Meyton oder Disag zuhause im Gebrauch?

  • elektronischen Anzeigesystemen

    Achso. Es geht nur um ein Anzeigesystem. Im Nachbarthread gibt es einen Trockentrainingslösung mit einem IPhone. Waffenrechtlich sauber. (Oder 50€ Kugelfang mit Webcam...)

    Von Dir wurde es reduziert auf das Waffengesetz!

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du doch einen Schießstand meinst. ^^. Ich habe nur auf die rechtliche Grundlage hingewiesen. Als Waffenbesitzer sollte man sich diese Frage schon mal stellen...

    Ansonsten können wir uns auch über Modifikationen an wesentlichen Teilen durch Laien unterhalten; ich bin sicher, dass man dann auch Ratschläge per PN bekommt...

  • Lass es gut sein zu dem Thema, Geschwurbbel und unangebrachter Sarkasmus bringt hier niemanden etwas.

    Ich habe meine Informationen bekommen und damit ist für mich hier dieses Thema erledigt.

  • Und es gibt mehr dieser Anlagen im privaten Bereich als manche glauben wollen.

    Und, ändert das etwas an der gesetzlichen Forderung und dessen möglicher Konsequenzen?

    "Logic is the beginning of wisdom ... not the end."

    Mr. Spock


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • wenn Du nur mit Luftdruckwaffen schiessen willst, darfst Du dies meines Wissens nach ohne Abnahme, Du musst nur sicherstellen, dass das Geschoss den Raum nicht verlassen kann.

    Nochmal, das ist hier nicht der Punkt und wird auch nicht infrage gestellt.

    Es geht hier um den Paragrafen 27 (1) WaffG.

    Entscheidend dürfte hier wohl sein, ob das, was man sich da im Keller oder sonstwo einrichtet und betreibt, noch als Provisorium durchgeht oder schon den wesentlichen Merkmalen einer Schießstätte entspricht?

    Und wenn man sich da schon eine elektronische Scheibe installiert, dann ist man zumindest nach meiner zugegebenermaßen völlig unbedeutenden Meinung schon recht nahe an einer Schießstätte. Und für dessen Betrieb benötigt man laut § 27 WaffG eine waffenrechtliche Erlaubnis.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Hier mal ein anderer Text zum nachlesen. Die Betonung liegt auf lesen und den Text dann auch verstehen. Und nicht wieder in "typischer überambitonierter, gesetzestreuer, weil man will ja brav sein, legaler Waffenbesitzer-Manier" agieren und gefährliches Halbwissen (bzw. Unwissen) schüren.

    "Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf es nicht, wer in einer Schießstätte (§27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten und darüber hinaus ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum. Schießen darf man nur mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach §7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen.
    Das heißt: Sie dürfen in Schießstätten (z.B. Schützenhaus, Schützenverein etc.) und innerhalb ihres eigenen Besitzes (z.B. Haus, Garten, Grundstück) mit den Waffen schießen. Ebenfalls darf innerhalb des Besitzes anderer (Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt, z.B. Freund, Nachbar etc.) geschossen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosse (Kugeln, Diabolos, etc.) das Grundstück nicht verlassen."

    Einfach formuliert steht da, daß man daheim (z.B. im eigenen Keller) mit Luftdruckwaffen (Kategorie F im Fünfeck) ohne Genehmigung schießen darf, solange das Geschoss das Besitztum nicht verläßt. Da stehen keine weiteren Einschränkungen und oder Auflagen.

    Es liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Sinne des Gesetzgebers, daß sich jeder, der sich einen Kugelfang in den Keller hängt, diesen als offiziellen Schießstätte abnehmen lassen muss. Wäre ja auch auch unsinnig, da man sich sonst im Gesetztestext den Passus ab dem zweiten Satz sparen könnte.

    Also....Kirche im Dorf lassen. Hilft allen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Die Betonung liegt auf lesen und den Text dann auch verstehen.

    Warum nehmen Sie selbst sich denn dann kein Beispiel an ihren gut gemeinten Ratschlägen?

    Wie oft soll ich hier denn noch schreiben, dass die Ausnahme in § 12 WaffG hier nicht der Punkt ist und auch nicht im Widerspruch zum von mir zitierten § 27 (1) WaffG steht.

    Sie dürfen unter den Voraussetzungen des Paragrafen 12 WaffG schießen!

    Errichten und betreiben Sie dazu aber eine Schießstätte, dann benötigen Sie nach Paragraf 27 WaffG aber auch eine waffenrechtliche Erlaubnis dafür. Und was eine Schießstätte ist und was nicht, entscheiden im Falle eines Falles nicht Sie.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ah..... sind wir im Forum neuerdings "per Sie".

    Wer entscheidet denn, was eine Schießstätte ist? Der Hausgeist, der zufällig im eigenen Keller seine Runden dreht? Denn wenn man als Legalwaffenbesitzer für erlaubnispflichtige Schusswaffen seine Waffenschränke nicht zufällig neben seinem Kugelfang deponiert hat, bekommt das Konstrukt auch niemand zu Gesicht.

    Schon mal das Inhaltsverzeichnis, der am Anfang dieses Threads verlinkten Schießstättenrichtlinie durchgelesen?

    Erweckt diese Richtlinie auf irgendwen hier den Eindruck, als ziele das auf eine eigene kleine Schießgelegenheit im Keller ab? Oder ist das logischerweise nicht eher doch auf Größenordnung Schützenverein gemünzt? Ich versteh auch nicht, warum die Art und Weise der Trefferaufnahme (Papier oder elektronisch) bei manchen hier den Unterschied machen sollte.

