Wasserwaage am LG laut SpoOrd erlaubt?

  • bei KK erlaubt. Luftdruck nicht

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • ich finde das nirgens in der SpOr. Dafür aber jede menge andere Regel, was wirklich aus meiner Sicht an Lächerlichkeit grenzt. Gibs da eigendlich auch Stellungsnamen oder Begründungen für solch absurden Regeln. Kann mir jemand auf die sprünge helfen?

  • Hallo Tante,

    das läuft unter dem Begriff "Visierhilfe" und findet sich in den Tabellen.

    Leider ist aber auch dieser Punkt in der Sportordnung ziemlich vermurkst. So wird dieser Begriff z. Bsp. sonst an keiner Stelle definiert und beachtet man die neue Tabelle Auflage, so könnte man zu dem Schluss kommen, die Wasserwaage wäre jetzt auch bei LG, ZiStu und 100m Auflage erlaubt. Ich habe aber keine Ahnung, ob das wirklich so gewollt bzw. beschlossen wurde.

    Dann hinten in der SpO der Teil mit den Mitteilungen der technischen Kommission zum Thema VarioLens. Woraus leitet sich denn in der SpO ab, dass das Produkt VarioLens ab der Seniorenklasse B auch am Gewehr angebracht werden darf? Ich dachte bisher, dass aktuell diese Linsenhalter am Diopter generell erlaubt sind. Regel 0.5.3.1 suggeriert das doch ein wenig, oder?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • ich finde das nirgens in der SpOr. Dafür aber jede menge andere Regel, was wirklich aus meiner Sicht an Lächerlichkeit grenzt.

    Die Übersichtlichkeit der Tabellen mit dem Punkt "Visierhilfe", wie Murmelchen auch schon geschrieben hat, mal dahingestellt. Es findet sich aber seit je her der Punkt "Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr" in der Sportordnung, aktuell unter 1.5.4.
    Unterhalb dieses Punktes steht klar "C Wasserwaage und/oder Richtkreuz sind nicht erlaubt."
    Es gibt die Sportordnung kostenlos in elektronischer Form und dieser Punkt ist ist der erste, bei dem man auf den Begriff "Wasserwaage" stößt. Es wird ganz gerne beim Standardgewehr das GK überlesen und so die Wasserwaage auch dem KK-Standardgewehr verweigert. Vielleicht mal genau die Sportordnung durchlesen, das ist nun wirklich eine seit Jahren vorhandene Regel fürs Luftgewehr.

    Leider ist aber auch dieser Punkt in der Sportordnung ziemlich vermurkst. So wird dieser Begriff z. Bsp. sonst an keiner Stelle definiert und beachtet man die neue Tabelle Auflage, so könnte man zu dem Schluss kommen, die Wasserwaage wäre jetzt auch bei LG, ZiStu und 100m Auflage erlaubt. Ich habe aber keine Ahnung, ob das wirklich so gewollt bzw. beschlossen wurde.

    Um die Unübersichtlichkeit der Tabellen übersichtlicher zu gestalten...oder eigentlich noch weiter auszubauen... wurde ja dieses Dekret herausgegeben, das jetzt aber auch schon vor anderthalb Jahren.


    Gibs da eigendlich auch Stellungsnamen oder Begründungen für solch absurden Regeln. Kann mir jemand auf die sprünge helfen?

    Je weniger man sich an vorhandene Regeln hält, desto mehr werden Sachen reglementiert oder vorhandene Regeln aufgeweicht. Ist häufig so, sei es beim DSB oder z.B. bei der Orthographie. ;)

  • Hallo scherge,

    Punkt 1.5.4 habe ich als bekannt vorausgesetzt. Nur findet man in der aktuellen SpO auch den Punkt 9.7.3, welcher auf die Auflagetabelle verweist und dort findet man dann unter 'Visierhilfe' auch beim LG die Festlegung 'frei'. Das bedeutet aber zumindest meiner bescheidenen 'Übersetzung' nach, beim LG Auflage (und beim Auflage ZiStu und 100m) sind jetzt auch Wasserwaagen oder Richtkreuze zulässig. Und da gibt es ja nur zwei Möglichkeiten, entweder ist das inzwischen wirklich so beschlossen worden, oder aber die Tabelle wurde an der Stelle schon wieder vermurkst, möglicherweise durch den doch eher ahnungslosen Praktikanten?

    Da finde ich die Frage, was ist denn nun gültig, auch nicht so ganz unberechtigt und dein Verweis hilft mir da jetzt so auf die Schnelle auch nicht wirklich weiter.

