Frage neuer Revolver wirklich neu?

  • Tach auch und auch nur ganz kurz:

    Wofür steht denn dieses BLB-Zeichen unter oder neben dem CIP N? Dass da seit einiger Zeit CIP statt des schönen "Bundesgeiers" verwendet wird, ist bekannt. Aber danach folgt doch normalerweise (immer noch) das Ortszeichen des jeweiligen Beschussamtes und weder national noch international gehört dieses auf dem vorliegenden Revolver verwendete Zeichen - zumindest nach meinem Kenntnisstand - zu den üblichen Verdächtigen.

    Für einen Händler aus NRW wäre doch eigentlich Köln zuständig und die verwenden oder verwendeten in ihrem Zeichen doch diese drei Krönchen, oder?

    Und wird nicht auch die Jahreszahl üblicherweise nur zweistellig entweder als Nummer oder in kodierter Form mit Buchstaben aufgebracht?


    Nach langer Zeit und auch nur ganz kurz aber wie immer mit bestem Schützengruß

    Murmelchen


    Disclaimer: Ich habe keine Ahnung, wie das mit dem gewerblichen Import und dem Beschuss so läuft, noch kenne ich mich mit den Beschusszeichen wirklich fundiert aus. Deshalb besteht auch kein Grund zur Panik. Ich bin nur neugierig. Und ein bisschen "Spaß" mit einer "interessant nummerierten" Schusswaffe hatte ich auch schon mal.

  • Disclaimer: Ich habe keine Ahnung, wie das mit dem gewerblichen Import und dem Beschuss so läuft

    Hallo Murmelchen,

    in der Regel veranlasst der Importeuer den Beschuss, und das auch in der Regel beim nächst gelegenen Beschussamt.

    Die Händler bekommen die beschossen angeliefert.

    grüße Bernd

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz


  • in der Regel veranlasst der Importeuer den Beschuss, und das auch in der Regel beim nächst gelegenen Beschussamt.

    a) Ja.
    b) Nein. Das stellt man sich so vor, weil es logisch erscheint, es ist aber nicht so. Viele nach DE importierte S&Ws wurden in Belgien beschossen, und Norconia beschießt auch gerne in Lüttich.

  • So oder so, mir kommt da zu viel seltsam vor. Die massive Verschmutzung, die nach Meinung hier wie auch bei mir im Verein für verm. einige 100 Schuss steht, die Schleifspuren an der Trommel und zuletzt noch sichtbare Abschlagspuren am Hammer waren mir zu viel, ich habe eine Rückabwicklung angestoßen.

    Danke an alle für Euren Input!

  • ich habe eine Rückabwicklung angestoßen.

    Absolut verständlich. Auch für mich sieht es nach einer Vorführwaffe aus, für die erhebliche Preisabschläge gerechtfertigt wären.

    Und die Geschichte, dass die Waffe so vom Beschuss zurückkommt, ist schon eher hanebüchen. Was hat denn der Händler mit dem Beschuss durch den Hersteller/Importeur zu tun? Ich glaube kaum dass der Händler in D eine unbeschossene Waffe erhält und die dann nochmal einzeln/ in kleineren Stückzahlen zurück zum Beschuss nach Belgien schickt. Und dass der relativ kleine Laden unzählige Waffen importiert und beschießen lässt und aufgrund der hohen Stückzahlen nicht zum reinigen kommt, ist höchst unwahrscheinlich, aber ich will ja mal nicht so sein, unmöglich ist es nicht. Am Ende wäre dann aber immernoch zu kritisieren, dass dann zumindest die Abläufe nicht professionell sind und auf den Prüfstand gehören - eine in dem Zustand ausgelieferte Neuwaffe ist inakzeptabel und schafft kein Vertrauen, das eine Nachbesserung oder Nachlieferung bessere Ware verspricht.

    Schade um die ganzen Versandkosten und die Voreinträge die nun futsch sind, aber lieber so als sich über den Zustand einer Neuwaffe zu ärgern.

    Da der Rückversand wohl vom Käufer zu tragen ist und man ja wenn möglich nicht unnötig Geld drauflegen will:

    beim Händler fragen, ob der Versand in zwei Paketen per DHL an die Händleradresse möglich ist. Zwei Pakete, weil der Versand von Waffenteilen laut AGB der DHL zulässig ist. In das eine Paket dann die Trommel und ins andere der Rest.

    Oder wenn der Händler gut ist, bietet er eine kostenlose Retoure an.

  • Hab ein Retouretikett bekommen, alles gut.

    Versand war eh seltsam, das kam mit normalem dhl Paket ohne Alterskontrolle o.ä.

    Aber gut, dass ist deren Problem!

  • ich habe mir jetzt den Fäden nicht ganz durchgelesen...

    Was spricht denn dagegen den Preis neu zu verhandeln; schließlich entspricht die Artikelbeschreibung nicht der Realität? Ob der Revolver nun etwas beschossen wurde oder nicht ist doch im Endeffekt wurscht. Der Punkt ist doch, dass der Preis nicht zum Zustand passt, oder?

