Organisationshilfen

  • Meine Erfahrungen bei der Umsetzung von neuen Projekten, Ideen, die nur mit Teamarbeit laufen, ist, dass nicht erst im Verlauf einer Diskussion ein mögliches "NEIN" dazu entsteht, sondern vor einer Sachdiskussion das Neue abgeblockt wird.

    Die nachgefragten Gründe sind (nicht abschließend):

    1.) zu viel Arbeit

    2.) keine Vorstellungen vom Ziel

    3.) Angst vor einer persönlichen Blamage

    4.) fehlendes Teambewusstsein

    5.) Mutlosigkeit

    6.) zeitliche und finanzielle Belastung

    7.) ... was habe ich davon?

    Mein Vorschlag dazu ist, in diesem Forum für ausgewählte/oder alle Forumteilnehmer/innen eine Downloadplattform zu bieten, die von uns allen bereitgestellte Organisationshilfen enthält: z.B. Formschreiben, Kalkulationsübersichten, Auswertungen ... -Also Arbeiten, die jemand von uns schon einmal geleistet hat, die ihren Sinn erfüllt haben und anderen von uns eine Hilfe und Arbeitserleichterung bieten können.

  • Diese Kategorie finde ich auch gut. Man sollte dieses Thema aber auch für alle User zur Verfügung stellen. Was denken die anderen?

    Ich hätte gleich einen ersten Beitrag. Eine Überzeugungshilfe für Eltern, die dem Schießsport eher skeptisch gegenüberstehen. Ich habe dabei einen Beitrag von LDS als Basis genommen und etwas stärker überarbeitet.
    Was haltet ihr davon?

  • Ja, Dingo, das ist es was ich mir vorstelle. Es gibt hier und auch in anderen Foren genügend aktive und kreative Köpfe, die sich für den Erhalt des Schießsports einsetzen. Das Rad, bzw. die kleinen Rädchen, die man dazu braucht müssen deshalb jeweils nicht neu erfunden werden. Deshalb wäre eine Zurverfügungstellung für alle interessierten Schützen/innen, Vereinsvorstände, Projektleiter/-mitglieder eine hilfreiche Fundgrube.

    Dein Beitrag z.B., ist für viele Vereine eine tolle Möglichkeit eine Offensive in Puncto Öffentlichkeitsarbeit zu starten.

  • Dieser Infobrief ist ganz gut.
    Mich als Computerspieler stellen sich immer nur die Nackenhare auf wenn ich dieses UN-Wort mit K lese.

    Ich weiss das dieses Wort durch die Medien und bei den Politikern rumgeistert und in den Köpfen der Bevölkerung rumgeistert.

    Habe jetzt grade die §§ nicht im Kopf, aber gewaltverherrlichende Computerspiele, Filme, usw sind eh schon Verboten.
    Um dieses zu Prüfen gibt es für die Filme z.B. die FSK und für Computer- und Videospiele gibt es die USK (UnterhaltungsSoftwareselbstKontrolle)
    Verweigert diese eine ALtersfreigabe darf das Programm schonmal nicht an minderjährige verkauft werden. Damit kann das Programm dann an die BPJM "gemeldet" werden das diese eine Indizierung, kaufbar ab 18 jahre aber werbeverbot (darf nichtmal im regal stehen), oder Beschlagnahmung, darf absolut nicht vertrieben werden in deutschland.

    Abr wie schon gesagt, sonst ist der brief gut

  • Danke für die positiven Rückmeldungen zu meinem Schreiben! Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen weiter.

    Geronimo: könntest du diesen Thread für alle zugänglich machen, da hier doch einiges Interessantes zusammenkommen könnte?

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • ein Plakat


    Darf man echt erst ab 10 Lichtpunkt und ab 12 LG schiessen? Das ist mMn ein richtiges Problem und hemmt die Leistungsentwicklung deutlich. Mit 12 war ich zum ersten mal auf der DM...
    Gibt es die Sondergenehmigungen für unter 12jährige vom Landratsamt nicht mehr?

