Gültigkeit / Eintragungen in gelbe WBK

  • Hallo,

    da ich eine freie Pistole von einem Schützenkollegen übernehmen wollte habe im November letzten Jahres eine gelbe WBK beantragt und auch bekommen.
    Leider ist bis heute nicht zu dem (Ver)Kauf gekommen.

    Jetzt meine Frage.
    Läuft die gelbe WBK ohne Eintrag auch nach einem Jahr aus, so wie der Voreintrag der Grünen?

    Gruss
    Ulange

  • JA, wenn noch keine Waffe eingetragen ist. Ohne Eintragung einer Waffe wird die neue gelbe WBK nach einem Jahr eingezogen. In meinem Verein waren einige Schützen in der gleichen Situation und haben dann einen vergammelten Jagd Repetierer für 50 € gekauft und den eintragen lassen. Wenn erst mal eine Waffe eingetragen ist, ist die WBK unbefristet gültig. Jedenfalls bei uns in Hessen.


    Gruß

    Fieli

  • Ein regionales Problem, hat mal wieder niemand Eier gehabt. Und wenn man schon was "zwangsweise" Eintragen lässt, dann aber doch was mit dem man richte Löcher bohren kann, K98, Enfied ,,,

  • Na ja

    die Behörde steht auf dem Standpunkt das man für die Erteilung der WBK, auch der gelben, ein Bedürfnis nachweisen muss. Das tut man mit der Bescheinigung des Verbandes. Wenn man dann ein Jahr lang keine Waffe eintragen lässt, hat man auch kein Bedürfnis mehr für die WBK, also ist diese ein zu ziehen. Nach der ersten Eintragung geht es natürlich ohne Bedürfnisbescheinigung, Waffe muss nur einer Sportordnung entsprechen. ERGO keine erste Eintragung, kein Bedürfnis mehr, WBK weg.
    Diese Argumentationskette ist durchaus nachvollziehbar.
    Wenn du mir einen K98 für 50 Euronen bringst ist der als Löcherbohrer willkommen.
    Bis dahin bohren wir kleine Löcher und legen uns nicht mit der Behörde an. Was nutzen mir die Eier wenn ich dann keine Waffe mehr habe. ?(
    Manchmal ist Diplomatie besser als mit dem Kopf durch die Wand und stur auf sein vermeintliches Recht zu pochen.
    Aber manch einer ist hier ja für mangelnde Diplomatie schon bekannt. :D

    Mit bestem Gruß aus Hessen


    Fieli

  • Innerhalb eines Jahres wird man ja wohl eine Waffe finden, die auf die Gelbe paßt, einem gefällt, Spaß macht und bezahlbar ist.
    Und das muß kein verranzter Jagdrepetierer für 50 Ocken sein. Es gibt so viele schöne Sachen auf dem Gebrauchtmarkt!
    Das Spektrum der Möglichkeiten ist ja weit.

    Und wer keine diesbezügliche Phantasie hat, soll einfach die Gelbe erst dann beantragen, wenn er auch was Gescheites drauf kaufen will.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wenn man dann ein Jahr lang keine Waffe eintragen lässt, hat man auch kein Bedürfnis mehr für die WBK, also ist diese ein zu ziehen.

    So so, das Bedürfnis manifestiert sich also durch den Eintrag in die WBK. Das müsste doch dann aber auch bedeuten, solange ein Eintrag vorhanden ist, besteht auch ein Bedürfnis, oder?

    Ist das wirklich so? Vielleicht solltest Du die Dir zu eigen gemachte Argumentationskette deiner Behörde ja doch noch mal etwas durchdenken.

    Wie ist denn dieses ominöse Bedürfnis überhaupt definiert?

    Was bedeutet denn die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach §14.4?

    Was bedeuten die waffenrechtlichen Begriffe Umgang, Erwerb und Besitz?

