Erfahrungsbericht LP Matchguns MGH1 Hybrid

  • Ach Wegi, meines Wissens nach ist das derzeit der häufigste Grund, zuletzt im Bundesligafinale, wenn ich mich recht entsinne.

    Aber was solls ....

    Du benötigst in D keine Sicherheitsschnur für die MGH1, aber man muss sich halt an Regularien halten - ganz einfach!

    VG

    Holger

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Das Funktionsprinzip der MGH1 (wie in dem von mir verlinkten Video dargestellt) zielt auf einen linearen nicht umgelenkten Weg der Antriebspressluft ab.

    Es geht darum, dass man die Schussentwicklungszeit verkürzen möchte. Laut der Animation funktioniert dies auch, sofern die Konstruktion der Mitbewerber tatsächlich langsamer ist. Ziel ist es die Auswirkung von Wackler zu minimieren und den fehlenden Absorber zu nivellieren.


    aller Faktoren

    Welche?

  • Ach Wegi, meines Wissens nach ist das derzeit der häufigste Grund, zuletzt im Bundesligafinale, wenn ich mich recht entsinne.

    Ach holgär - Wenn du ein deutsches Einzelereignis als häufigsten Grund anführst zeigt das eher dein Wissen für Statistik als die Anerkennung von Fakten.

    Du benötigst in D keine Sicherheitsschnur für die MGH1

    Nein?


    aber man muss sich halt an Regularien halten

    Doch?!


    ganz einfach!

    Ohh!

    Schön wenn jetzt nach deinem Befinden die besagte Pistole für den deutschen Markt konzipiert wurde wo jetzt immer noch diskutiert werden muss ob man eine Sicherheitsschnur braucht wobei man sich ja gar nicht an Regularien halten müsse. Mehr Gegensätze in einem Satz habe ich jetzt noch von keinem User hier im Forum gelesen. Wobei jetzt für meine genannten Anwendungsfelder wirklich keine Sicherheitsschnur nötig ist. Eventuell fühlt sich ja deswegen auch die MGH1 beim BDS oder BDMP so wohl. Dort sind die Schnüre laut Forum ja auch verpönt.

    Schön ist aber auch, dass nicht nur in Deutschland geschossen wird. Ist die Pistole denn für den Rest der Welt passend?


    PS: Hatte erst am Montag den Fall einer Schießjacke die über die Zeit steifer geworden ist. Der Schütze mit Alter >60 wollte sich damit nicht abfinden und hat sie wieder regelkonform anpassen lassen. Der Hersteller wusste auch von dem Problem. Man muss nur etwas dafür tun und nicht jammern wenn man nicht bei Kontrollen durchkommt.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • nein, man braucht keine sicherheitsschnur.

    Das lederkondom über der mündung tuts genauso. (aber nur das zertifizierte, jedes andere leder ist in seo ipso zu wenig lederig .-)


    mfsg daniel

  • Das könnt ihr dann gerne beim nächsten Weltcup in München mit den dortigen Kampfrichtern besprechen.

    Hab mir das auch gerade vom Verhüterli durchgelesen. Das ist so schön, dass ich mich kaum vor Lachen zurückhalten konnte. Dort hab ich mehr Diskussionen als wie weiterhin mit dieser Schnur. :D

    Achja München ist ja in Bayern und nicht in Deutschland... ^^

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

    Einmal editiert, zuletzt von wegi82 (16. Februar 2019 um 10:12)

  • Hallo wegi,

    die meisten von uns schiessen nicht international und da sind die Vorgaben der TK des DSB, also nicht München oder Bayern, zwingend.

    Diese besagt entweder Schnur oder "Verhüterli" bei Luftdruckwaffen, deswegen sind meine Aussagen zu 100% korrekt.

    Ich gehe davon aus, das Schützen, die international auftreten, entspechend "gebrieft" sind.

    Und dabei sollten wir es halt mal so für D stehen lassen.

    VG

    Holger

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Erstens: ich glaube daher kaum, dass die MGH nur für den deutschen Markt konzipiert und daher immer noch am Schützen vorbei entwickelt wurde.

    Zweitens: Lese dir nochmals durch für was das Verhüterli gemacht wurde (Holme) und was in der TK vom DSB drinnen steht. Dann wirst du sehen, dass dieses Verhüterli nicht für die MGH geht.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Du benötigst in D keine Sicherheitsschnur für die MGH1, aber man muss sich halt an Regularien halten - ganz einfach!

