Wie werden Persönlichkeitsrechte bei veröffentlichten Bildern gewahrt?

  • Moin zusammen,
    die Galerie ist einvorzügliches Instrument um das Forum lebendiger und anschaulicher zu gestalten.
    Über mehr als ein Jahrzehnt habe ich auf Schützenfesten und bei anderen Gelegenheiten Bilder des alltäglichenund her ungewöhnlichen Schützenwesens fotografiert. Einige eigenen sich durchaus um unseren Sport, das Brauchtum oder das dörfliche Zusammenleben widerzuspiegeln und dafür zu werben.

    Nun kommt das „aber“.
    Auf fast allen Bildern sind auch die Menschen zu erkennen und eindeutig zuzuordnen. Sie zeigen sie durchweg bei unverfänglichen Tätigkeiten. Gemeinschaftsarbeiten, dem Binden der Girlanden, beim Tischfußball, bei Umzügen, beim Feiern, bei Meisterschaften, bei Jugendausflügen, Bauarbeiten etc.

    Daraus leitet sich meine Frage ab.
    Inwieweit werden bei einer Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte verletzt?
    Ganz abgesehen davon, es ist traurig, aber immer wieder gibt es auch Bilder auf denen zwischenzeitlich verstorbene Mitmenschen abgebildet sind, was ja auch bei aktuellen Bildern nach einiger Zeit der Fall sein kann.

    Nichts gegen die Galerie, sie ist ein gutes Instrument, aber wie lassen sich die „Regeln“ einhalten?
    Wie sind Bilder aus einem eher privatem Umfeld (z.B. einem gemütlichen Beisammensein) im Vergleich zu Bildern bei einer Meisterschaft zu bewerten?

    Einen guten Sonntag wünscht Euch und Unterstützung bei den Fragen erhofft sich
    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • So, hab mal eben 6 Bilder hoch geladen.

    Die Sache mit den Persönlichkeitsrechten ist ja weitgehend gesetzlich geregelt. Bei Einzelpersonen brauchst du eine Einverständnis usw.

    Aber auch mit dem Einverständnis eines einzelnen kann ich dessen Persönlichkeitsrechte verletzen.

    Beispiel: Ich fotografiere einen Schützen am Schießstand, der nicht besonders gut da steht und bekomme sein Einverständnis zur Veröffentlichung. In der Galerie veröffentliche ich das Bild und schreibe dazu "Schaut euch mal diesen peinlich schlechten Stand an. Der ist zu blöd und lernt das nie!"
    Das ist sicherlich nicht im Sinne des Schützen. Damit verletze ich seine Persönlichkeitsrechte. Anders wäre es wenn ich schreiben würde "Wie würdet ihr dem Schützen helfen seinen Stand zu verbessern?"

    Die "Regeln" lassen sich einfach einhalten. Ich sehe das so:

    • Habe ich das Einverständnis im gesetzlichen Sinne?
    • Die abgebildeten Personen sollten nicht blöd dreinschauen.
    • Was ist noch auf dem Bild? Es müssen ja nicht die Leute peinlich sein, auch der Hintergrund (Misthaufen oder sonstiger Krempel) oder Gegenstände (X leere Bierflaschen auf dem Tisch) können peinlich sein.
    • Detailgrad eines Bildes. Der sollte nicht zu hoch sein. Für die abgelichteten ist es peinlich, wenn jedes kleine Pickelchen und jede Pore zu erkennen ist.
    • Wenn ich auf dem Bild wäre, würde ich wollen dass es veröffentlicht wird? (Gut, Ansichtssache) Hier sollte man eher pessimistisch vorgehen.
    • Texte sollten neutral oder positiv sein (ansonsten kann ich mir die Veröffentlichung auch sparen). Kritisch kann man machen, negativ geht gar nicht.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Bei Veranstaltungen ist das ganze recht eindeutig, wer dort hin geht, muss damit rechnen fotografiert zu werden. Bei Wikipedia findet sich dazu ein guter Artikel: Recht am eigenen Bild.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“