Kartuschen Haltbarkeit

  • Hallo zusammen
    Ich wollte mal fragen wie lange Luftpistolen Kartuschen benutzt werden dürfen oder ob es da ein ablauf Datum gibt weil ich mich da an etwas erinnere ich wusste nur die Antwort nicht XD
    danke für eure Antworten :)

  • Hallo,

    ja, Kartuschen haben ein Haltbarkeitsdatum.

    je nach Hersteller steht das auf der Kartusche.
    Bei Walter steht das Herstellungsmonat und -jahr drauf, da muss man dann noch 10 Jahre dazurechnen.
    Mit einer abgelaufenen Kartusche sollte man nicht mehr Schießen, an Meisterschaften darf man nicht mehr teilnehmen.

    Gruß
    SebastianL

    Wer mit einer Meyton-Anlage ein Problem hat, kann sich gerne melden.

  • in deutschland dürfen kartuschen längstens 10 jahre nach herstelldatum (oft nur quartal und jahr) benutzt werden.
    Stahlkartuschen kann der hersteller oder unabhängige institute prüfung und um einmalig 10 jahre verlängern.

    Die technische verwendbarkeit ist bei stahlkartuschen wohl nur durch evtl rost begrenzt - die co2-kartuschen an meinem lp und lg sind je aus mitte der 80er und weisen (durch eigenhändig durchgeführte inspektion) keinen rostansatz auf.
    Alukartuschen im presslufteinsatz müssen wesentlich höhere druckschwankungen (von 60 auf 200 bar) aushalten können und denen würde ich nach 20 jahren nicht mehr über den weg trauen, obwohl es auch dort schon so dinosaurier gibt, die intakt sind. (ich glaub steyer hatte schon anfang der 90er ein pressluftgewehr im angebot)

    in deutschland sind sie für den schießsport nach dsb nach 10 jahren schrott!

    mfsg daniel

  • in deutschland dürfen kartuschen längstens 10 jahre nach herstelldatum (oft nur quartal und jahr) benutzt werden.

    Das stimmt so nicht ganz. Bspw. Morini gibt für seine Kartuschen eine Laufzeit von 20 Jahren an und diese dürfen auch so lange verwendet werden.
    Die meisten Hersteller, haben sich jedoch auf eine Laufzeitempfehlung von 10 Jahren geeinigt.
    Dass dies nicht zum Nachteil der Hersteller ist, sollte jedem klar sein.

  • die angeführte druckbehälterverordnung dient, wie richtig geschrieben nur als orientierungshilfe. Sie selbst bezieht sich erst auf behälter ab einem bestimmten Volumen, das noch ein stück über dem der kartuschen liegt.
    Somit gibt es zur kartuschenentsorgung keinen staatlichen zwang - ich selbst sehe darin eine konspirative abzocke von Schützen - gebilligt durch den dsb.
    Denn mir wurde bisher kein fall bekannt, in dem eine "sorgsam" behandelte kartusche am druckrohr gerissen ist.

    ich habe von einem Fall gelesen, bei dem eine kartusche mit sichtbarer delle (wohl durch fall auf eine kante) eben dort gerissen ist. Bei einem anderen fall hat das gewinde nicht gehalten und das rohr ist vom füllstutzengewinde geflogen.

    mfsg daniel

  • die angeführte druckbehälterverordnung dient, wie richtig geschrieben nur als orientierungshilfe. Sie selbst bezieht sich erst auf behälter ab einem bestimmten Volumen, das noch ein stück über dem der kartuschen liegt.
    Somit gibt es zur kartuschenentsorgung keinen staatlichen zwang - ich selbst sehe darin eine konspirative abzocke von Schützen - gebilligt durch den dsb.

    So muss man das wohl sehen. :thumbup:


    Denn mir wurde bisher kein fall bekannt, in dem eine "sorgsam" behandelte kartusche am druckrohr gerissen ist.