    Aber ich habs am Anfang schon geahnt, auf was dieser Thread hinausläuft. Vermutlich ergingen die Infos, um die der Threadersteller gebeten hatte, deshalb auch per PN über die Ladentheke. Man kennt sich wohl schon im Forum.

    Schönen Sonntag noch. Habe die Ehre....

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • In Österreich ist ein LG Stand im Keller zum Glück so problemlos wie eine Dartscheibe. Es dürfen halt nur Berechtigte schießen (bei LG/LP z.B. ab 18 Jahre bzw. Sondergenehmigung ab 16 möglich). Wie auch immer, damit nicht nur alles über PN abgewickelt werden muss, kurz meine Erfahrung mit meiner Meyton Esta Mobile.

    Die Meyton Esta Mobile besteht im Wesentlichen aus einem Messrahmen, einem Kugelfang und einer Scheibenbeleuchtung mit Prallschutz. Das kann man zusammengebaut an eine Wand hängen, oder auf eine Standfuß stellen. Ich habe mich für den Standfuß entschieden, da ich den Stand bei nicht Gebrauch einfach zur Seite in die Ecke stellen kann.

    Die Esta 5 Mobile kann man in ein vorhandenes Netzwerk hängen. Der Stand selbst wird über einen Webbrowser gesteuert, d.h. man benötigt zur Steuerung und für die Anzeige irgendein Gerät auf dem ein Browser läuft und welches eine vernünftige Anzeige hat. Kann jetzt ein Tablet, ein PC/Notebook, Handy, oder was auch immer sein. Die Treffer kann man über einen vorhandenen Drucker ausdrucken, oder auch als pdf abspeichern.

    Kostenpunkt, wenn ein Tablet/PC, ein Drucker und ein Netzwerk vorhanden: ca. 2.000,- Euro, inkl. Transport

    Der original Standfuß kostet rund 100,- (sowas könnte man aber auch selber bauen)

    Noch zwei Links dazu zum Durchlesen:

    https://www.meyton.info/de/produkte/esta5/index.html

    https://www.meyton.info/de/produkte/me…agic/index.html

  • du musst ergänzen: in Österricht ist das schießen im Keller mit allen Kalibern erlaubt, sofern das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.

    Aber dein 8x57 donnert so laut - ruft die Holde. Da musst du durch - sagt der Gatte

    :)

    mfsg daniel

  • Hallo Daniel,

    das ist mir durchaus bekannt, es gibt ja genügend private Kellerröhren hier in der Gegend, welche zum Schiessskeller umfunktioniert wurden. Wollte halt nur nicht noch tiefer in irgendwelchen Wunden bohren. ?

  • Gehört Heidelberg nicht auch zu Österreich? Enklave?;)

    Freiburg gehörte zu (Vorder-)Österreich. Heidelberg nicht.
    Freiburg hatte einen 300m-Stand im Stadtgebiet (in den letzten 10 Jahren abgerissen, leider). Heidelberg hat ihn immer noch (wenngleich seit 1945 vorübergehend außer Betrieb - Kugelfänge stehen aber noch).

    Carcano

  • Moin!

    Kann mir hier jemand etwas über die laufenden Kosten, also Wartungskosten und Betriebskosten einer Meytonanlage erzählen?

    LG

    Die werden sich nicht groß von denen der anderen Hersteller unterscheiden. Kommt drauf an, wie penibel ihr mit den Vorsatzscheiben seid, trefft ihr oft ins Weiße und tauscht Ihr diese dann sofort aus, wie oft verwendet ihr die Kontrollscheiben hinter dem Messrahmen.

    Was nur von der ISSF gefordert wird, ich Meyton bietet es jetzt auch für die optischen 10m-Anlagen an, ist der Kontrollstreifen. Der bringt oft Licht ins Dunkel der Blackbox "Elektronische Scheibenanlagen", ist aber naturlich ein Kostenfaktor beim Betrieb dieser Anlagen, da hier schon einiges an Papier von der Rolle gelassen wird. Generell findest Du hier Preise für die Verbrauchsmaterialien.

    Bei den meisten bestehen die laufenden Kosten ihres Autos auch nur aus den Treibstoffkosten, die Anlagen verbrauchen natürlich auch Strom. Sicherlich laufen die zu ersetzenden Anlagen in der Regel auch nicht mit Muskelkraft, aber ganz aus den Augen sollte man die Kosten dennoch nicht lassen, sie gehören zumindest zum Gesamtpaket, auch wenn die Energiekosten sich zum Positiven hin verändern sollten. Die erhellenden Stromfresser sollten sich im Laufe der letzten Jahre schon ordentlich reduziert haben. Da ist dann eher die Ersatzbeschaffung der Leuchtmittel der Kostenfaktor geworden.

  • OK, Verbrauchskosten und ggf. Hardware Ersatz irgendwann...

    Wie sieht es mit Softwareupdates aus?

    Bei DISAG von Beginn an keine Kosten für Softwareupdates. Gibt einen Kundenmenüzugang, wo man alles runterladen kann.

    Und Kontrollstreifen... Sorry. Wer meint, dass man damit bei der "Blackbox Messrahmen" Licht ins Dunkel bekommt, malt auch mitm Borstenpinsel Scheiben aufs Millimeterpapier. Der Vorschub von so einem Motor hat nie die Präzision, die beim Sportschießen für Zehntelringe erforderlich wäre.

    Dass die Messrahmen besser messen als der Kontrollstreifenmotor vorschiebt, davon kann man bei allen zertifizierten Anlagen wohl locker ausgehen. :)