Wo ist also Euer Problem?
Hallo,
schon mal etwas vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört?
Das ist ein nicht ganz unwesentliches Prinzip eines jeden Rechtsstaats und dazu gehören auch so schöne Begriffe wie Notwendigkeit, Erforderlichkeit, Geeignetheit, Legitimität und Angemessenheit. Und dazu zu gehört auch immer eine Abwägung der Interessen.
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
So, jetzt obliegt es Dir, die obigen Begrifflichkeiten auf die neuerliche Verschärfung des Waffenrechts anzuwenden. Die besonderen Stichworte lauten hier "Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit und Geeignetheit".
Und wenn Du dann schon mal dabei bist, kannst Du gleich auch noch einen Schritt weitergehen und auch mit untersuchen, ob nicht schon die allgemeine Einführung der Tresorpflicht von 2003 unter diesen Rechtsgrundsätzen unverhältnismäßig war.
Mit bestem Schützengruß
Frank