Gelbe WBK und mehrschüssige Pistole

  • Hallo,

    ein Freund hat eine Gelbe WBK und schießt auch Spopi, hat aber keine eigene Waffe dafür, sondern trainiert dies mit einer Vereinswaffe auf dem vereinseigenen Stand.

    Nun wollte er zur Kreismeisterschaft fahren und sein Verein sagte ihn, man könne ihm die 5schüssige Pistole nicht leihen, weil er nur eine Gelbe WBK habe.

    Hab' ich da was verpaßt? Gibt's dafür eine Grundlage oder ist da einer nur blöd?

    Gruß, Albert

    Sportbootführerschein Binnen

    Timex Armbanduhr, Krups Mixer und Candy Waschmaschine

  • Nix rechtliche Grundlage; nur Arschloch beim Verein. Es bedürfte sogar überhaupt keiner Waffenbesitzkarte.

    Grundlage für Cacanos Verärgerung bezüglich der erwiesenen Dummheit & Inkompetenz des Vereinsfuzzis ist:

    Waffengesetz § 12, Absatz 1, Punkt 3 b

    §12 WaffG


    Aber das ist ganz normal. Habe mich erst letztens einer "Belehrung" im Rahmen einer Landesmeisterschaft "unterziehen müssen", wo die Aufsicht im Brustton der Überzeugung 15 Jahre rechtlich zurück war ("Das geht ja gar nicht, Bajonettwarze muß abgeflext werden und und und...!!!!!!!!!") . Hat mich viele, viele Ringe gekostet, weil ich leider mental diese Idiotie nicht ausblenden konnte. Muß da noch an meiner LMAA-Mentalität arbeiten.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Grob fahrlässige Ahnungslosigkeit? Aber achtet doch bitte etwas auf eure Wortwahl.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Grob fahrlässige Ahnungslosigkeit?

    Wir sind alle "sachkundig" - und das heißt, dass man sich auch entsprechen (fort-)bilden muß. Das gilt insbesondere für alle Verantwortungsträger.

    Wenn mir jemand durch seine Inkompetenz und aufgrund seiner verliehenen Autorität sportlich Knüppel zwischen die Beine wirft, ärgert mich das schon gewaltig.

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