Schießanlage nicht permanent ist, dürfte es rechtlich keine Probleme geben. Also Möglichkeit des Absteckens/Ahängens, und alles ist gut.
Und wer nimmt schon Amtspersonen mit in seinen Keller?
Ich könnt mich selbst in den Hintern treten, bei der Hausplanung keinen Raum mit 10m plus x vorgesehen zu haben...
Andererseits haben ich die Schlüssel zu unseren Ständen von 10m bis 50m, das vertreibt ein wenig den Schmerz. Aber man muss eben immer erst hinfahren.
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Alle guten Schützinnen und Schützen in unserem Verein haben einen Schlüssel fürs Schützenhaus.
Das ist ein Traum, wir dürfen vom Wirt aus nur 2x die Woche rein. Ein eigenes Schützenheim oder ein Sportbegeisterter Wirt hätte da schon Vorteile
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Und wer nimmt schon Amtspersonen mit in seinen Keller?
Vielleicht derjenige, der im gleichen Raum oder daneben seinen Tresor mit den eingetragenen erlaubnispflichtigen Waffen hat?
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Setzen ja nicht alle den Hut mit dem Hammer auf!
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Ich könnt mich selbst in den Hintern treten, bei der Hausplanung keinen Raum mit 10m plus x vorgesehen zu haben...
Darauf habe ich geachtet! Wunderschöne SIUS-Anlage mit einer Scheibe!
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Ich bin zwar kein guter Schütze, würde aber gerne einer werden und habe deshalb den Schlüssel von der Vereinsschießanlage und eine Meyton Esta 5 Mobile im Keller. Die Anschaffung der Esta 5 habe ich nie bereut und ich verstehe es sofort wenn sich jemand für zu Hause eine Anlage anschaffen oder bauen will. So kann ich z.B. nach der Arbeit innerhalb von Minuten im Keller mit dem Training beginnen. Zum Vereinsplatz fahre ich je nach Verkehrslage zwischen 30-45 Minuten pro Strecke, inkl. dem Ein- und Auspacken sind dann für die Trainingsstunde gleich einmal in Summe 3 Stunden weg. Eine Zeit die ich unter der Woche nur schwer aufbringen könnte.
@ Fendt312v: Dein Projekt gefällt mir - als alter Hobbybastler gerate ich da richtig ins Schwärmen.
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Vielleicht derjenige, der im gleichen Raum oder daneben seinen Tresor mit den eingetragenen erlaubnispflichtigen Waffen hat?
Ist bekannt ob schon jemand wegen einer privaten Anlage im eigenen Besitztum belangt wurde?
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Warum sollte man wegen einem 10 m Stand im Keller belangt werden können? Wo ist der Strafttatbestand?
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Moin,
Warum sollte man wegen einem 10 m Stand im Keller belangt werden können? Wo ist der Strafttatbestand?
Paragraf 27 (1) WaffG.
Ist zwar (noch) keine Strafsache sondern (bisher) "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Kann aber trotzdem mit bis zu 10 000 EUR geahndet werden und stellt natürlich auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar und kann damit für einen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
Und wer meint, er müsse jetzt unbedingt auf den Passus dazu in der Verwaltungsvorschrift hinweisen, der sollte auch mitgekriegt haben, dass etliche der Waffenbehörden inzwischen ganz gerne auf ihre eigene Vorschrift scheissen, mit Verlaub, und zwar immer dann, wenn diese ausnahmsweise mal den Bürger entlastet. Und das wirklich Schlimme dabei ist, sie kommen damit inzwischen auch regelmäßig vor den Gerichten durch, werden zum Teil sogar noch in ihrem Handeln bestätigt. Also, ich würde in diesem Zusammenhang nicht mehr allzu viel auf diese Verwaltungsvorschift setzen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
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