  • Mich würde das auch mal interessieren, wie das jetzt mit dem Voreintrag aussieht.

    Das kann ich Dir sagen, denn ich hatte mal exakt das selbe Problem. Waffe gekauft, eintragen lassen und ein paar Tage später bemerkt, dass sie defekt war. Zurück gegeben und wieder austragen lassen. Mein Waffenamt war dann so kulant und hat den Voreintrag wieder geöffnet, so dass ich keinen neuen Bedürfnisantrag gebraucht habe.

    ABER!!

    Der Eintrag der Waffe wurde als Kauf gewertet, was sich dann später auf die 2/6 Regel ausgewirkt hat. Das Waffenamt hat den Eintrag als "Kauf" gebucht. Ich durfte dann in den nächsten 6 Monaten nur noch eine Waffe kaufen. Oder sagen wir mal, ich "hätte", denn ich wusste das nicht und bin davon ausgegangen, dass die Rückabwicklung automatisch wieder meine 2 Waffen pro 6 Monate eröffnet. Dem war nicht so. Aber wie gesagt, ich wusste das nicht und hab trotzdem 2 Waffen gekauft. Dann war Stress. Das Amt wollte mir die Zuverlässigkeit aberkennen, weil ich nach deren Ansicht 3 Waffen in 6 Monaten erworben hatte. Mit viel Diskussion konnte ich das dann abwenden.

    Also lieber aufpassen.

  • Versand war eh seltsam, das kam mit normalem dhl Paket ohne Alterskontrolle o.ä.

    Das ist ein Punkt der geht garnicht!!!! Ich stelle mir gerade vor mein 5 jähriger Sohn öffnet gerade mein Paket (und das macht er schonmal) und spielt mit dem Revolver.

    Den Laden kannte ich garnicht, obwohl der hier fast um die Ecke ist.

  • Deswegen bin ich neugierig wie das bei Ihm laufen wird, und ob er den Revolver schon auf seinem zuständigen Amt stempeln lassen hat.

    Wenn die nicht so kulant sind, kann man schon von sprechen die Katze im Sack gekauft zu haben. Wäre schade um die Kosten.

  • Das ist ein Punkt der geht garnicht!!!!

    Den Laden kannte ich garnicht, obwohl der hier fast um die Ecke ist.

    Geht absolut garnicht. Unn wenn es auch eine Vorführwaffe war, halte ich das alles für sehr schlechten Service am Kunden. "The Duke" wäre damit bei mir durch. Kann einem ja keiner erzählen das der Händler das nicht weiß.

  • Mein Waffenamt war dann so kulant und hat den Voreintrag wieder geöffnet, so dass ich keinen neuen Bedürfnisantrag gebraucht habe.

    Sehr gut. Das ist praxistauglich und bürgernah.

    Der Eintrag der Waffe wurde als Kauf gewertet, was sich dann später auf die 2/6 Regel ausgewirkt hat. Das Waffenamt hat den Eintrag als "Kauf" gebucht.

    Das ist ein negatives Beispiel.

    Mein Amt sah dies anders und betrachtete nur, ob die Anzahl der Waffen zugenommen hat. Ein Austausch war für das Erwerbsstreckungsgebot unschädlich.

  • Absolut verständlich. Auch für mich sieht es nach einer Vorführwaffe aus, für die erhebliche Preisabschläge gerechtfertigt wären.


    Gelegentlich wird dann hier nach Händlern sie die Möglichkeit zum Probeschiessen einräumen gefragt, soll dann auch der Rest mit Abschlag verkauft werden?

    Da der Rückversand wohl vom Käufer zu tragen ist und man ja wenn möglich nicht unnötig Geld drauflegen will:

    beim Händler fragen, ob der Versand in zwei Paketen per DHL an die Händleradresse möglich ist. Zwei Pakete, weil der Versand von Waffenteilen laut AGB der DHL zulässig ist. In das eine Paket dann die Trommel und ins andere der Rest.

    So mancher "Jurist" wird hier noch nach der waffenrechtlichen Erlaubnis fragen.

    An einer mangelhaften Sache würde ich keinerlei nicht zwingend erforderliche Manipulation vornehmen.

    Trägt im Versandhandel nicht der Verkäufer grundsätzlich die Kosten für die Rücksendung?

    Das ist ein Punkt der geht garnicht!!!! Ich stelle mir gerade vor mein 5 jähriger Sohn öffnet gerade mein Paket (und das macht er schonmal) und spielt mit dem Revolver.

    Manchmal sind die überzogenen Vorschriften und deren Einhaltung wohl sinnvoll. (Der geneigte Leser mag hier durchaus Ironie, Sarkasmus oder sonstwas erkennen.)

    In der guten alten Zeit als die meisten Waffen noch frei ab 18 gekauft und verschickt werden konnten hätte sich kaum ein fünfjähriger über Pakete oder den unversperrten Waffenschrank hergemacht.

    Manchmal folgen die Vorschriften doch nur der Entwicklung.

    Karl