    Am Druckrohr wohl nicht, aber es gab mal einen Fall (der auch Auslöser der ganzen Diskussion mit der anschließenden Regelung war), da ist an einer Kartusche die Schweißnaht aufgeplatzt, da der Hersteller diese nicht aus dem Vollen gefräst hat (wie z.B. die Steyr-Kartuschen) sondern diese aus Kostengründen geschweißt hat. X( Nur hilft für den Fall genauso wenig die 10 Nutzungsdauer etwas wie eine unsachgemäße Behandlung, wo z.B. durch falsche Lagerung der Rostfraß an einer Stahlkartusche diese schon nach 5 Jahren zerlegt.

    Ich habe ein Schreiben der Fa. Steyr, in dem diese eine deutliche längere Laufzeit als die heute 10-jährige für ihre Kartuschen garantiert. Jedoch hat sie dieses später zu Gunsten einer gemeinsamen Einigung des VERBAND DER HERSTELLER VON JAGD -, SPORTWAFFEN UND MUNITION zurückgezogen. Insofern gilt bei DSB-Meisterschaften die Vorgabe der SpO, dass Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer nicht verwendet werden dürfen (0.5.1.1 SpO). Bei den Mitgliedern des Verbandes sind dieses meines Wissens überall 10 Jahre. Es MUSS aber in der Bedienungsanleitung für die Kartusche stehen.
    Die Kennzeichnung der Kartuschen ist bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich. Manche geben das Enddatum der Nutzungsdauer auf der Kartusche an, manche das Herstellungsdatum. Es gab da mal eine Info der TK des DSB zu, die ich noch hier TK-Info vom 16.12.2008 gefunden habe.
    Übrigens steht witzigerweise in der abgebildeten Kopie der Pardini-Kartuschen-Beschreibung noch eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, während oben diese mit 10 Jahren angegeben wird. Heute steht da NATÜRLICH "10 Jahre Nutzungsdauer". Das sagt doch wohl alles. :thumbdown:

  • Wie schaut das eigentlich international aus? Ist z.B. bei einem Wettbewerb des ISSF bzw. eines anderen (Landes)Verbandes eine Kartusche nach 10 Jahren auch nicht mehr zugelassen?

  • Auszug aus dem ISSF-Regeln:
    6.2.4.2
    Es liegt in der Verantwortung des Athleten, dass das Ablaufdatum jedes Luft- oder CO2-Zylinders noch nicht verstrichen ist. Dies kann von der Ausrüstungskontrolle überprüft werden.

  • Also darf ich meine tesro katusche 10 Jahre benutzen?

    Du darfst die Kartusche benutzen, so lange Du willst oder der Schießstandbetreiber dich lässt. Es gibt kein Gesetz, dass Dir das verbietet. Wenn Du damit einen Wettbewerb bestreiten willst, kann es aber sein, dass der jeweilige Verband in seiner Sportordnung festgelegt hat, dass das Ablaufdatum der Kartusche nicht verstrichen sein darf.

  • Darf ich bei Rot über die Ampel fahren? Ja, aber nur wenn der Wachmann schläft...

    Sorry, ich kann hier einige Aussagen und gut gemeinte Argumente nicht nachvollziehen.

    Die Frage lautete:

    Hallo zusammen
    Ich wollte mal fragen wie lange Luftpistolen Kartuschen benutzt werden dürfen oder ob es da ein ablauf Datum gibt weil ich mich da an etwas erinnere ich wusste nur die Antwort nicht XD
    danke für eure Antworten :)

    Hier geht es nicht um die Beratung einer idealen Farbe für ein Auto, sondern um die Sicherheit. Da sollte man meiner Meinung nach keine Kompromisse eingehen. Ja, auch ich kenne Autofahrer, die sich nicht anschnallen und den Überschlag trotzdem überlebt haben. Aber sollte das Anlass sein hier dazu zu raten, sich über die Herstellerempfehlungen - oder soll ich sagen die deutliche Untersagung der Nutzung nach Ablauf der Prüfzeit - hinwegzusetzen?