    Und warum man ein weiteres doch inzwischen wohl offensichtlich auch schon wieder veraltetes Paper - die Sache mit der VarioLens am Diopter erst ab Auflage-Senioren B - mit in die neue Sportordnung genommen hat, erschließt sich mir auch nicht so ganz, im Gegenteil, so etwas ist doch nur dazu angetan, noch größere Verwirrung zu stiften.


    Ich stimme Dir in deinem letzten Punkt zwar allgemein zu, das ändert aber auch nichts daran, dass sich unsere SpO immer noch in einem ziemlich desolaten Zustand mit etlichen Unklarheiten befindet und dass vieles, was in den letzten Jahren da geändert oder eingefügt wurde, keine Verbesserungen, sondern nur Verschlimmbesserungen waren.


    Nur ein paar Beispiele:

    Die neu eingefügte Abbildung KK-Gewehr mit den Gewichten unter Punkt 1.5.4., die gehört da einfach nicht hin, weil sich der Punkt nur auf Luftgewehre und GK-Standard bezieht.

    Unter Punkt 1.1.2 Stehend sind wohl ganz offensichtlich ein paar Punkte schlicht und einfach dem Copy & Paste oder der Formatierung zum Opfer gefallen.

    Und der Klassiker schlechthin, seit vielen Jahren immer wieder diskutiert, aber immer noch ungeklärt: Wie tief darf der Vorderschaft beim ZiStu und bei 100m denn nun gehen? Eine Handstütze ist ja nach wie vor nicht erlaubt, aber darf der Schaft dann wie beim LG oder GK-Standard nur 90 mm tief oder doch wie auch bein Frei- und Sportgewehr und analog zur Handstütze max. 200mm tief gehen? Sollte hier ersteres zutreffen, dann starten jedes Jahr viele Schützen in diesen Diziplinen mit unzulässigen Waffen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Je weniger man sich an vorhandene Regeln hält, desto mehr werden Sachen reglementiert oder vorhandene Regeln aufgeweicht. Ist häufig so, sei es beim DSB oder z.B. bei der Orthographie. ;)

    Dein durch die Blume gesagter Hinweis auf mein Rechtschreibungsdefizit erscheint dir ja eventuell lustig aber zum einen hinkt der Vergleich und ist zudem auch nicht mehr lustig, wenn man selber in der Orthographie, nicht perfekt ist, wie sich beim groben Überfliegen deiner ca. 770 Beiträgen herrausstellte.
    Aber ich will hier nicht stänkern. Vieleich habe ich das auch nur falsch verstanden. Deswegen vergesse ich deinen Hinweis einfach mal.

    Gruß
    tante.may


    P.S.: Meine Frage warum z.B. diese Wage verboten ist oder wurde, wurde mir nicht Beantwortet, ich suche immer noch ein logischen Begründung damit ich das auch verstehe.

  • Viele hilfreiche Dinge werden einfach verboten, um den Schwierigkeitsgrad für die Schützen zu erhöhen.
    Das ist alles.
    Es macht vielleicht keinen Sinn, weil es die Präzision fördern könnte, aber genau das soll verhindert werden.
    Daher wird es immer Dinge geben die man nicht versteht. Bei der Kleidung wurden bestimmte Anordnungen von Nähten verboten, damit man sich nicht darauf abstützen kann. Einzelne Schützen haben sich daduch Vorteile verschafft.......

  • Viele hilfreiche Dinge werden einfach verboten, um den Schwierigkeitsgrad für die Schützen zu erhöhen.
    Das ist alles.
    Es macht vielleicht keinen Sinn, weil es die Präzision fördern könnte, aber genau das soll verhindert werden.
    Daher wird es immer Dinge geben die man nicht versteht. Bei der Kleidung wurden bestimmte Anordnungen von Nähten verboten, damit man sich nicht darauf abstützen kann. Einzelne Schützen haben sich daduch Vorteile verschafft.......

    Irgendwann müsst ihr in Unterwäsche und mit Gewehren ohne Zügen und Abzugsgewichten über 2Kg antreten.
    Ne Spass be Seite, das es mit dem Schwierigkeitsgrad zu tun hat, erschließt sich mir aber auch nicht immer wirklich. Z.B. beim Sonnencap berührung auf/an dem Diopter, da kann mir doch keiner sagen das dadurch das Gewehr besser Stabilisiert wird. Einerseits wurden die Gewehre immer Präziser und zum anderen gibt es immer mehr Regeln die es dem Schützen erschweren zu schießen.
    Ich habe echt mal überlegt beim 10m Freihand auch etwas zu machen. Aber ganz ehrlich da bleibe ich lieber beim dem wo ich bin und wo es solche unverständlichen Regeln nicht gibt.