    Hallo Holgär - darf ich fragen, wo steht, dass man keine Sicherheitsschnur für die MGH1 braucht?

    Und: Das Verhüterli ist lt. DSB - klick mal den Link bei Holme an - nur für LG zugelassen.

    Dem widerspricht die Empfehlung der TK, aber die gilt eh nur für Deutsche Meisterschaften als verpflichtend.

    Ich blick da echt nicht mehr durch.

    Vom DSB ist dazu noch nix gekommen - war mir eigentlich zugesagt. Bleibe gespannt!

    Absolut erfolglos, aber mit Spaß daran! Verheiratet (MG-1 Hybrid).

  • Laut dem Bescheid sind nur zugelassene Mündungsabdeckungen erlaubt. Wie man jetzt auf die Idee kommt eine Mündungsabdeckung welche vom Hersteller nur für Luftdruckgewehre gemacht wurde bei eine Luftpistole verwenden zu wollen entzieht sich jetzt meiner Kenntnis... :/

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Danke holgär - das ist die bekannte Empfehlung, die verbindlich nur für DM ist.

    Vorgeschrieben für alle anderen Wettkämpfe ist sie damit nicht.

    Außerdem steht ebenfalls drin, dass die Sporgeräte "außerhalb des Schützenstandes" mit der Sicherheitskennzeichnung versehen sein sollen. Außerhalb des Schützenstandes ist nicht auf dem Schützenstand.

    In obigen Dokument ist es zugelassen für LP und LG. In der eigentlichen Zulassung des DSB ist nur die Rede von LG.

    Das ist - sorry - schlussendlich das totale Durcheinander, jedenfalls nicht gut formuliert. Mir wäre das absolut egal, wenn ich nicht solchen Ärger gehabt hätte.

    Absolut erfolglos, aber mit Spaß daran! Verheiratet (MG-1 Hybrid).

  • Hallo,

    Ihr solltet nicht immer bei Holme oder so was nachsehen! Nur hier stehen die geltenden Infos:

    https://www.dsb.de/dsb/statuten_des_dsb/

    In der aktuellen Verlautbarung der TK des DSB - das wurde ja schon mal verlinkt - steht Luftgewehr und Luftpistole:

    https://www.dsb.de/media/PDF/Stat…_11-2017_0_.pdf

    Diese Regelung gilt innerhalb der Wettkämpfe des DSB. Der von wegi beigefügte Link der Erläuterung (Home) ist vom 13.03.2017.

    Die Mitteilung des DSB vom 10.11.2017. Daher gilt aus meiner Sicht auch die offizielle Verlautbarung des DSB zu dieser Thematik,

    da später veröffentlicht.

    Ob dies international auch so gesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

    @spätzünder: Wenn du den Text genau lest, ist es eine Empfehlung für den Bereich des DSB und verplichtend für die DM. Deine Interpretation ist leider oder besser Gott sei Dank falsch. Nutze das Verhüterli und nimm den Wisch mit, dann solltest du kein Problem mehr haben. Und das mit dem außerhalb verstehe wer will, für mich ist es sicherheitstechnisch dasselbe .. .. Also außerhalb, z.B. Waffenkontrolle auf jeden Fall, ansonsten????

    Ansonsten wäre es ein Widerspruch in sich, der nicht auflösbar ist. Denn der Satz alleine für sich würde besagen, daß ich am Stand werder Schnur noch Verhüterli benötige und das ist bei uns (z.B. Oberpflazliga) jedenfalls ein DISQ-Grund.

    Bei genauem studieren der aktuellen Sportordnung steht aber in der aktuellen Schießstandordnung folgendes:

    Somit wäre auch das Problem der MGH1 eigentlich keines ......

    Auch unter Punkt 0.2 der Sportordnung ist hierzu nichts anderes geregelt.

    Allerdings könnte man das Thema Diabolo im Lauf damit interpretieren ....

    Auch unter 2.xx für Pistolen ist nichts geregelt.

    Damit wäre die Schnur am Stand nur Mittel zum Zweck und erleichtert zugegebenermaßen die Arbeit der Aufsicht.

    Aber MGH1 und Verhüterli sowie "Verschluß auf" sollten damit reichen.

    Vielleicht gibts hier ja einen Regelkundigen, der das Geheimnis auflöst .....

    Meine persönliche Meinung: Insgesamt ist das Thema wie vieles andere auch in der aktuellen SpO nicht und nur unzureichend gelöst.


    VG

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • 1x geht es um "Empfohlene Sicherheitseinrichtungen an Waffen beim Training und bei Wettkämpfen innerhalb des DSB"

    1x geht es um "Sicherheitshut"

    Unter "Empfohlene Sicherheitseinrichtungen an Waffen beim Training und bei Wettkämpfen innerhalb des DSB" steht ja eindeutig:

    Zitat


    Zugelassen sind Sicherheitsschnüre – (mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der Mündung) oder eine zugelassene Mündungsabdeckung.

    wer kann mir sagen welche zugelassene Mündungsabdeckung es für Luftpistolen gibt?

    Die von Holme kann halt nur für Luftgewehr eingesetzt werden. Das schreibt ja schon Holme selbst.

    Ob dies international auch so gesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Das gibt es keinen deutschen Sonderfall.

    Meine persönliche Meinung: Insgesamt ist das Thema wie vieles andere auch in der aktuellen SpO nicht und nur unzureichend gelöst.

    Ja leider lernt man da nie etwas. Nebenbei müssten dann die Gültigkeiten zu den einzelnen Dokumenten weitergeführt werden.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

    Einmal editiert, zuletzt von wegi82 (24. Februar 2019 um 17:58)

  • Auch unter Punkt 0.2 der Sportordnung ist hierzu nichts anderes geregelt.

    Ziffer 0.2 Absatz 8 der Sportordnung:
    Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn

    1. Spiegelstrich:

    - die Sicherheitseinrichtung eingeführt ist, bzw. sich bei Feuerwaffen keine Patrone in der Waffe befindet,

    3. Spiegelstrich:

    - bei Luftdruckwaffen mit Spannhebel dieser geöffnet ist.

    Aus dem 1. Spiegelstrich könnte man für Luftdruckwaffen das Einführen der Schnur, die dann Sicherheitseinrichtung wäre, entnehmen. Wie diese einzuführen ist, ist nicht näher erläutert. Das ist aber der TK-Mitteilung (Vorne und Hinten mit Überstand) zu entnehmen. Ob eine Mündungsabdeckung einer eingeführten Sicherheitseinrichtung gleichsteht. lässt die Sportordnung offen. Die TK-Mitteilung setzt diese gleich.

    Ob aus dem 3. Spiegelstrich geschlussfolgert werden darf, dass bei LD-Waffen ein geöffneter Spannhebel ohne Sicherheitseinrichtung reicht, wäre eine denkbare Interpretation. Schließlich ist diese Regel LD-Waffen spezifischer als der 1. Spiegelstrich und könnte damit dem 1. Spiegekstrich ggü. vorrangig anzuwenden sein.

    Bei der ISSF ist das in Regel 6.2.2.2 geregelt:

    Daran hat sich bisher meine Auslegung von Ziffer 0.2. der Sportordnung orientiert.

  • Guten Abend in die Runde,

    Bei Holme habe ich nachgefragt, wo die Zulassung für den Mündungsschoner LP ist, da die auf der Seite dort veröffentlichte Zulassung nur für LG ist. Bisher keine Antwort. Ich finde dort auch keine verschiedenen Mündungsschoner für LP bzw. LG, sondern nur einen, auch wenn es in den Suchbegriffen verschiedene gibt. Kann an mir liegen, denn laut DSB gibt es die Verhüterli sowohl für LG als auch für LP.

    DSB hat mir zugesichert, mir bis Ende nächster Woche die angeblich bereits seit 2017 existierende Zulassung zuzuschicken. Mal gespannt, ob mir dann die Empfehlung der TK von 2017 zugeschickt wird. Die ist nämlich keine Zulassung. Da ist nur die Rede von zugelassenen Mündungsschonern aber kein Verweis auf das Ding von Holme. Da ist zwar ein Bild drunter, aber das sagt gar nix.

    Laut einem Funktionär des SVBB ist es völlig irrelevant, was der ISSF zu dem Thema sagt, weil alleine der DSB in Fragen der Zulassung und Sicherheit entscheidet. Nur mal so nebenbei. Stimmt das oder nicht - was weiß ich.

    Insgesamt finde ich das Ganze Procedere nämlich mittlerweile extrem ernüchternd, um das mal sehr vorsichtig auszudrücken. Naja, mehr sag ich nicht.

    Es ist, wie wegi82 schreibt und letztlich auch holgär: Die Frage ist m.E. nicht abschließend bzw. gar nicht geklärt. Das gilt übrigens nicht nur für die MGH1. Im Normalfall wäre mir das egal, aber nach meiner Disqualifikation gehe ich ohne eine explizite Zulassung des DSB oder des zuständigen Landesverbands nirgendwo mehr hin und lasse mich nochmal von einer Standaufsicht schikanieren unter Verweis auf Verordnungen, die es gar nicht gibt, wenn man nachliest.

    Im schlimmsten Fall gebe ich mein Sportgerät beim Händler zurück. Dann soll sich dieser mit Gehmann auseinandersetzen und das mit dem DSB klären. Da kommen dann sicher Anwälte ins Spiel - nicht mehr mein Problem.

    Gebe Bescheid, wenn ich die Zulassung des Präsers für Luftpistolen bekommen habe.

    Absolut erfolglos, aber mit Spaß daran! Verheiratet (MG-1 Hybrid).

  • Ich habe jetzt eine freundliche Antwort von Holme bekommen.

    Es gibt für den Mündungsschoner für LPs nur eine mündliche Zulassung. Was auch immer das sein soll.

    Eine schriftliche Zulassung haben sie noch nicht.

    D.h., dass das Ding eigentlich nicht benutzt werden darf, da es nicht zugelassen ist. In der Empfehlung der TK ist die Rede von zugelassenen Mündungsschonern. Die Schnur darf auch nicht benutzt werden, weil sie nicht vorne und hinten durchgezogen werden kann.

    D.h., dass die MGH1 eigentlich nicht verkehrsfähig ist im Moment. Oder im Umkehrschluss, dass die ganzen Sicherheitsbestimmungen des DSB alle für die Mülltonne sind. Kann man sich aussuchen, ich würde es aber nach meinen Erfahrungen nicht drauf ankommen lassen.

    Disqualifiziert ist disqualifiziert.

    Noch Fragen?

    Absolut erfolglos, aber mit Spaß daran! Verheiratet (MG-1 Hybrid).

    2 Mal editiert, zuletzt von spaetzuender (6. März 2019 um 14:56)

  • So, mein letzter Post, denn die Frage kann nun als geklärt betrachtet werden. Dank an den DSB dafür. Vorgeschichte spielt jetzt keine Rolle mehr.

    Alleine zulässig zur Sicherung der MGH1 ist nun die ab heute zugelassene Mündungstüte für Lustpistole. Natürlich im Rahmen der logischen Einschränkungen der genannten Empfehlung, aber da muss jeder sehen, was er draus macht. Wenn man sich die Tüte überzieht, hat man jedenfalls seine Ruhe, egal ob es nötig ist oder nicht.

    Ich habe die Zulassung mit Datum vom 6.3.2019 heute vom DSB zugeschickt bekommen, wird sicher auch demnächst auf der Seite von Holme und beim DSB veröffentlicht. Siehe Anhang!

    Bitte darauf achten, bei der Bestellung die Version für Luftpistole zu ordern. Im Moment gibt es dazu noch keinen Extra-Artikel. Das Ding für LG, was dort als Artikel drin ist zur Zeit, ist zu groß für die meisten LPs.

  • Nebenbei müssten dann die Gültigkeiten zu den einzelnen Dokumenten weitergeführt werden.

    Als wie wenn wer mitlesen würde ;)

    Was soll denn auf der zweiten Seite des pdf stehen?:/ *Satire*

    Bin dann nebenbei gespannt wann Holme das neue Sicherheitsding für Pistolen rausgibt.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Was soll denn auf der zweiten Seite des pdf stehen?:/ *Satire*

    Da wurde annahmsweise noch auf die schnelle etwas für die Zulassung für Luftpistolen dazugeschrieben und dadurch sind wahrscheinlich Zeichen der Seitenformatierung so weit nach unten geschoben worden, dass automatisch eine zweite, leere Seite auf der DSB-info zu Mündungsschonern/-schutzkappen dazugekommen ist.

    Bin dann nebenbei gespannt wann Holme das neue Sicherheitsding für Pistolen rausgibt.

    Um davon zu erfahren muss man wohl die Firma Holme direkt fragen. Die website finde ich nicht so prall und erwarte da in den kommenden Jahren nichts neues.

    Ja, das war nicht nett, aber ein Laden der jetzt noch A+B Tresore als nach §36 des deutschen Waffengesetz zugelassene Waffenschränke anbietet, der hat freundlich gesagt schon längerfristig eine sehr ungepflegte website.

    https://holme-onlineshop.de/waffenzubehoer…kwt-410-it.html