• Hallo liebe Mitschützen,

    ich möchte eine gelbe WBK beantragen. Die Bedingungen sind mir schon klar allerdings stellte mir gestern beim Training ein Vereinskamarad eine Frage auf die ich keine richtige Antwort weiß. Bei Bedürfnissnachweiß muss man mindestens 18 Mal im Jahr ein Eintrag im Schießbuch haben. Gilt es für ein Kalenderjahr, oder ab dem Zeitpunkt wo man mit dem Führen des Schießsbuches begonnen hatte?

    Ich danke für alle Rückmeldungen und wünsche euch einen schönen Tag.

    LG

    Janka

  • Willkommen im Forum.

    Normalerweise kann man davon ausgehen, dass Dein Schützenverband bei regelmäßigem d.h. monatlichem Training nur 12 Trainingstermine pro Jahr verlangt. Dabei ist sinnvollerweise kein Kalenderjahr gemeint, da Schützen mit ihrem Feuerwaffentraining zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen und ab diesem Zeitpunkt auch der zur Erlangung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses geforderte Mindesttrainingszeitraum von einem Jahr zu laufen beginnt.

    Da es teilweise besondere, über die Anforderungen im Waffengesetz hinausgehende Forderungen der Schützenverbände gibt, ist es empfehlenswert, zuerst die website des eigenen Schützenverbands zu besuchen, sich dort zu informieren und bei dann weiterhin bestehenden Unklarheiten direkt Kontakt zum Verantwortlichen des Schützenverbandes für die Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen aufzunehmen, bevor man sich nur auf Aussagen von Vereinsmitgliedern verlässt, deren Wissen veraltet sein kann.

  • Also ich bin da ja auch neu dabei..

    Bei uns DSB ist es so..

    1 Jahr Mitgliedschaft

    12x regelmäßig oder 18x unregelmäßig ab Ersteintrag.

    Es muss nicht KK oder GK drinstehen, es würde auch Luft reichen als Nachweis.

    Sachkundelehrgang bestanden und optional Aufsicht beim Schützen (bei uns war es eine Kombi)

  • Die Situation ist ja meist folgende:

    25 jahre Mitglied im Schießsportverband und jetzt (im Alter) den Duft von NC-Pulver entdeckt.
    18-mal Training ist so in einem bis drei Monaten erledigt; also im letzten Jahr 18mal trainiert. Die 11 Monate vorher halt nix.

    Eigentlich alles klar?!
    Jetzt geht es nur um die Interpretation des Begriffs: verteilt

    • Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird nach den Regeln der Bundesverwaltungsvorschrift eine schießsportliche Betätigung einmal (1 Mal) pro Monat oder 18 Mal verteilt über das ganze Jahr gefordert. (Quelle BSSB-Webseite)

    Das entscheiden aber nicht wir hier. Da kommst du um ein Telefonat mit dem Verband nicht herum;
    Nach meiner laienhaften Interpretation ist 18mal im Monat nicht verteilt über das ganze Jahr. Das ganze soll eine Regelmäßigkeit dokumentieren. Aber ich entscheide sowas nicht. Vielleicht steht bei den anderen Verbänden eine leicht modifizierte Aussage?! Also Telefon oder Geduld. Die Geduld sollte man auch dann bei der Wahl des Sportgerätes haben. Nach einem Monat weiß man relativ wenig bis nix.

    Auszug aus dem Formular BSSB:

    • Die Nachweise mit erlaubnispflichtigen Waffen müssen immer über volle 12 Monate hinweg erbracht worden sein: entweder 1 Eintrag je Monat oder ersatzweise insgesamt 18 Einheiten über volle 12 Monate hinweg

    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von DuffyDuc (10. August 2017 um 10:17) aus folgendem Grund: Ja

  • Es muss nicht KK oder GK drinstehen, es würde auch Luft reichen als Nachweis.

    (Eher) FALSCH!

    Da sollte man sich beim zuständigen Verband erkundigen, ob die das waffenrechtliche Bedürfnis auch auf Grundlage von Trainingsterminen mit erlaubnisfreien Waffen bestätigen.

  • So war mir gegenüber die Info vom Vorstand! Aber ich frage gerne mal beim Verband nach.

    Edit: Habe eben angerufen.. Strindberg hat recht! Bedarf nur wenn Erlaubnispflichtige Waffen geschossen werden.

    Da wurde ich dann falsch informiert und werde dies aber berichten im Verein..

    Einmal editiert, zuletzt von badvan (10. August 2017 um 12:00)

  • Luftdruckwaffen-Disziplinen im anderen Verbänden (F10/BDMP) können mit erlaubnispflichtigen Luftdruck-Waffen (>7,5 J) geschossen werden.
    Im DSB (eher) nicht.