    Und ganz praktisch, warum sollte z. Bsp. ein Funktionär, der selbst gar keinen Bedarf an einer eigenen Waffe hat, aber im Rahmen der Aufgaben, mit denen er vom Verein, Verband usw. beauftragt wurde, zu denen in aller Regel auch der regelmäßige Umgang mit erlaubnisplichtigen Schusswaffen gehört, nicht auch ein Anrecht auf eine waffenrechtliche Erlaubnis haben. Die WBK Gelb wurde doch gerade als eine Art Erleichterung für Sportschützen eingeführt und genau das bietet sie ja auch, nämlich die Erlaubnis zum Umgang mit bestimmten erlaubnisplichtigen Schusswaffen.

    Und zu guter Letzt: Wie verhält sich denn dieser Pseudozwang zum Erwerb und Eintrag mit dem doch ansonsten so gerne zitierten 'Grundsatz' "Möglichst wenig Waffen ins Volk"?

    Bis dahin bohren wir kleine Löcher und legen uns nicht mit der Behörde an. Was nutzen mir die Eier wenn ich dann keine Waffe mehr habe.
    Manchmal ist Diplomatie besser als mit dem Kopf durch die Wand und stur auf sein vermeintliches Recht zu pochen.

    Sicher. Und solange diese Einstellung bei einem weiten Teil der Schützen herrscht, werden 'Sie' mit ihrer Mission auch weitermachen. Solange, bis auch irgendwann auch noch das letzte Luftgewehr verboten ist.

    Ich glaube, es ist mal wieder an der Zeit, den Herrn Juncker zu zitieren:

    "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

    Ganz aktuell: Die Politik der vielen Nadelstiche und der Vergrämung, welche ja zumindest diejenigen von uns, die sehen wollen, schon immer vorausgesagt haben, geht munter weiter. Erst wurde hier im Kreis das Kinderkönigsschießen mit der Armbrust untersagt und jetzt darf diese Armbrust selbst nicht mehr ohne die Erfüllung weiterer Auflagen - Stichwort Schießstätte - bei vereinsinternen Feierlichkeiten verwendet werden. Dabei handelt es sich um eine extra dafür gefertigte Armbrust, die von der Energie her weit unter einer 10m Match-Armbrust bleibt und welche normalerweise nur fest eingespannt auf einer Lafette geschossen wird. Einem weiteren aktiven Verein wurde erst mal der komplette Schießstand (Druckluft, KK und Vogelstand) wegen der doch angeblich ach so neuen Schießstandrichtlinien dicht gemacht. Die Änderungen werden mit mindestens 50 000 EU veranschlagt. Versteht sich, dass die Anlage so schon Jahrzehnte besteht und bisher nie beanstandet wurde.


    Und das alles in einem Kreis mit bisher absolut vorbildlicher Behörde, bei dem aber inzwischen wohl auch wie fast überall im mit Verlaub rot-grün versifften* NRW die 'Altlasten' entsorgt und durch neue Besen ersetzt wurden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank * sieht sich eigentlich immer noch eher links von der Mitte - im Sinne von Willi Brandt

  • Hallo Frank,

    es mag in Einzelfällen Begründungen dafür geben, dass man nicht in das Regelraster passt und insofern ausnahmsweise trotzdem ein Bedürfnis hat (so habe ich z.B. eine Erlaubnis nach § 27 SprengG, obwohl ich selbst kein Pulver kaufe und von daher normalerweise kein Bedürfnis für die Erlaubnis hätte, aber da ich a) Kampfrichter bei VL-Wettkämpfen bin und b) als verantwortliche Aufsicht in meinem Verein auch mit dem Kehrdienst betraut und somit für die Entsorgung des (Pulver-)Kehrichts verantwortlich bin, habe ich ausnahmsweise ein Bedürfnis ohne selbst zu Schießen und verbrauchen und daher verlängert mir meine zuständige Behörde auch weiterhin fleißig die Erlaubnis, was aber eben kein Regelfall ist), aber das würde ich nicht versuchen zu verallgemeinern.

    Mit dem Wissen um die Rechtsprechung in den letzten Jahren auch vor Ober- und Bundesgericht zum Thema Waffenrecht (sehr eigenwillige, größtenteils restriktive Auslegung) würde ich mich mit deinen Argumentationsansätzen keinesfalls auf der sicheren Seite fühlen (zumal sie zumindest derzeit noch sehr unkonkret sind). Es steht zu befürchten, dass deine Ausführungen nicht reichen würden, um weiterhin Anspruch auf die gelbe WBK ohne Waffeneintrag zu haben. Ich würde an dieser Stelle eher den pragmatischen Weg gehen. Übrigens wird bei unserer Waffenbehörde die Gültigkeit des Voreintrags (und auch die Möglichkeit des erstmaligen Erwerbs auf eine gelbe WBK) auf Antrag einmalig um ein Jahr verlängert (bei drohendem Fristablauf nach einem Jahr ohne Waffenkauf), so dass man also insgesamt 2 Jahre Zeit für den Waffenkauf hat. Dieses geschieht sogar (freundlicherweise) kostenlos (man höre und staune). Da leg ich mich doch nicht aus Prinzip mit denen an.

  • Die WBK Gelb wurde doch gerade als eine Art Erleichterung für Sportschützen eingeführt und genau das bietet sie ja auch, nämlich die Erlaubnis zum Umgang mit bestimmten erlaubnisplichtigen Schusswaffen.

    Die WBK dient zum ERWERB von erlaubnispflichtigen Waffen, nicht zum UMGANG damit.


    Und zu guter Letzt: Wie verhält sich denn dieser Pseudozwang zum Erwerb und Eintrag mit dem doch ansonsten so gerne zitierten 'Grundsatz' "Möglichst wenig Waffen ins Volk"?

    Es gibt keinen Zwang zum Eintrag, es gibt einen Zwang die WBK zurück zu geben wenn man keine Waffe eintragen lässt.
    Möglichst wenigs WBK s bedeuten weniger Waffen im Volk!! SO VERHÄLT SICH DAS.


    Sicher. Und solange diese Einstellung bei einem weiten Teil der Schützen herrscht, werden 'Sie' mit ihrer Mission auch weitermachen. Solange, bis auch irgendwann auch noch das letzte Luftgewehr verboten ist.

    Ich habe mir die Argumentation der Behörde nicht zu eigen gemacht, ich habe nur geschrieben das diese nachvollziehbar ist, wenn auch nicht für dich. Für einige Gerichte ist sie das sicher. Daher bin ich für einen pragmatischen Umgang mit den Realitäten.
    Wegen der EU Waffenrecht Verschärfung habe ich nächtelang am PC gesessen und habe mails an EU Abgeordnete geschrieben. Ebenso an unsere Vertreter in der Regierung. Ich war mit der GRA in Kontakt, als es gegen die Jäger ging, obwohl ich kein Jäger bin. Ich habe, im Rahmen meiner Möglichkeiten, die Verfassungsklage gegen das Urteil des BVG gegen die Jäger mit einer Spende unterstützt.
    Als es gegen Herrn Prof.Dr. Gantzer, Mitglied im Landtag, ging, wegen eines angeblichen Datenlecks, das mit zum auftauchen falscher Kontrolleure beigetragen haben soll, habe ich mit Herrn Prof. Dr. Gantzer Kontakt aufgenommen um seine Sicht zu erfahren. Ich bin bis heute im Kontakt mit ihm. Eine offizielle Anfrage der SPD zu den Kontrollen geht auf meinen Kontakt mit ihm zurück.
    Ich tue sehr viel für das Sportschiessen und speziell für bessere Waffengesetze und mehr Freiheiten für die Sportschützen. Ich gehe halt nicht mit dem Kopf durch die Wand.
    Deine nebulösen Unterstellungen gegen mich sind absolut daneben, unfair und falsch.