  • Darf man echt erst ab 10 Lichtpunkt und ab 12 LG schiessen?

    Hi, war ein paar Tage afk und kann daher erst jetzt antworten.

    Für Lichtpunkt'schießen' gibt es kein Mindestalter. Ein Einstiegsalter von 10 Jahren nehme ich bei uns b.a.W. als Orientierungswert. Hat u.a. mit der Gruppenstruktur und der Betreuungsdichte zu tun ...
    Mag sein, dass mich irgend wann ein/e Jüngere/r überzeugt, auch in unseren Gesamtkontext zu passen - genauso behalte ich mir aber auch vor, unpassende Ältere auszusondern.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • @ erzwo

    Zitat

    Und die Ausnamegenemigungen für unter 12 Jahren bekommtst du auch weiterhin.

    Mag sein, dass es die Ausnahmegenehmigung bei Euch in Bremerhaven gibt. Hier im Landkreis Lüneburg gibt es sie trotz mehrerer Versuche überhaupt nicht.


    Das Lichtpunktschießen hat eigentlich keine Altersbegrenzung. Wir haben bereits fünfjährige Mädchen gehabt, die es verstanden haben, eine Visierlinie aufzubauen und ihre Atmung auf den Zielvorgang einzustrellen.

    Übrigens kann das Lichtpunktschießen auch gefahrlos in einem Seniorenheim zum Einsatz kommen.

  • Also bei uns im LK Dachau gibts die Genehmigung für unter 12 jährige auch. Einverständniserklärung der Eltern und Zulassung durch das zuständige Landratsamt (Kostet was - von den Eltern zu tragen). Ich glaube das man auch ab 8 Jahren schon dürfte doch dann müsste zusätzlich ein Körperliche Eignung von einem Arzt gemacht werden. Kann ich aber so nicht sagen da wir im Verein das Aufnahmealter ab 10 Jahre beschränkt haben.

  • @ erzwo


    Mag sein, dass es die Ausnahmegenehmigung bei Euch in Bremerhaven gibt. Hier im Landkreis Lüneburg gibt es sie trotz mehrerer Versuche überhaupt nicht.

    Was legt ihr denn dem Antrag bei?
    Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, Ärztliches Attest und eine Bescheinigung über das Talent des Jungschützen??

    Aber diese Ausnamegenemigung gibt es nicht nur in bremerhaven, sondern auch im Landkreis Cuxhaven bzw Cuxhaven.

  • Hallo Freunde,

    ich denke, hier geht gerade in den Beiträgen etwas durcheinander. Die Lichtgewehre sind keine Schusswaffen im Sinne des WaffG. Daher gibt es für das "Schießen" damit auch keine Altersbeschränkungen. Ein Problem kann aber die teilweise Einstufung dieser Geräte als Anscheinswaffe sein. Dann gelten bestimmte Auflagen bezüglich Transport und Schießstätte, aber nicht in Bezug auf das Mindestalter.

    Die Sondererlaubnis nach § 3 WaffG kann für das Schießen mit Schusswaffen (Druckluft und Feuerwaffen) beantragt werden, die sonst den Altersbeschränkungen des WaffG unterliegen. Vom Gesetzgeber gibt es hierbei keine Grenzen nach unten. Es ist also immer abhängig von der Behörde, die für diese Dinge zuständig ist. Nach meinen (lokal begrenzten) Erfahrungen gibt es bis runter auf 10 Jahre für Druckluft nur selten Ablehnungen, aber unter dieser "Grenze" wird es schwierig. Es soll aber auch schon Behörden gegeben haben. die pauschale Genehmigungen für Veranstaltungen wie "Tage der offenen Tür" erteilt haben.

    Irgendwie ist es jedenfalls schon blöd, dass man bei diesen Genehmigungen immer vom Wohlwollen der zuständigen Behörde abhängig ist und es keine einheitlichen bundesweiten Reglungen gibt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank