Ich weiß ja nicht, was du mit Ziffer 1.8 willst, aber sei's drum. Es geht um die Auflagefläche UNTERHALB des Griffes. Wenn da steht, analog zur Disziplin LP,
dann sehe ich in der Tabelle im Teil 9 unter der Disziplin 2.11 nur etwas zur LÄNGE des Auflageteils. Das macht an der Stelle auch Sinn, da die Breite bei LP ja eingeschränkt wird durch die Tatsache, dass die LP in den Prüfkasten passen muss. Eine genaues Maß für die Max.-Breite ist aber da nicht angegeben, da diese bei LP von mehreren Faktoren abhängt, die abhängig von der Waffe und den Einstellungen des Griffs sind.
Und nun sind wir bei der FP und die muss eben NICHT in einen Prüfkasten. Deren Grundbreite des Griffs ist wegen des Handschuhgriff's eh schon ziemlich breit, weshalb eine Begrenzung auf die Griffbreite fast schon keinen Sinn macht (deshalb die Erwähnung des Handschugriff's ).
Die entscheidende Frage bleibt also nun: Wie BREIT darf die Auflagefläche KONKRET (mit Maßen sein) sein ? Bei LP gibt es solch ein konkretes Maß nicht., also kann ich auch keines analog anwenden.