§15 Abs. 5 WaffG, Meldung ausgeschiedener Mitglieder

  • Das ist jetzt aber keine Fangfrage, oder?


    Mit ganz unschuldigem Schützenblick

    Murmelchen

    Wie darf ich das jetzt als Betroffener verstehen?8)

    Nein Spaß bei Seite. Hängt wirklich von der zuständigen Person ab. Ich werde von einer sehr kompetenten Behörde betreut, mit deren Mitarbeitern man vernünftig reden und Fragen/ Probleme prima klären kann. Jedoch gibt es auch Sachbearbeiter, wo ich mich dann selbst frage, wie die das Studium geschafft haben! Ist halt auf der ganzen Welt so, gibt gut und schlechte Handwerker, gute und schlechte Ärzte und natürlich gut und schlechte Beamte!

  • Schau Dir mal die Voraussetzungen für ne SB-Stelle in der Verwaltung an ?

    Wollt ich grad sagen.

    Für den Sachbearbeiter reicht der mittlere Dienst, dazu ist mittlere Reife nötig. Dann beginnt die Beamtenausbildung.

    Wenn man sich gut aufführt, kann man in den gehobenen Dienst befördert werden. Ohne Studium.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Wollt ich grad sagen.

    Für den Sachbearbeiter reicht der mittlere Dienst, dazu ist mittlere Reife nötig. Dann beginnt die Beamtenausbildung.

    Wenn man sich gut aufführt, kann man in den gehobenen Dienst befördert werden. Ohne Studium.

    Insider???

  • Insider???

    Ich? Nein. Ich hab aber ein paar Bekannte, die im Landratsamt (das ist hier u.a. die Waffenbehörde) arbeiten. Außerdem kann ich googlen.

    Sollte eigentlich jeder, der a bissl Hirn hat, hinbekommen.....KLICK

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Ich? Nein. Ich hab aber ein paar Bekannte, die im Landratsamt (das ist hier u.a. die Waffenbehörde) arbeiten. Außerdem kann ich googlen.

    Sollte eigentlich jeder, der a bissl Hirn hat, hinbekommen.....KLICK

    Da kann ich natürlich nicht mithalten.

    Du hast natürlich recht, du kennst einen Ausnahmefall und bestimmst jetzt dass das die Regel ist.

  • Warum "bestimme" ich irgendwas? Ich schreib lediglich wie es ist.

    Ich kenne mehrere Fälle und ich hab den Text gelesen, dessen Link ich oben eingefügt habe. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Soll ich dir die entsprechenden Textpassagen rauskopieren oder findest du sie selbständig?

    Mehr hab ich zum Thema "Beamte" nicht zu sagen.

    Scheinbar ist das Mode hier im Forum, daß belegbare Fakten von ein paar Konsorten (zusammen mit Carcano seid ihr jetzt schon mindestens zwei) angezweifelt werden.

    Wenn du vom Gegenteil überzeugt bist, bring Beweise, daß es anders ist.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

    Einmal editiert, zuletzt von Backtotheroot (4. April 2019 um 18:38)

  • Du Inhaber des Wissens, es ist richtig dass Beamte im mittleren Dienst Sachbearbeitertätigkeiten verrichten können.

    Abgesehen davon muss ein SB nicht mal Beamter sein.

    Aber die Mehrzahl der Beamten und Angestellten im gehobenen Dienst sind eben auch als Sachbearbeiter tätig.

    Die Zeiten dass der mittlere Dienst die Mehrzahl der Beschäftigten stellt ist schon lange vorbei, das führt nun mal dazu dass auch SB, wie in dem oben genannten Fall eben auch dem gehobenen Dienst angehören und damit bis auf Ausnahmen auch studiert haben.

  • Du Inhaber des Wissens, es ist richtig dass Beamte im mittleren Dienst Sachbearbeitertätigkeiten verrichten können.

    Abgesehen davon muss ein SB nicht mal Beamter sein.

    Aber die Mehrzahl der Beamten und Angestellten im gehobenen Dienst sind eben auch als Sachbearbeiter tätig.

    Die Zeiten dass der mittlere Dienst die Mehrzahl der Beschäftigten stellt ist schon lange vorbei, das führt nun mal dazu dass auch SB, wie in dem oben genannten Fall eben auch dem gehobenen Dienst angehören und damit bis auf Ausnahmen auch studiert haben.

    Jup, genau so ist es. Es gibt 4 Laufbahnen (einfacher, mittler, gehobener und höherer Dienst).

    Den einfachen Dienst kann man mittlerweile vernachlässigen, denn dieser war häufig bei der Bahn (z.B. Rangierer) und Post (Briefträger) zu finden.

    Als Beamter muss man eine sog. Laufbahnprüfung absolvieren (mittler Dienst 2 Jahre, geh. Dienst 3 Jahre Vorbereitungsdienst). Höherer Dienst läuft etwas anders, Voraussetzung Hochschulstudium (z.B. Jura 2. Staatsexamen) + mind. 18 Monate Vorbereitungsdienst.

