EU Datenschutzgrundverordnung im Verein

  • Nur mal EIN Beispiel: Derzeit gibt es namhafte Stimmen, die behaupten, dass es zukünftig für JEDEN Wettkampf einzeln einer SCHRIFTLICHEN Bestätigung des Schützen bedürfe, dass er mit der Speicherung seiner Daten aus dem Wettkampf einverstanden sei. Was das zukünftig für einen Papieraufwand bedeuten würde, muss ich dir sicher nicht erläutern.................

    Das sind aber jetzt wieder Stimmen aus NRW, die dann für andere Bundesländer nicht zwingend verbindlich sind?

    Karl

  • Karl, das haben wir doch schon geklärt. Tatsächlich sagen die "namhaften Stimmen" genau das Gegenteil. Und damit meine ich nicht nur den Deutschen Olympischen Sportbund mit seinen Fachverbänden, sondern auch die Datenschutzbeauftragten. Sie haben zwar nicht selten unrecht (*), aber hier empfehlen sie unisono ausdrücklich, KEINE Einwilligung einzuholen, wenn die Datenverarbeitung und -speicherung bereits auf anderer Grundlage zulässig ist (sich etwa vertraglich aus dem Vereinszweck ergibt). So zuletzt auch der baden-württembergische in seiner ganz aktuellen Broschüre zur ab dem 25.5.2018 gültigen DS-GVO. Welche Broschüre netterweise auch der NW-LDI verbreitet. :)

    Diese Empfehlung hat z.B. auch der RSB aufgenommen. in seiner aktuellen Vereinsinformation zum Datenschutz (S. 2 unten und S. 3 oben).

    (*) Besonders instruktiv die durch zwei Instanzen aufrecht ehaltene Entscheidung des LG Freiburg und des OLG Karlsruhe über die Zulässigkeit der Erwähnung von sportlichen Sanktionen. Da quietschen die LDSBs immer noch, mimimimi. Sie haben das aber nicht zu bestimmen, sondern die Gerichte:

    https://mein-nachbarrecht.de/urteile/aktuel…009-14-u-131-08

    Carcano

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (27. April 2018 um 07:39)

  • Das sind aber jetzt wieder Stimmen aus NRW, die dann für andere Bundesländer nicht zwingend verbindlich sind?

    Karl

    Ich hoffe ja auch noch inständig auf Einsicht bzw. irren dieser Stimmen und das sich der LDI NRW an die anderen anhängt.

  • Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hat meines Erachtens eine ausgezeichnete Checkliste für kleine Vereine herausgegeben, Umfang eine einzige Seite mit einer weiteren Seite für Erklärungen. Wenn man diese Checkliste durcharbeitet, verliert die EU-Datenschutzgrundverordnung einiges von ihrem Schrecken. Wir haben in unserem Verein auf Basis dieser Checkliste ein Papier erarbeitet, das insgesamt 4 Seiten umfasst und in dem alle notwendigen Angaben enthalten sind - glauben wir jedenfalls. Einfach an der Checkliste entlang hangeln, dann klappt das schon.

    Klaas

  • Es bleiben noch zehn Tage. Ist euer Verein schon bereit?

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Es bleiben noch zehn Tage. Ist euer Verein schon bereit?

    Nur 25% aller Unternehmen und Vereine haben das Thema - laut einer aktuellen Umfrage - überhaupt auf dem Schirm. Und die, die es haben sind am verzweifeln.

    Der LDB von Bayern ist besonders rührig. Kein Wunder, da gibt es ja als Ausnahme mal wieder gleich 2 LDB, einer für Behörden und einer für Wirtschaft und Vereine. Und dazu wurden gleich noch 30 Mitarbeiter dort angestellt, die zukünftig an den Türen klingeln werden, um zu überprüfen, ob die Daten auch gut geschützt werden.

    Die Abmahnwelle wirft auch schon ihre Schatten voraus. Schon werden seltsame Anfragen unbestimmter Natur an Firmen gestellt...schaun mer mal.