    Fieli

  • Mir ist bewusst, Politik sollte in diesem Forum außen vor bleiben. Auch wenn ich das Thema verfehle ist es mein Bedürfnis diese Zeilen zu schreiben.

    Nur ist das von Frank angeführte Zitat, betreffend Herrn Junker, in der Anwendung mittlerweile sehr weit verbreitet.
    Politiker suche sich die Themen mit wenig Gegenwehr heraus, um dem Bürger zu demonstrieren: „Wir tun etwas für Euch“. Dabei werden die wichtigen Themen ausgelassen, ein Interessenkonflikt als Mitglied in einem Aufsichtsrat von Großkonzernen oder Ähnlichem steht sonst an.
    Ein aktuelles Thema ist gerade der unbeschrankte Bahnübergang!
    http://www.ndr.de/nachrichten/ni…g,oerel102.html

    In der heutigen Ausgabe (29.09.2016) unserer Tageszeitung Bericht mit Foto.
    Wer ist der Schuldige? Von Sichtdreieck kann dort keine Rede sein!
    http://www.nez.de/stadt-land/lokales.html

    Es schmerzt in der Seele, zu lesen das für die Mutter mit den Kindern das Leben so früh zu Ende ist. Dazu kommt das Leid und der Schmerz der Hinterbliebenen, für uns Außenstehende nicht vorstellbar.

    Wie kann es sein, dass Menschen in der heutigen Zeit immer noch zum Opfer an diesen Bahnübergängen werden. Warum sind diese Bahnübergänge noch zulässig?

    Um es mit den Gesetzen und Richtlinien ; Umgang mit Waffen, betreiben von Schießanlagen, zu vergleichen wird schnell klar, gemessen wird mit zweierlei Maas.

    Bevor ich mit meiner Ausführung ins politische Abdrifte, schließe ich vorsichtshalber.

    Ich hoffe aber, dass meine Gedanken zum Nachdenken anregen .

    Mit Gruß

    Claus-Dieter

  • Die WBK dient zum ERWERB von erlaubnispflichtigen Waffen, nicht zum UMGANG damit.

    Es gibt keinen Zwang zum Eintrag, es gibt einen Zwang die WBK zurück zu geben wenn man keine Waffe eintragen lässt.Möglichst wenigs WBK s bedeuten weniger Waffen im Volk!! SO VERHÄLT SICH DAS.

    Welch brilliante Argumentation, der berühmte Alois Eschenberger könnte von Dir noch lernen.


    Die Waffenbesitzkarte regelt natürlich auch den Umgang mit Waffen sonst hätte man es ja beim früheren Waffenerwerbschein belassen können.

    Zitat

    Ich habe mir die Argumentation der Behörde nicht zu eigen gemacht, ich habe nur geschrieben das diese nachvollziehbar ist, wenn auch nicht für dich. Für einige Gerichte ist sie das sicher.



    Nur beschreibt Frank noch den Istzustand in einem großen Teil unseres Landes und nachvollziehbar ist seine Argumentation auch.


    Zitat


    Daher bin ich für einen pragmatischen Umgang mit den Realitäten.


    Nur gehört da auch dazu die Behörde auf Fehlinterpretationen hinzuweisen, schon weil Dein pragmatischer Umfang den Waffenbesitzer in neue Fallen tappen lassen kann. Was ist wenn jetzt eine "unbrauchbare" Waffe gekauft wird und wie Schmidtchen schrieb eine zweite Waffe auch auf Gelb nicht mehr eingetragen wird oder kein Stand für die Jagdwaffe vorhanden ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (29. September 2016 um 10:45)

  • Nur beschreibt Frank noch den Istzustand in einem großen Teil unseres Landes und nachvollziehbar ist seine Argumentation auch.

    Natürlich ist seine Argumentation nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, das er mich die Ecke der Waffengegner stellt.

