Moin,
das Thema der Beschränkung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis beim Wiederladen wird ja manchmal etwas kontrovers (von wem auch immer) diskutiert.
Dem alten Hanoverurteil ist ja letztes Jahr das VG München, Urteil v. 15.02.2017 – M 7 K 16.1347 hinzugekommen, welches mich leicht irritiert hat.
Hab' dann mal für alle Kaliber, die ich wiederlade ein Bedürfnis beantragt.
Jetzt klärt ihr Wissenden mich armen Dorfburschen bitte auf: Beschränkung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ist jetzt amtlich?