    Vom LDB Bayern habe ich für Vereine noch eine andere Liste:

  • Der Fahr- und Reitverein Neuhofen bekommt für das kommende AQ/C-Turnier+Trophyturnier keinen Turnierfotografen mehr. Alle angefragten haben mit Hinweis auf die DSGVO abgelehnt....und das, obwohl der Verein vorsieht, das alle Teilnehmer eine Erklärung abgeben und mit speziellen Ansteckern erkennbar sind, dass sie dem ablichten zugestimmt haben...ist den Fotografen derzeit trotzdem zu heiß...

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Und die, die es haben sind am verzweifeln.

    Wenn sogar Rechtsanwaltspraxen auf Grund der neuen Verordnung ihre Homepages abschalten und Steuerberater ihre Mandanten nur noch postalisch kontaktieren, dann stinkt etwas gewaltig zum Himmel. Auch Ärzte können nicht mehr wie gewohnt arbeiten, ohne dass ein Abmahnanwalt sich eine goldene Nase verdienen kann (MÜSSEN online abrechen, DÜRFEN aber nicht ohne jede einzelne Unterschrift jedes einzelnen Patienten ...)

    STOPPT BRÜSSEL!!!!

    SONST STOPPT BRÜSSEL EUROPAS GESAMTE WIRTSCHAFT!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hat Carcano etwa wieder was 'ganz Böses' gesagt?

    Ach Menno, das geht doch nicht. Nachher werden die lieben Kleinen hier noch ganz verdorben.

    Und wer ist dann wieder Schuld? Also!


    Mit bestem Schützengruß und Pfingsten ist auch vorbei

    Murmelchen

  • Hat Carcano etwa wieder was 'ganz Böses' gesagt?

    Ach Menno, das geht doch nicht. Nachher werden die lieben Kleinen hier noch ganz verdorben.

    Und wer ist dann wieder Schuld? Also!

    Ich finde es gut wenn der Forenbetreiber seine Reputation selbst zerstört, wenn er Diskussionen unterbindet die NICHT gegen die Nutzungsregeln des Forum verstoßen.

  • Hat Carcano etwa wieder was 'ganz Böses' gesagt?

    Ein gewisser Mindeststandard einer gepflegten Diskussion ist einzuhalten. Punkt. Wenn das deine Frage beantwortet, gut, wenn nicht kannst du mich gerne kontaktieren, aber ich denke du hättest das auch so eingeschätzt. Ansonsten bitte zurück zum Thema. Danke.

    Wenn sogar Rechtsanwaltspraxen auf Grund der neuen Verordnung ihre Homepages abschalten und Steuerberater ihre Mandanten nur noch postalisch kontaktieren, dann stinkt etwas gewaltig zum Himmel.

    Naja, ganz so krass würde ich das nicht ausdrücken, aber es herrscht auf jeden Fall eine große Unsicherheit. Das hat man leider ständig, dass Gesetze etwas regeln, aber nicht verraten, wie man das später umsetzen kann und soll. Die DSGVO sehe ich insgesamt aber positiv. Sie schafft europaweit einen einheitlichen und irgendwann auch verlässlichen Rechtsrahmen. Hoffentlich. Denn die ePrivacy-Verordnung könnte da nochmal ganz schön Unruhe reinbringen...

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Naja, ganz so krass würde ich das nicht ausdrücken, aber es herrscht auf jeden Fall eine große Unsicherheit. Das hat man leider ständig, dass Gesetze etwas regeln, aber nicht verraten, wie man das später umsetzen kann und soll. Die DSGVO sehe ich insgesamt aber positiv. Sie schafft europaweit einen einheitlichen und irgendwann auch verlässlichen Rechtsrahmen. Hoffentlich. Denn die ePrivacy-Verordnung könnte da nochmal ganz schön Unruhe reinbringen...

    So einheitlich ist das leider nicht. Wir Deutschen haben mal wieder das Soll im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Österreich übererfüllt. Und ein Gesetz dass für jeden Hühnerzüchterverein gilt und mit Kommentar (und ohne begleitende Normen) satte 1243 Seiten und 1,1Kg stark ist - da kann ich nichts positives entdecken...

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Naja, ganz so krass würde ich das nicht ausdrücken, aber es herrscht auf jeden Fall eine große Unsicherheit.

    Willst du dafür konkrete Belege? Das ist wirklich so.