    Mittler Dienst ist Voraussetzung Realschule bzw. vergleichbar und geh. mind. Fachhochschulreife. Richtig ist auch, dass ein Beamter des mittleren Dienstes in den geh. Dienst ohne Fachhochschulreife "aufsteigen" kann (entsprechende Leistungen vorausgesetzt).

    Jedoch sind oftmals die Sachbearbeiter Angestellte. Dort gibt es vergleichbare "Gruppierungen". Mittler Dienst sind dann meistens Verwaltungsfachangestellte und im gehobenen Dienst die Angestellten, die die 2. Angestelltenprüfung gemacht haben oder ein FH-Studium haben (Betriebswirt FH z.B. ---> heute Bachelor). Die Beamten im gehobenen Dienst haben allerdings meist alle studiert und haben (jetzt anders) dann abgeschlossen mit dem Titel Dipl. Verwaltungswirt (so wie ich).

    In den Waffenbehörden sind die Sachbearbeitungen meistens im geh. Dienst.

    Meine Erläuterungen gelten aber nur für den allgemeinen nicht technischen Dienst. Bei der Feuerwehr z.B. (technischer Dienst) wird oftmals auch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Handwerker benötigt.

    Allerdings muss man sagen, dass aufgrund des hohen Bedarfs, die Ansprüche und Möglichkeiten aufzusteigen bzw. einzusteigen gesenkt wurden/ werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lusche72 (4. April 2019 um 22:16) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Allerdings muss man sagen, dass aufgrund des hohen Bedarfs, die Ansprüche und Möglichkeiten aufzusteigen bzw. einzusteigen gesenkt wurden/ werden.

    Solche Stellenausschreibungen findet man auch für SB in Waffenbehörden, die Einstufungen sind dann aber meistens auch entsprechend gesenkt worden.

  • Solche Stellenausschreibungen findet man auch für SB in Waffenbehörden, die Einstufungen sind dann aber meistens auch entsprechend gesenkt worden.

    Bei uns Gott sei Dank NOCH nicht. Ich glaube Dir, da die Stellen meist nicht gut dotiert sind.

    Als ich anfing im ö.D. (1995), da war ich zur Ausbildung bei den Waffen-Sachbearbeitern. Die waren damals alle noch im mittleren Dienst.

    Jetzt meistens gehobener Dienst aber Anfangsamt (A9/A10).

    Ob das jedoch clever ist, Sachbearbeiter ohne juristische Ausbildung in so einem heiklen Gebiet auf die Einwohner loszulassen....

    Naja, im Moment ist halt der Markt durch Flüchtlingskrise, Datenschutz hier DSGVO (seit 2018 ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu ernennen) und den demographischen Wandeln (nie über Bedarf ausgebildet) komplett leergefegt.

    Sieht ja in anderen Bereichen nicht anders aus. Versuch mal ein Handwerker zu bekommen!

    Einmal editiert, zuletzt von Lusche72 (5. April 2019 um 16:13) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Die Besetzung der Waffenbehörden ist sehr unterschiedlich. Wenn nur ein oder zwei Leute da tätig sind, gehören sie meist dem gehobenen Dienst an, bei mehr sind meist auch immer einige des mittleren Dienstes dabei. Bei uns sind von 4 Leuten 3 im mittleren Dienst und nur ein Sachgebietsleiter im gehobenen Dienst. Die 3 im mittleren sind übrigens Angestellte.

    Wie gut oder schlecht jemand ist, hängt aber meiner Erfahrung nach nicht davon ab, ob er/sie studiert hat, sondern von seinem Selbstbewusstsein (um es mal nett zu formulieren). Lesen können nämlich auch die mittlere-Dienst Leute. Aber wenn man nach dem Motto: "Was schert mich eine WaffVwV oder ein Innenministererlass" agiert, dann hilft auch ein Studium an einer Fachhochschule nicht weiter. Dazu kommt leider, dass es auch im Hintergrund "inoffizielle Sprachregelungen" gibt, wie man in bestimmten Fällen verfahren sollte. Bei einem Großteil der Antragsteller stößt man da auf wenig Widerstand seitens der Verwaltung, weshalb man fröhlich auf diesem Wege weiter macht.

  • Vielleicht meinte Schmidtchen, dass die Tarifierung mancher dieser Angestellten im Landesdienst ungefähr den Beamten-Besoldungsgruppen des Mittleren DIenstes entspricht.

  • Dazu kommt leider, dass es auch im Hintergrund "inoffizielle Sprachregelungen" gibt, wie man in bestimmten Fällen verfahren sollte. Bei einem Großteil der Antragsteller stößt man da auf wenig Widerstand seitens der Verwaltung, weshalb man fröhlich auf diesem Wege weiter macht.

    Es ist doch in den meisten Behörde so dass die Beschäftigten, selbst Direktoren und auch Staatsanwälte einfach weisungsgebunden sind.

    Wenn der Chef, OB oder Referatsleiter bestimmt dass es keine WBK s gibt, dann gibt es keine WBK.