Hallo Benmaster,
ich kann dich ja verstehen. Auch ich habe schon oft unsinnige Diskussionen mit wenig kompetenten Aufsichten und Waffenkontrolleuren führen dürfen. Es ist halt so wie oft im Leben. Die Guten wollen nicht und die Schlechten, die immer wollen, können es oft nicht.
Die Ausweiskontrolle dient der eindeutigen Feststellung der Identität der startenden Person. Kann die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so sind die 2 Ringe Abzug in meinen Augen eine eher salomonische Entscheidung. Die Alternative wäre doch gewesen, die Person gar nicht starten zu lassen. Ob das mit den 2 Ringen Abzug so jetzt auch die Sportordnung hergibt, ist mir aus dem Stegreif nicht bekannt.
Wir erlauben den Leuten immer, bis zum Ende des Bewerbs die fehlende Startberechtigung zu erbringen.
Sollte es sich aber bei der Person um einen langjährigen Bekannten gehandelt haben und der Abzug der Ringe wurde nur aus Prinzip durchgeführt, so kann man darüber sicher streiten und das ganze als zu hart ansehen. Andererseits schafft man sich durch gut gemeinte Großzügigkeit leider oft auch Präzedenzfälle, die einem dann auch noch jahrelang von den Schützen vorgehalten werden.
Mit bestem Schützengruß
Frank