Aufbewahrung während der Wettkämpfe

  • Die Frage nach der Waffenkammer zur Bayrischen Meisterschaft nehm ich mal zum Anlass eine ähnliche Frage zu stellen.

    Wenn ich über mehrere Tage zu einer Meisterschaft fahre bei der es keine zentrale Aufbewahrung gibt - wie ist das geregelt?

    Fahre ich nach dem Wettkampf in ein Hotel und mehm die Waffen mit könnte es sein, dass das SEK kommt wenn ich eingecheckt habe ;) - oder will. Es könnte aber auch sein, dass der Hotelbesitzer sagt " Du kommst hier net rein!" Und aufbewahrt sind sie im Hotelzimmer ja auch nicht ordnungsgemäß. Dazu kommt, ich kann mich eventuell nur im Zimmer aufhalten und muss hungern. Kein Abendessen, kein Frühstück.

    Die zweite Möglichkeit wäre, ich schließ die Waffe im Auto ein und fahr mit dem Taxi ins Hotel. Dann steht aber ein mit ner Waffe beladenes Fahrzeug auf dem Gelände der Schießanlage - quasi unbewacht. Kann eigentlich auch nicht richtig sein.

    Frage in die Runde - wie macht ihr das?

    Ballerinas Kofferträger

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    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, die nicht von allen Lesern geteilt werden muss.

  • Servus, die WaffVwV sagt dazu:

    "12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

    Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen

    unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

    Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen.

    Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten.

    Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z. B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.

    12.3.4 Von § 12 Absatz 3 Nummer 3 erfasst ist sowohl die Wintersportdisziplin Biathlon als auch die Sportart Sommerbiathlon. Die Begriffe „genehmigte Sportwettkämpfe“ und „festgelegte Wegstrecken“ machen deutlich, dass es auf organisatorische Erfordernisse hinsichtlich des konkreten Ereignisses

    und des konkreten Parcours ankommt. „Genehmigt“ bedeutet, dass die Sportart nach einer genehmigten Sportordnung abläuft. Als Sportwettkampf ist auch das Training anzusehen. "

  • Macht`s nicht so kompliziert.

    Sofern keine Aufbewahrungsmöglichkeit auf dem Schießtand gegeben ist, nehme ich die Waffen natürlich mit in das Hotel. Den Koffer im Zimmer einschließen und fertig, damit ist meiner Aufassung nach dem Gesetz genüge getan.

    Sollte man dieses Hotel noch nie besucht haben kann bzgl. der waffen natürlich nachfragen. In dem Hotel ich welchen ich immer absteige ist das kein Problem, sind doch dort während der Wettkämpfe fast ausschießlich Schützen zu Gast.

  • Die zweite Möglichkeit wäre, ich schließ die Waffe im Auto ein und fahr mit dem Taxi ins Hotel. Dann steht aber ein mit ner Waffe beladenes Fahrzeug auf dem Gelände der Schießanlage - quasi unbewacht. Kann eigentlich auch nicht richtig sein.

    Das dürfte die unsicherste Methode sein.

    Waffe ins Hotel nehmen, dort so sicher wie möglich verwahren, ggf. Verschluß entfernen und anders lagen (z.B. mitnehmen). So, wie es Königstieger treffend beschreibt.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Die gerade im Bundestag beschlossene Waffengesetzänderung erlaubt in Zukunft auch folgendes:

    § 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

    [Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer ...]

    b) Folgende Nummer 6 wird angefügt:

    „6. in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb

    der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt;

    mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähi-

    gen Waffe zusammengefügt werden können.“

    (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf)


    Die Begründung dazu findet sich ebenfalls in dem Dokument:

    "Zu Buchstabe b (Nummer 6 (neu))

    Bei der Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung, z.B. auf Jagdreisen oder

    im Rahmen von sportlichen Wettkämpfen, ist eine Aufbewahrung von Schusswaffen

    in den vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnissen nicht immer möglich (s. bereits die

    Regelung des § 13 Absatz 11 AWaffV a.F. bzw. des § 13 Absatz 9 AWaffV n.F.). In

    dieser Situation ist es sachgerecht, dem Besitzer die Entnahme und das erlaubnis-

    freie Führen eines wesentlichen Waffenteiles aus jeder Waffe zu gestatten. Die zu-

    rückbleibende Waffe ist damit nicht mehr funktionsfähig. Die geführten Teile sind für

    sich genommen ungefährlich. Werden mehreren Waffen wesentliche Teile entnom-

    men und mitgeführt, dürfen diese nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammenge-

    fügt werden können. Die grundsätzliche Gleichstellung wesentlicher Teile mit

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.) bleibt unberührt."


    Eine Verpflichtung zur Entnahme von Waffenteilen lese ich da nicht heraus, sondern die Option z.B. bei der kurzen .45er den Lauf auszubauen und diesen schlicht in der Hosentasche mit zum Frühstücksbuffet zu nehmen.