    Wortlaut eines 10 Jahre alten Rundschreibens des BSSB (Gerhardt F.) :

  • Herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe doch noch bei Verband (BW) angerufen. Es muss 12 aufeinander folgende Monate, je 1-2 mal, geschossen werden. Sind Pausen dazwischen werden die fehlende Monate (bei mir 3) hinterher angehängt. Es spielt keine Rolle ob man monatlich 1 oder 10 mal schießt. Entscheidend ist die "Regelmäßigkeit" in Monaten.

    Und es gelten auch nur einträge mit Erlaubnispflichtiger Waffe. Es ist aber auch logisch. Es macht wenig Sinn Eintragungen mit LG machen wenn man KK beantragen möchte.

    Und jetzt noch ein Danke für das Willkommen im Forum. Hier noch kurz zu meiner Person. Ich bin 45 Jahre alt und seit 4 Jahren im Verein. Geschoßen habe ich zuerst LG und stieg vor einem Jahr nun auf KK um. Irgendwie liegt es mir mehr. Zudem darf ich auch als Schießleitung und Standaufsicht im Verein mitarbeiten.

    Es macht sehr viel Spaß...

  • Hallo, auch von mir ein willkommen,

    in Niedersachsen -> Braunschweig ist es ebenfalls so, dass in 12 Monaten regelmässig geschosssen werden muss, 12x aber dann auch

    12x (also 1x pro Monat) ausreicht.

    Mein Sohn (19) hat die gelbe WBK gerade mit diesem NAchweis erhalten.

    Viele Grüße

    Jens

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • diese funktionäre legen regeln strenger aus, als sie sind.

    denn das gesetz schreibt ein ODER

    also regemäsig monatlich =12 (in ländern mit 12 (solarem kalender :)

    oder

    18 irgendwann zwischen januar und dezember

    deppen!

    mfsg daniel

  • Ganz ehrlich, die Regelmäßigkeit entspricht meiner Meinung nach eher den Anforderungen an einen WBK Besitzer. Ich habe mit der Auslegung kein Problem. Und das positive ist das mit der Regelmäßigkeit bessere Trainingsergebnisse folgen.

    Was mich eher stört ist, das im Grunde genommen keiner so richtig weiß was richtig ist. Da muss man erst beim Verband anrufen um Klarheit zu bekommen. Bei meinem Sachkunde-Lehrgang hat es geheißen ein Jahr schießen und mindestens 18 Eintragungen. Im Verein dann die große Frage ob ein Kalender Jahr oder Jahr ab dem Beginn des Schießbuches gemeint war. Und dann die ewige Diskusion ob es egal sei welches Gewehr man einträgt...usw. usw.

    Allen ein schönes Wochenende.

  • Es liegt seit 1.4.2003 im Ermessen der Verbände, was, abgesehen von den Formulierungen und Begründungen im Waffengesetz, regelmäßiges Schiessen bedeutet.

    Erschwerend kommt hinzu, dass bis zum 31.3.2003 alleine die Vereine nach eigener Einschätzung bestätigt haben ob jemand "regelmäßig" und "erfolgreich" schießen gegangen ist.

    Heutzutage muss ein Verein meist den an den Verband zu richtenden Bedürfnisantrag unterzeichen - also besteht auch jetzt noch eine Abhängigkeit von einer positiven, auf unterschiedlichen, subjektiven Parametern beruhenden Einschätzung des Vereins.

    Ein Sachkundelehrgang der unabhängig von Schießsportverbänden das Thema regelmäßiges Schiessen für Sportschützen zum Erwerb einer WBK anschneidet, könnte als ersteinmal nur lehren, dass ein Bedürfnis für Sportschützen anzunehmen ist, wenn seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen geschossen wird.

    Was die Vereine, Verbände und Waffenbehörden darüber hinaus daraus machen liegt in deren Ermessen. Solange es keinen Widerspruch bzw. Klagen gegen dies gibt, macht da jeder was er für richtig hält.

    Für mich nachvollziehbar, dass da unterschiedlichste Infos und Zahlen umhergeistern, und nur der beim eigenen (!) Verband sitzende Bedürfnisnachweisaussteller 8overlässliche Angaben macht.

    Wenn sich in den Vereinen und Verbänden niemand um die regelmäßige Vermittlung dieser Infos kümmert, ist die Verwirrung perfekt.

    Einmal editiert, zuletzt von Strindberg (12. August 2017 um 09:45)

  • Zusammengefasst:

    Entweder 12x regelmässig oder 18x unregelmässiges Schiessen innerhalb 12 Monaten mit erlaubnispflichtigen Waffen, dokumentiert durch Schiessbuch oder vergleichbar. Dabei ist es egal, was das für ein Kaliber oder eine Waffenart ist. Lediglich Luftdruckwaffen werden dabei nicht anerkannt. Wenn eine längere Pause zwischen den Einträgen besteht, dann muss diese dokumentiert sein.