    Gruß
    tante.may

  • Wie seht ihr denn jetzt die Sache mit LG, ZiStu und 100m Auflage?

    Ist da nun eine Wasserwaage und/oder ein Richtkreuz erlaubt oder nicht? Laut der neuen Auflagetabelle würde ich ja gewillt sein, die Frage mit Ja zu beantworten.

    Hat da inzwischen schon jemand etwas gehört oder weiß sogar genaueres?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Dein durch die Blume gesagter Hinweis auf mein Rechtschreibungsdefizit erscheint dir ja eventuell lustig aber zum einen hinkt der Vergleich und ist zudem auch nicht mehr lustig, wenn man selber in der Orthographie, nicht perfekt ist, wie sich beim groben Überfliegen deiner ca. 770 Beiträgen herrausstellte.

    Vielleicht sich einfach nur mal öfter die Mühe machen und die Sportordnung überfliegen als anderer Leute Historie bevor solche Urteile

    was wirklich aus meiner Sicht an Lächerlichkeit grenzt.

    gefällt werden. Da steht nämlich einiges von dem, was gefragt wurde, verständlich drin - einiges, nicht alles.


    Ne Spass be Seite, das es mit dem Schwierigkeitsgrad zu tun hat, erschließt sich mir aber auch nicht immer wirklich. Z.B. beim Sonnencap berührung auf/an dem Diopter, da kann mir doch keiner sagen das dadurch das Gewehr besser Stabilisiert wird.

    Hat sicherlich auch nie einer behauptet, dass durchs Sonnencap das Gewehr besser stabilisiert wird und dass dieses mit dieser Regel unterbunden werden soll. Das wird eher in Richtung der besseren Reproduzierbarkeit des Augenabstands zum Diopter gehen. Ich denke nur die Schützen, die damit den Abstand oder die Kopfhaltung gleichmäßiger wiederholen könnten, denen wird eh im Training beigebracht wie und womit man eine stets gleiche Kopfhaltung hinbekommt.
    Mir bringt die anliegende "Mütze" nichts, außer dass sie durch den Diopter immer nach hinten vom Kopf geschoben wird und die Zielfehler kommen bei mir auch mit Mütze in schöner Regelmäßigkeit vor.


    Wie seht ihr denn jetzt die Sache mit LG, ZiStu und 100m Auflage?

    Ist da nun eine Wasserwaage und/oder ein Richtkreuz erlaubt oder nicht? Laut der neuen Auflagetabelle würde ich ja gewillt sein, die Frage mit Ja zu beantworten.

    In der oben verlinkten TK-Mitteilung steht folgender Satz: " Im Übrigen istdarauf hinzuweisen, dass die Gewehrtabelle im Teil 1, sofern nicht Ausnahmen im Teil 9 geregelt sind, auch für die Wettbewerbe imTeil 9 gültig ist" . Mit diesem "Gummiparagraphen" ist alles, was in Teil 9 nicht erwähnt wurde vorne im Teil 1 zu suchen => "C Wasserwaage und/oder Richtkreuz sind nicht erlaubt."

  • In der oben verlinkten TK-Mitteilung steht folgender Satz: " Im Übrigen istdarauf hinzuweisen, dass die Gewehrtabelle im Teil 1, sofern nicht Ausnahmen im Teil 9 geregelt sind, auch für die Wettbewerbe imTeil 9 gültig ist" . Mit diesem "Gummiparagraphen" ist alles, was in Teil 9 nicht erwähnt wurde vorne im Teil 1 zu suchen => "C Wasserwaage und/oder Richtkreuz sind nicht erlaubt."

    Nur gibt es aber in Teil 9 die Auflagetabelle und auch Punkt 9.7.3 weist ja dahin. Und in dieser Tabelle findet man unter "Visierhilfe" den Hinweis "frei". Die jeweiligen Begriffe stehen dabei auch jeweils an oberster Stelle. Vergleicht man jetzt diese Tabelle mit der Gewehrtabelle in Teil 1, so fällt als erstens das fehlende Komma zwischen den Begriffen "Visierhilfe" und "Optische Zielhilfsmittel" auf. In der Gewehrtabelle in Teil 1 werden diese Begriffe aber klar unterschieden und beim LG wird beim Punkt "Optische Zielhilfsmittel" dort sogar auf den Fachteil verwiesen. Das ist in der Auflagetabelle in Teil 9 aber nicht der Fall. Dort steht - neben dem fehlenden Komma - nur der Begriff 'frei'. Das kann doch dann aber nur für beide Begriffe, also sowohl für die Visierhilfen als auch für die optischen Zielhilfsmittel, gelten. Das heißt, Wasserwaagen und/oder Richtkreuze sind gestattet und auch bei den optischen Zielhilfsmitteln gibt es keine Einschränkungen. Bliebe nur noch die Frage, ob auch so gewollt ist oder doch wieder nur vermurkst wurde.