    Auch die katholische Kirche in Deutschland hat inzwischen ihren Mitarbeitern verboten, per Whatsapp mit Jugendlichen und anderen Zielgruppen zu kommunizieren. Gerade die Mitarbeiter der Jugendpastoral raufen sich deswegen die Haare aus.

    Hier mal ein kleiner Artikel zu dem Thema.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • In der Tat ist WhatsApp die in digitale Form gegossene Datenschutzlücke. Ich verwende schon seit 2 Jahren die kostenfreie Alternative Telegram, die ich nur empfehlen kann.

    VG

    Oliver

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • die in digitale Form gegossene Datenschutzlücke

    Das ist vollkommen richtig. Nur ist (leider) das der Weg "des geringsten Widerstandes", mit jugendlichen zu kommunizieren, die man sonst nicht erreicht. Ist halt ein weit verbreiteter Standard. Wie überzeuge ich Jugendliche, "Telegram" zu nutzen, wenn ich sie nicht mehr kontaktieren kann?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das ist vollkommen richtig. Nur ist (leider) das der Weg "des geringsten Widerstandes", mit jugendlichen zu kommunizieren, die man sonst nicht erreicht. Ist halt ein weit verbreiteter Standard. Wie überzeuge ich Jugendliche, "Telegram" zu nutzen, wenn ich sie nicht mehr kontaktieren kann?

    Es ist kostenlos...einfach beide installieren lassen...aber ich gebe Dir recht, es ist schwer Jugendliche davon zu überzeugen. Die gesamte Peer-Group verwendet eben WhatsApp...nichts anderes...

    VG

    Oliver

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Der DSB ist ja richtig zeitig dran:D. Opt-out ist da zulässig? Wenn ja, ist die Verordnung auch nur ein Witz.;(

    ---SCHNIPP---

    -----Original-Nachricht-----

    Betreff: Newsletter zum Thema Dateschutz des DSB

    Datum: 2018-05-22T22:29:47+0200

    Von: "Deutscher Schuetzenbund" <media@dsb.de>

    22.05.2018

    Herzlich Willkommen!

    Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig!

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir auf Grund der neuen EU-Datenschutzverordnung (DSVGO) zum 25. Mai 2018, unsere Datenschutzrichtlinien aktualisieren.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie nachfolgend zum Nachlesen.

    Sie müssen nichts weiter tun oder veranlassen, außer Sie möchten unseren neuen Teilnahmebedingungen widersprechen. Dafür haben Sie bis einschließlich 24. Mai 2018 Zeit. Ihren Widerspruch geben Sie kund, in dem Sie Ihre Daten zum Bezug des Newsletters löschen (siehe Fuß dieses Newsletters.)

    Sollte Sie nach Zugang dieser Änderungsmitteilung bis zur genannten Frist nicht widersprechen, gilt die neue Datenschutzerklärung von Ihnen als genehmigt. Selbstverständlich können Sie sich auch nach dem 24. Mai jederzeit als Bezieher des Newsletters löschen.

    Herzliche Grüße

    Ihr Deutscher Schützenbund

    Mehr dazu...

    ---SCHNAPP---

  • Opt-out ist da zulässig? Wenn ja, ist die Verordnung auch nur ein Witz.

    Klar ist Opt-Out zulässig. Hast du in den letzten Tagen nicht reichlich Post von Versicherungen, Banken und ähnlichen bekommen? Die verschicken derzeit alle wie wild. Und KEINER von denen wollte meine explizite Zustimmung.

    Das das Ganze mehr Wahnsinn als Witz ist erkennst du an den derzeit hektischen Reaktionen allerorts.

    Ich weiß, jetzt kommt "Gutmensch" Geronimo und erklärt uns, wie sinnvoll, einfach und eh immer schon notwendig das gewesen sei. Geschenkt. Für mich als Vereinsverantwortlicher bleibt es ein Bürokratieballast und die Angst vor den drakonischen Strafen (ja, ja, wird schon icht so doll werden beim ersten Mal, nur schriftlich gibt einem das keiner) ) scheint ja selbst rechtsaffine Leute zu befallen, wenn auch Steuerberater und Rechtsanwälte ihre Webseiten vom Netz nehmen.

    Ich glaube, hier gilt mal wieder der Grundsatz: Gut gewollt ist noch lange nicht Gut gemacht.