    Es werden hunderte oder gar tausend Euro für eine Waffe ausgegeben, der Preis für die Wettkampfmunition spielt nur am Rande eine Rolle, wenn man ein zehntel bessere Wertungen erreicht, ... und an der Sicherheit wird gespart? Mir fällt es schwer dafür Verständnis aufzubringen.

    An den Ratsuchenden:

    Schau doch mal in die Bedienungsanleitung der Waffe. Sollte es sich um die Tesro PA-10-2 handeln, kannst Du auch direkt hier online nachsehen http://www.tesro.de/pdf/bed-pa.pdf
    Seite 8 ist die entscheidende Seite, wo Du die Antwort auf deine Frage finden kannst.

    (...) Die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des jeweiligen Landes müssen beachtet werden. Die Pressluftbehälter dürfen nach 10 Jahren, ab Herstelldatum, nicht weiterverwendet werden. (...)


    Außerdem gibt es noch eine Herstellerinformation vom Verband der Hersteller von Jagt-, Sportwaffen und Munition. Anzusehen im Dateianhang.


    Der DSB untersagt zudem die Verwendung, ungeachtet des Nutzungsanlasses. Der Schützenbund lehrt dies zudem bei Sachkunde und Schießsportleiterlehrgängen. Wer sich dann über diese Warnungen, Empfehlungen, Richtlinien trotzdem hinwegsetzen möchte, der muss es tun. Ich möchte nicht derjenige sein, dem eine solche Kartusche um die Ohren fliegt. Ich würde dich mit einer abgelaufenen Kartusche auf unserem Schießsstand übrigens auch nicht schießen lassen. Denn im Fall der Fälle wird der Aufsicht die Frage gestellt, warum sie gegen alle anerkannten Regeln und Herstellerinformationen gehandelt hat. Da werden die hier angeführten Argumente schnell dünn.


    Wissentlich, dass es nicht das ist, wass die Mehrheit höhren möchte und ich mir sicher jetzt eine Flut von emotionsgeladenen Äußerungen anhören darf, wäre jede anderslautende Empfehlung genauso falsch, wie der Rat sich im Auto nicht anzuschnallen. So schließt sich der Kreis...


    LG
    Junior

  • schwachsinn: so ne kartusche fällt nicht nach 10jahren und einen Tag auseinander.
    Was lässt material ermüden?
    -korrosion (feuchte pressluft innen, oder äusserlich verrosten lassen)
    -extreme druckwechsel (von 200bar bis 1bar und wieder voll)
    -schäden durch fall bzw. aufschlag

    ne kartusche die 10 jahre beim hersteller ohne Druck lag, ist deshalb nicht gefährlich weil du das glaubst.

    Wie meine meinung zu dieser dsb - hersteller konspiration ist, hab ich schon geschrieben. Meine Konsequenz, ich schieße nur mehr Meisterschaften mit richtigen beschossenen Waffen für Patronenmunition, und das bei Drücken über 1800 Bar - und der Beschuss läuft nicht ab - wahnsinn!

    gut nacht - mfsg daniel


  • Wie meine meinung zu dieser dsb - hersteller konspiration ist, hab ich schon geschrieben. Meine Konsequenz, ich schieße nur mehr Meisterschaften mit richtigen beschossenen Waffen für Patronenmunition, und das bei Drücken über 1800 Bar - und der Beschuss läuft nicht ab - wahnsinn!

    gut nacht - mfsg daniel

    Mit Konspiration ! Ich denke da ist schon was dran.
    Aber wenn du in eine Waffenkontrolle bei einer Meisterschaft kommst
    und sie kontrollieren die Kartusche , zählen die Vorgaben des Verbandes
    also 10 Jahre.

    Wenn du Frühstück am Bett möchtest,
    dann schlaf gefälligst in der Küche!