  • So einfach ist es eben nicht. Je nach Verband. In BW steht die Regelmässigkeit in Vorgergrund. Es muss in 12 aufeinander folgenden Monaten dokumentiert geschossen werden. Sind Pausen dazwischen, werden die fehlende Monate angehängt. 18 mal unregelmäßig in 12 Monaten interessiert in unserem Verband niemanden. Verlangt werden 12 Monaten regelmäßig mit je mindestens einem Eintrag pro Monat.

    Luftdruckwaffen sind nicht erlaubnispflichtig daher macht es keinen Sinn diese als Nachweiß vorzulegen.

  • So einfach ist es eben nicht. Je nach Verband. In BW steht die Regelmässigkeit in Vorgergrund. ...

    Genau. Je nach Landesverband. Der SVBB z.B. hat die Regelmäßigkeit für sich wie folgt definiert:

    Die Termine müssen sich auf 12 Monate verteilen. Die Regelmäßigkeit bei 18 Mal, verteilt über das ganze Jahr, ist nach Auffassung des SVBB gegeben, wenn nur Fehlzeiten von max. zwei Monaten vorliegen.

    Eine Regelmäßigkeit wäre z. B. dann nicht gegeben, wenn sich die 18 Termine auf die ersten sechs Monate verteilen und die restliche Zeit nicht trainiert wurde.

    Leider folgt der SVBB an anderer Stelle aber auch (anscheinend bereitwillig*) einem Spleen der Berliner Waffenbehörde (LKA). Die hat inzwischen verschärfte Anforderungen in Bezug auf das Bedürfnis, die eigentlich ganz klar über die Anforderungen des WaffG hinausgehen.

    Dass WaffG unterscheidet nur drei "Waffenarten": "erlaubnisfrei", "erlaubnispflichtig" und "verboten".

    Die Berliner Waffenbehörde will anscheinend zusätzlich die Waffenarten "Lang-" und "Kurzwaffe" bei der Bedürfnisbestätigung unterschieden haben. Da man auf die WBK für Sportschützen ja Lang- UND Kurzwaffen erwerben kann, meint der SVBB dass der angehende Schütze 12/18 Trainingstermine für erlaubnispflichtige Langwaffen UND 12/18 Trainingstermine für erlaubnispflichtige Kurzwaffen nachzuweisen habe.

    Gilt meines Wissens auch für die regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses.

    *) Falls der Verband Versuche unternommen haben sollte sich dagegen zu wehren, ist davon jedenfalls nichts konkretes durchgesickert. :(

  • Die wollen Termine? Gebt ihnen Termine, es ist im übrigen nicht definiert wie viele Schüsse pro Termin abzugeben sind. Aber halt, da gibt es ja noch die buckelnden Funktionäre.

  • Aber halt, da gibt es ja noch die buckelnden Funktionäre.

    Die man auch je nach sichtweise als vernünftig bezeichnen könnte, da Ihnen klar ist, dass man mit einem Partner eine einvernehmliche Lösung finden muss.

    Blöd nur wenn der Partner keiner ist und einvernehmlich bedeutet, dass man die von Politik und den Waffenbehörden aus den Gesetzen abgeleiteten Interpretationen 1:1 wie von dort vorgegeben umsetzt ohne politischen Widerstand entgegenzusetzen.

    Dann ist es auch aus meiner Sicht "buckeln" und ich Frage mich wieso wird gebuckelt?

    Besitzt die Verbandsführung kein Interesse, weil sie auch auf andere Art und Weise mit Politik und/oder Verwaltung verknüpft ist oder erwartet die Verbandsführung keine Unterstützung von ihren Verbandsmitgliedern?

    Im ersten Fall wäre es eine inakzeptable Abhängigkeit und im zweiten Fall, wenn es Trägheit wäre, ein trauriges Bild. Beim zweiten Fall, wenn der Verband es nicht schafft, seine Mitglieder hinter sich zu versammeln, ist es für mich aber auch ein Versagen des Verbandes, der die Dringlichkeit des Widerstandes nicht vermitteln kann.

  • Es soll an Lehrgängen zum Sportleiter schon mal die Behauptung aufgestellt worden sein, dass nur eine geschossene Disziplin mit Ergebnis als ordentlicher Termin zählt. 3 Monate Duelltraining auf stehende Scheibe für die Katz' :(

    • mindestens jeden Monat einmal mit einer erlaubnispflichtigen Waffe nach den Regeln der Sportordnung (Disziplinnummer angeben) geschossen hat.

    In Anträgen sind bisher Trainingstermine mit Disziplin-Nummer ohne Ergebnis nie beanstandet worden.

    Keine Definition bedeutet wieder freie Interpretation. Es wird jedoch nirgendwo verboten diese "strenger" zu interpretieren. Beim letzten BDS-Antrag habe ich die Termine auch mit offiziellen DSB-Terminen vollgepflastert. Kein Problem. Versuch das mal andersrum. Da liegt es im "Ermessen" Termine nach fremder Sportordnung einfach abzulehnen. Genau wie der Trainer, der dich nie Mittelstürmer spielen lässt. Viel Spaß beim Einklagen in die Sturmspitze.

    Stefan