Ernennung zum Ehrenmitglied

  • Hallo zusammen,

    Wie wird den bei Euch im Verein jemand zum Ehrenmitglied ernannt?

    Nach Dauer der Mitgliedschaft?

    Sportliche Leistungen?

    Usw.?

    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

    Stefan

  • Hallo Stefan,

    bei uns läuft das über das was die Person so für den Verein gemacht hat.

    Viele sind automatisch Ehrenmitglied, weil sie Gründungsmitglieder sind.

    Viele davon agieren nicht mehr im Verein. Gibt nur noch wenige, die dann auch noch schießen/ sich engagieren.

    Gruß Ritter

  • Über das Thema wurde bei uns im Verein auch schon diskutiert, ebenso über Vereinsehrungen an sich.

    Habt ihr so etwas wie einen offiziellen, möglichst objektiven Kriterienkatalog, wie Mitglieder in euren Vereinen geehrt werden?

  • Über das Thema wurde bei uns im Verein auch schon diskutiert, ebenso über Vereinsehrungen an sich.

    Habt ihr so etwas wie einen offiziellen, möglichst objektiven Kriterienkatalog, wie Mitglieder in euren Vereinen geehrt werden?

    Hallo CMN,

    Haben wir leider nicht und schon viele Stunden darüber diskutiert...

    Deshalb wollte ich hier sammeln, wie es andere handhaben und dann einen Leitfaden für uns erstellen.

    - Mitglied in der Vorstandschaft ( ja / nein )

    - Fahnenabordung ( ja / nein )

    - aktive Mitgliedschaft ab x Jahren

    - sportliche Erfolge

    - usw

    Ein Sport Verein am Ort, macht alle Mitglieder automatisch zum Ehrenmitglied ab 60 Jahren, ob aktiv, oder nicht aktiv, die mindestens 20 Jahre im Verein sind. So wollen wir es nicht machen...

    Eine generelle Regel, scheint aber schon eher schwierig zu sein....?

    Grüße

  • Generelle Regeln sind immer schwierig, dann fühlen sich ein paar Leute wieder benachteiligt...."Warum darf der und ich nicht ??"

    Aber irgendwie muss man das ja Transparent halten, deswegen denke ich, dass es am Besten ist, wenn man den Vorstand entscheiden lässt wer es wird (nach "Arbeit" für den Verein).

    Grüße

  • In Traditionsvereinen (die zum Dekor und weil's irgendwie vollständigkeitshalber dazugehört, auch noch eine kleine Sportschützenabteilung haben) werden die Kriterien sicherlich andere sein als bei einem reinen Schießsportverein.

    Satzungen sind da zumeist sehr unbestimmt.

  • Generelle Regeln sind immer schwierig, dann fühlen sich ein paar Leute wieder benachteiligt...."Warum darf der und ich nicht ??"

    Aber irgendwie muss man das ja Transparent halten, deswegen denke ich, dass es am Besten ist, wenn man den Vorstand entscheiden lässt wer es wird (nach "Arbeit" für den Verein).

    Grüße

    Gerade wenn der Vorstand entscheidet wer geehrt wird, ohne dass eine definierte Grundlage existiert, wird es undurchsichtig finde ich. Wenn sich im Anschluss einer Ehrung ein Mitglied beschwert, hat man nichts worauf man sich bei der Diskussion berufen kann. Ich denke gerade dann entstehen Missverständnisse und Ärger.

    Wenn vorab zumindest möglichst objektive Kriterien festgelegt wurden (wobei das zugegebenermaßen sehr schwierig ist) kann man relativ rational argumentieren.

    Folgendes Beispiel: Erforderlich für eine Ehrung sind 10 Jahre Mitgliedschaft in der Vorstandschaft.

    Mitglied A war 9 Jahre 1. Schützenmeister, danach ausgeschieden, allerdings weiterhin aktiv im Verein.

    Mitglied B war 10 Jahre Beisitzer, weder in dieser Zeit noch danach übermäßig aktiv im Dienst.

    Laut der Kriterien bekäme nur Mitglied B eine Ehrung. Das ist möglicherweise unfair. Aber der Vorstand hat eine objektive Grundlage, um die Ehrung zu verargumentieren.

    Um die Ungerechtigkeit etwas rauszunehmen, könnte man die Voraussetzung wie folgt formulieren:
    Erforderlich für eine Ehrung sind 10 Jahre Mitgliedschaft in der Vorstandschaft und darüber hinaus eine aktive Teilnahme am Vereinsleben.

    Die Konsequenz wäre, dass weder Mitglied A noch Mitglied B eine Ehrung erhalten würden.

    Diskutieren müsste man jedoch was "eine aktive Teilnahme am Vereinsleben" bedeutet. Denn das ist nicht direkt greifbar.

    Dennoch denke ich, dass es zur Bewertung und Verleihung von Ehrungen besser ist, einen gewissen Rahmen zu stecken, der mit Zahlen und Fakten hinterlegt werden kann. Zusätzlich ist es sicher sinnvoll, weiche Faktoren einfließen zu lassen.

  • Gerade wenn der Vorstand entscheidet wer geehrt wird, ohne dass eine definierte Grundlage existiert, wird es undurchsichtig finde ich. Wenn sich im Anschluss einer Ehrung ein Mitglied beschwert, hat man nichts worauf man sich bei der Diskussion berufen kann. Ich denke gerade dann entstehen Missverständnisse und Ärger.

    Es ist keine schlechte Lösung wenn das für die Ehrung zuständige Gremium, das Präsidium oder ein eigener Ehrenrat die dazu erforderlichen Besprechungen nichtöffentlich trifft und sich auch später nicht mehr dafür rechtfertigt.

    Karl

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (25. April 2018 um 15:18)

  • Es ist keine schlechte Lösung wenn das für die Ehrung zuständige Gremium, das Präsidium oder ein eigener Ehrenrat die dazu erforderlichen Besprechungen nichtöffentlich trifft und sich auch später nicht mehr dafür rechtfertigt.

    Karl

    Man wird sich immer irgendwie Rechtfertigen müssen, weil man etwas getan oder nicht getan hat/ dort besprochen hat und dort wieder nicht, ist im Beruf, Schule oder sonst wo nichts anderes.

    Deswegen würde ich auch sagen, dass man sich nicht Rechtfertigen muss....

    Natürlich gibts dann auch wieder wirtschaften für oder gegen Mitglieder, das gibts auch sonst wo....

    Aber was macht es aus, wenn man Ehrenmitglied ist oder nicht ? Dem, der nur schießt sollte das relativ egal sein...

    Eines unserer noch aktiven Ehrenmitglieder hat bei seiner Ernennung auch nur zu mir gesagt "Was macht das schon ob ich Ehrenmitglied bin oder nicht, es hat keinen Mehrwert für mich, ich kann mir das auf einen Zettel schreiben und mich freuen. Ich bin immernoch Schütze, was zählt ist, wie ich mit den anderen klarkomme und das ich meinen Spaß habe."

    Grüße

  • Ihr schreibt immer von der Ernennung der Ehrenmitglieder, bei mir im Verein und auch in den übergeordneten Verbänden werden sie erst nach Abstimmung durch die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung ernannt. Das fehlte hier in dieser Diskussion komplett.

    Die Gründe zum Vorschlag zur Ernennung werden dort natürlich auch genannt. Die können sehr vielseitig sein, aber auch grundsätzlich. Bei mir im Verein wird grundsätzlich jeder nach 40 Jahren Vereinszugehörigkeit vorgeschlagen. Dann gibt es eben auch Vorschläge, wie 25 Jahre Vorsitz, usw.

    Die Mitgliederversammlung braucht sich nicht zu rechtfertigen, ein Automatismus schadet aber dem Titel.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Wenn die Ehrungen, wie bei Beamtens die Beförderungen, regelmäßig über die Mitglieder niederregnen ist so ein strenger nachvollziehbarer Katalog sicher sinnvoll.

    Bei uns ist ein Ehrenmitglied wirklich was besonderes, es wären bisher auch alle die vorgeschlagen wurden einstimmig akzeptiert worden, warum sollen wir das jetzt noch unnötig ausdiskutieren?

    Bei mir im Verein wird grundsätzlich jeder nach 40 Jahren Vereinszugehörigkeit vorgeschlagen. Dann gibt es eben auch Vorschläge, wie 25 Jahre Vorsitz, usw.

    Die Mitgliederversammlung braucht sich nicht zu rechtfertigen, ein Automatismus schadet aber dem Titel.

    Dann wären bei uns ungefähr die hälfte der Mitglieder, die noch nicht Rentner, ist Ehrenmitglied, wie sollte man dann noch jemanden ehren?

    Karl

  • Eines unserer noch aktiven Ehrenmitglieder hat bei seiner Ernennung auch nur zu mir gesagt "Was macht das schon ob ich Ehrenmitglied bin oder nicht, es hat keinen Mehrwert für mich, ich kann mir das auf einen Zettel schreiben und mich freuen. Ich bin immernoch Schütze, was zählt ist, wie ich mit den anderen klarkomme und das ich meinen Spaß habe."

    Ehrenmitglieder zahlen normalerweise keinen Mitgliedsbeitrag mehr

  • Ehrenmitglieder zahlen normalerweise keinen Mitgliedsbeitrag mehr

    Das ist jetzt aber nicht mehr die Regel, kenne ich nur von früher. Da gab es schon die letzten Jahre viele Satzungs- oder Beitragsordnungsänderungen. Eventuell mit Besitzstandswahrung, die aber in der Regel freiwillig nicht wahrgenommen wird.

  • Das ist jetzt aber nicht mehr die Regel, kenne ich nur von früher. Da gab es schon die letzten Jahre viele Satzungs- oder Beitragsordnungsänderungen. Eventuell mit Besitzstandswahrung, die aber in der Regel freiwillig nicht wahrgenommen wird.

    ist ja auch klar, wenn altersbedingt es nur noch Ehrenmitglieder gibt, wird das schwierig :D

  • Das erinnert mich an Norbert Blüm, warum stellst dann so eine falsche Behauptung auf?

    Nun, weil es hier halt doch üblich ist, dass die Ehrenmitglieder (alle die das 70 Lebensjahr im Verein erreichen) von daher ist das mit der Beitragsfreiheit für mich normal. Soweit ich es weiß, wird das in allen Vereinen des Kreises so gehandhabt. Du siehst durch meine Brille ist es nicht falsch.