  • Das dürfte die unsicherste Methode sein.

    Waffe ins Hotel nehmen, dort so sicher wie möglich verwahren, ggf. Verschluß entfernen und anders lagen (z.B. mitnehmen). So, wie es Königstieger treffend beschreibt.

    Das wäre auch nicht wirklich mein Favorit gewesen...

    Ballerinas Kofferträger

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    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, die nicht von allen Lesern geteilt werden muss.

  • Schockiere doch mal die Gesetzeshüter . Gebe nach deinem Wettkampf die Waffe auf einer Polizeidienststelle ab. Beim nächsten Wettkampf holst du sie wieder. Wenn du sie nicht gesetzeskonform lagern kannst in der Zwischenzeit . Sicher wäre es auf jeden Fall

  • Gebe nach deinem Wettkampf die Waffe auf einer Polizeidienststelle ab.

    U.U. "unberechtigtes Führen", da nicht vom Bedürfnis gedeckt ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Schockiere doch mal die Gesetzeshüter . Gebe nach deinem Wettkampf die Waffe auf einer Polizeidienststelle ab. Beim nächsten Wettkampf holst du sie wieder. Wenn du sie nicht gesetzeskonform lagern kannst in der Zwischenzeit . Sicher wäre es auf jeden Fall

    Und den Autoschlüssel auch gleich auf der Wache lassen, dann können die nachdem sie Deine Waffe gereinigt haben auch noch Dein Auto waschen.


    Karl

  • warum ..wenn du am nächsten Tag wieder Wettkampf hast ??

    Unberechtigtes Führen ist es weil die Polizei Deine Waffen in den seltensten Fällen aufbewahren wird und zur Aufbewahrung auch nicht verpflichtet ist. Die Forumsexperten werden u.U. sogar belegen können dass sie die Waffen aus den verschiedensten Gründen, z.B. fehlender Sachkunde, ungeeigneter Räumlichkeiten usw. überhaupt nicht aufbewahren dürfen. Somit wäre dann das "Verbringen" auf die Dienststelle eben schon unberechtigt.

    Karl

  • "Verbringen" auf die Dienststelle?

    Zu welcher Dienststelle im Ausland willst Du die Waffe "verbringen"?

    Im Sinne des Waffenrechts „verbringt“ eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert, :)

  • "Verbringen" auf die Dienststelle?

    Zu welcher Dienststelle im Ausland willst Du die Waffe "verbringen"?

    Im Sinne des Waffenrechts „verbringt“ eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert,

    :)

    Auf die juristischen "Koniferen" die Brüder des großen Alois Eschenberger ist halt Verlass.

    Jetzt sollte noch jemand erklären wie man den Sachverhalt korrekt niederschreibt.

    Warum hat der Karl wohl diese " " Dingens da gesetzt?

  • Hallo,

    bin zwar kein Leichenschänder, aber der Thread passt dafür.

    Wenn ich auf einem Wettkampf mit beispielsweise 5 Waffen für 5 Disziplinen angemeldet bin (Alle an einem Tag, fast zeitgleich hintereinander auf verschiedenen Ständen)

    Schleppt ihr die dann alle mit, oder kann man die nicht benötigten im Auto auf dem Parkplatz vor dem Verein lassen?

  • ja einfach im Auto auf Vereingelände...aber im kofferraum und muss abgeschlossen sein ..

    Match Guns MGH1e

    Match Guns MG2eRF

    Match Guns MG4

    Match Guns MG5e

    Steyr LP5

    Steyr LG Challenge

  • bei Kontrolle hast du den Nachweis dass du am Wettkampf teilnimmt..(Ausschreibung im Handschuhfach lagern für den Notfall )

    Match Guns MGH1e

    Match Guns MG2eRF

    Match Guns MG4

    Match Guns MG5e

    Steyr LP5

    Steyr LG Challenge

  • Naja, es ist ja nicht meine Art Unruhe zu verbreiten, aber so würde ich das nur machen, wenn das ein quasi bewachter Parkplatz ist.

    Sie meisten Parkplätze haben auch unbekannten „Publikumsverkehr“, da würde ich nichts von Wert im Auto liegenlassen.

    Bei mir bleiben die Sachen am Mann, wäre schade und peinlich wenn‘s wegkäme.

  • Bei mir bleiben die Sachen am Mann, wäre schade und peinlich wenn‘s wegkäme.

    Viel Spaß beim Tragen von 3-4 Gewehrkoffern und deren Beaufsichtigung. ;)

    Das ganze läuft wohl unter § 13 Abs. 9 AWaffV:

    "Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist."

    Ebenfalls hilfreich könnte Ziffer 36.2.15 der WaffVwV sein:

    "Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV (neu § 13 Abs. 9) müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich."

    Da könnte man den Wettkampf durchaus mit der Jagd vergleichen.

    Was dann letztlich angemessen ist, beurteilen im "Schadensfall" der SB, und ggf. der Staatsanwalt und der Richter.