    Nur gehört da auch dazu die Behörde auf Fehlinterpretationen hinzuweisen

    Nein. Dafür ist der Einzelne zu schwach in seiner Position gegenüber der Behörde. In den Augen der Behörde weist man sie nicht auf eine Fehlinterpretation hin, sondern unterstellt ihr einen Fehler. Da für gibt es Interessenvertretungen. DBS,DSU,BDS GRA, und prolegal. Bin ich Mitglied.

    Welch brilliante Argumentation, der berühmte Alois Eschenberger könnte von Dir noch lernen.

    Leider kenne ich den Herren nicht, scheint aber ein kluger Kopf zu sein, wenn er so toll argumentiert.

  • @ ulange

    Eine eindeutige Antwort auf deine Frage ist nicht möglich.
    Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen, nicht nur bei den Behörden
    Frage bei deiner Behörde an,ob eine Verlängerung der Eintragungsfrist möglich ist oder ob überhaupt eine Frist besteht.
    Lass die WBK nicht verfallen, neue beantragen dauert und kostet, Lösungsmöglichkeit habe ich vorgeschlagen.
    Abschließender Tipp: Leg dich als Einzelner nicht mit deiner Behörde an - du ziehst den kürzeren.

    Damit bin ich raus.

    Mit besten Grüßen

    Fieli

  • Hallo Fieli,

    ... es gibt einen Zwang die WBK zurück zu geben wenn man keine Waffe eintragen lässt.

    genau diesen Zwang gibt es nicht. Das Gesetz gibt diesen Zwang gar nicht her, genau das Gegenteil ist sogar der Fall.

    Aber statt hier endlos zu debattieren, schauen wir doch besser einfach mal in das Gesetz.

    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    Abgesehen mal von den ja auch nicht ganz unwichtigen und für den Großteil der Mitmenschen wohl auch recht eindeutigen Begriffen "unbefristet", "Erlaubnis" und "berechtigt" steht dort mit "wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3" auch der entscheidende Passus, dass die Sache mit dem Verfall nach einem Jahr für diese Art der Erlaubnis eben gerade nicht gilt. Und eindeutiger geht es doch kaum noch, oder.

    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

    Vor diesem Hintergrund formuliere ich auch ganz eindeutig, ich halte die offenbar immer stärker in Mode kommende Praktik, Inhabern einer Erlaubnis nach § 14.4 diese nur deswegen wieder zu entziehen bzw. mit dem Entzug zu drohen, nur weil von der Erwerbsberechtigung kein Gebrauch gemacht wird, für unzulässig. Nach meiner Rechtsauffassung stellt diese Praktik sogar einen Verstoß gegen des geltende Waffenrecht dar.

    Und Du liegst auch falsch, wenn Du die WBK nur auf den Erwerb und Besitz reduzierst, zumal das Waffenrecht diese Begriffe ja deutlich anders als normal umgangssprachlich verwendet definiert. Erst durch diese Erlaubnis besteht eben auch die Möglichkeit, zu leihen, besteht die Möglichkeit zu verwahren und zu befördern. Sie stellt nach unserem Waffenrecht eben auch erst die Berechtigung zum Umgang mit bestimmten Waffen dar. Zudem weist die WBK den Inhaber auch als Sachkundigen aus.


    Apropos, unterstellen tue ich Dir auch nichts. Auch das interpretierst Du nur in den Text hinein.

    Und Du irrst auch, wenn Du meinst, dass man als Einzelner nichts ausrichten kann. Gewiss ist hingegen, dass man auf keinen Fall etwas ausrichten kann, wenn man es erst gar nicht versucht. Und wirklich schwierig wird es auch nur immer erst dann, wenn man es mit Zeitgenossen zu tun hat, die jeden Widerspruch gleich als persönlichen Angriff auffassen, gell. Und auch wenn man zu dem Schluss kommen kann, die Anzahl dieser Zeitgenossen nimmt gerade in letzter Zeit stark zu, ich kann Dir auf jeden Fall versichern, es sind (noch) nicht alle so, auch nicht bei den Behörden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

    Hallo Frank

    wenn man das Gesetz so liest und interpretiert wie du das tust, dann hast du zu 100 Prozent recht.
    Wenn man aber das " in der Regel unbefristet " anders auslegen will dann bietet sich hier der Spielraum.
    In der Regel wird im ersten Jahr eine Waffe eingetragen, ist das nicht der Fall ist es nicht mehr die Regel, also......
    Das wird von mehreren Behörden so gemacht und ich wollte ulange nur davor warnen, sich blind auf die Unbefristung zu verlassen.
    Ich kenne einen Fall, in dem wurde einem Schützen die WBK zu Unrecht entzogen und er hat 12 Jahre vor Gerichten zugebracht bis er die wieder hatte. Was nutzt es da Recht zu haben ?
    Und Texte kann man auch so verfassen, das es dem anderen sehr leicht fällt zu interpretieren,gell.
    Ich wollte einen Schützen davor warnen, im Umgang mit der Behörde, einen Fehler zu machen, das daraus gleich ein Hauen und Stechen wird ?
    Werd ich halt keinen mehr waren, bitte, Pech gehabt wenns schief geht. Hier wird mir die Schuld dafür angehängt das einige Behörden, zu Unrecht, gegen die Waffenbesitzer entscheiden.

    Mit freundlichem Gruß

    Fieli

  • @ ULANGE

    Jetzt, da ich aufgeklärt wurde wie doof meine Warnung war, nehme ich die zurück und bitte tausend mal um Entschuldigung.
    Du kannst alles und jederzeit eintragen lassen was du willst.
    Noch nie hatte ein Waffenbesitzer in D Probleme mit seiner Behörde. :cursing:
    Billigen Jagd Repetierer eintragen lassen in völliger Unsinn.
    Ich empfehle Getling Gun - ist Einzellader.
    Oder Leo 2 Geschütz - ist Glattrohr.
    Machen beide prima Löcher, freut sich AxelA.
    Und wenn WBK doch weg, macht nix. Frank gibt dir Neue. Kennt sich aus im Recht.
    Aber Behörde weis das und macht sowieso alles wie Frank sagt.
    Bestimmt.
    Bin ich doof und will Schützen raten und helfen.
    Ich tus nie wieder - versprochen.

  • Klar ist der Erwerb einer Knifte, die man eigentlich gar nicht haben will (Perkussionsrevolver oder EWB-Luftgewehre sind auch billig) der Weg des geringsten Widerstands.

    Grundsätzlich sehe ich es so wie Murmelchen. Bei sehr eigenwilliger Interpretation läßt sich der Nichterwerb allenfalls als Indiz deuten, das aktuelle Vorliegen der Bedürfnisvoraussetzungen zu überprüfen.

    Da dürfte eine Vereinsbescheinigung oder Schießbuchvorlage reichen.

    Nebenbei: Für den Widerruf einer Erlaubnis gibt es rechtliche Regelungen. Da es hier keinen Grund für einen Sofortvollzug gibt, könnte eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vor dem Erlaß des entziehenden Verwaltungsaktes geboten sein.

    Paradox, ohne Waffe mehr Behördentheater als mit einer zu haben ;)

  • Paradox, ohne Waffe mehr Behördentheater als mit einer zu haben

    Das stimmt!

    Aber meine Behörde "sieht" das auch so: Gelbe WBK ganz ohne Eintrag über längere Zeit --> Einzug. Ob das wirklich so richtig ist, weiß ich nicht, aber der Kauf einer preiswerten passenden Waffe ist wirklich der Weg des geringsten Widerstandes, denn man möchte ja nicht mehr als nötig von den Behörden schikaniert werden. Und darum einen Prozeß mit ungewissem Ausgang (!!!) anzustrengen, wäre mir die Sache nicht wert.

    Aber das kann jeder halten, wie er will.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)