    Aber so richtig konfus wird es dann auf der zweiten Seite der Auflagetabelle. Da läuft dann das ZF unter Visierhilfe und bei der Armbrust ist zwar die Visierhilfe frei, aber die Wasserwaage wird dort als optisches Zielhilfsmittel aufgeführt. Muss man nicht verstehen, oder? ?(

    Und jetzt behaupte bloß noch einer, das sei doch alles völlig klar und logisch und man müsse es ja nur lesen. 8o


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Das die SpO schon seit Jahren eine Krücke ist und bei jeglicher Überarbeitung wieder oder immer noch grobe handwerkliche Mängel aufweist, ist doch ein bekannter Fakt. Problematisch wird es nur, wenn man auf der Basis dieser Sachverhalte dann Entscheidungen ableiten will. Denn spätestens bei der DM kommt die eigenwillige Auslegung der TK oder besser des Herrn F. zum Tragen.

    @scherge
    Die TK-Mitteilung ist, wie du richtig sagst, bereits 1 1/2 Jahre alt. Dazwischen lag (natürlich) mal wieder eine Anpassung der SpO. Wenn man tatsächlich der Meinung ist, wie sie in der TK-Meldung steht, warum hat man bis heute nicht die Ziffer 9.7 erster Satz

    Zitat


    Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt die Auflagetabelle Teil 9


    geändert. Dieser steht nämlich meines Erachtens im Wiederspruch zu obiger TK-Meldung. Von den Auslegungsproblemen, die Frank oben beschrieben hat, mal ganz abgesehen.

    @Murmelchen
    Ich sehe die Widersprüchlichkeit in den Tabellen wie du auch, aber du wirst mit 100%iger Sicherheit Schiffbruch erleiden, wenn du bei der DM-Auflage versuchen würdest, mit dieser Begründung eine Wasserwaage bei LG 10m zu benutzen. Solche Fälle habe ich in München schon des Öfteren erlebt, dass die Leute von der TK respektive dem Vizepräsidenten Sport "abgebügelt" werden, egal was in der SpO steht. Fairerweise muss man sagen, dass dieses Selbstverständnis des Regelauslegungsmonopols bei den früheren Bundessportleitern schon genau so ausgeprägt war wie nunmehr auch beim Vizepräsident Sport.

  • Hallo @schmidtchen,

    vielen Dank für deinen Beitrag.

    Damit kein Missverständnis entsteht, ich möchte da in Bezug auf LG Auflage keine Veränderungen durchdrücken, ich sehe dafür auch keine Notwendigkeit.

    Ich möchte einfach nur Klarheit und (wieder) eine Sportordnung, anhand der ich im Zweifel auch schlüssig argumentieren kann. Das kann ich zur Zeit aber nicht wirklich, denn sollte jemand zur Zeit die aktuelle SpO beim Wort nehmen und z. Bsp. mit einer Wasserwaage am Auflage-LG aufkreuzen, so wüsste ich nicht wirklich, wie ich ihm da schlüssig und glaubhaft klar machen könnte, dass das nach wie vor nicht zulässig ist. Denn die SpO wurde ja verändert.

    Und dieses "Das ist so, weil ich das so sage" ist alleine auch noch nie so richtig mein Ding gewesen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • @scherge
    Die TK-Mitteilung ist, wie du richtig sagst, bereits 1 1/2 Jahre alt. Dazwischen lag (natürlich) mal wieder eine Anpassung der SpO. Wenn man tatsächlich der Meinung ist, wie sie in der TK-Meldung steht, warum hat man bis heute nicht die Ziffer 9.7 erster Satz

    geändert. Dieser steht nämlich meines Erachtens im Wiederspruch zu obiger TK-Meldung. Von den Auslegungsproblemen, die Frank oben beschrieben hat, mal ganz abgesehen.

    Ich hatte eigentlich auch diese TK-Mitteilung im Sinn, hatte sie aber im Zug auf dem Handy nicht gefunden und war dann der Meinung, die richtige gefunden zu haben. Die bezieht sich auf 9.7 der SpO und ist vom Februar diesen Jahres.
    Bezüglich aller abweichenden Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt die Auflagetabelle Teil 9. Grundlage ist die Tabelle 1.5.4 der Sportordnung.