suche KK-Mehrlader

  • Dann gib einfach eine ihnen genehme Waffe zur Bedürfnisbestätigung an und hole dir die nackte Gelbe.

    Was du dann darauf kaufst, geht den Verband einen feuchten Kehricht an.

    Und das ist sogar rechtlich vollkommen sauber. Sonst würde ich dir diesen Weg nicht empfehlen.

    Du wirst lachen, ICH kenne diesen Weg. :)

    Einziges Hindernis auf diesem Weg ist natürlich, dass der Verein auch da das regelmäßige Schießen (18x in einem Jahr) bestätigen muss. Wie gesagt, mir ist's egal, da ich beide Gelben (alt und neu) habe, aber die Anderen knirschen schon mal mit den Zähnen.

  • Einziges Hindernis auf diesem Weg ist natürlich, dass der Verein auch da das regelmäßige Schießen (18x in einem Jahr) bestätigen muss. Wie gesagt, mir ist's egal, da ich beide Gelben (alt und neu) habe, aber die Anderen knirschen schon mal mit den Zähnen.

    Was willst Du uns jetzt damit sagen?

    Die Bedingungen für die WBK dürften ja bekannt sein.

  • Was willst Du uns jetzt damit sagen?

    Die Bedingungen für die WBK dürften ja bekannt sein.

    Ich gebe zu, ich hatte mich ungenau ausgedrückt: Der Verein muss die 18x mit der beantragten Waffenart bestätigen (bei den LV, wo das so ist). Der Gesetzgeber verlangt aber NUR das regelmäßige Schießen, da kein Vereis auf § 14 Abs. 2 Satz Nr. 2 vorliegt (also keine Erforderlichkeit gegeben sein muss). Mein LV sagt aber, wie auch einige andere: Ich möchte bestätigt haben, dass du für das beantragte KK-Gewehr, welches in der Disziplin 1.xx des DSB benutzt werden kann, 18x mit erwerbsscheinpflichtigen LANGwaffen trainiert hast. Der Gesetzgeber verlangt weder, dass die Waffe in MEINEM Verband geschossen wird noch dass ich mit LANGwaffen trainiert habe. Ohne DSB-Disziplin gibt's aber bei uns keine "Bedürfnisbescheinigung".

    Insofern mag es so sein, dass die Bedingungen bekannt sind, nur werden sie nicht überall entsprechend angewandt. Daher: Augen auf im Verwaltungsdschungel !

  • Ich gebe zu, ich hatte mich ungenau ausgedrückt: Der Verein muss die 18x mit der beantragten Waffenart bestätigen (bei den LV, wo das so ist). Der Gesetzgeber verlangt aber NUR das regelmäßige Schießen, da kein Vereis auf § 14 Abs. 2 Satz Nr. 2 vorliegt (also keine Erforderlichkeit gegeben sein muss). Mein LV sagt aber, wie auch einige andere: Ich möchte bestätigt haben, dass du für das beantragte KK-Gewehr, welches in der Disziplin 1.xx des DSB benutzt werden kann, 18x mit erwerbsscheinpflichtigen LANGwaffen trainiert hast. Der Gesetzgeber verlangt weder, dass die Waffe in MEINEM Verband geschossen wird noch dass ich mit LANGwaffen trainiert habe. Ohne DSB-Disziplin gibt's aber bei uns keine "Bedürfnisbescheinigung".

    Insofern mag es so sein, dass die Bedingungen bekannt sind, nur werden sie nicht überall entsprechend angewandt. Daher: Augen auf im Verwaltungsdschungel !

    Nur gut dass dann juristisch nicht geschulte und im vorausdenken unbedarfte Mitbürger einfach die gelbe WBK beantragen müssen die Bestätigung (meist 18 X) wie es in dem Verband üblich ist vorlegen und dann einkaufen können was auf der gelben WBK erlaubt ist.