Neue Liste B genehmigt.

  • Ein Link auf das Dokument wäre wahrscheinlich zu viel verlangt und natürlich hat dies keine Methode.

    Axel

    Axel,

    zu viel wäre es wirklich nicht, schon weil ich die Fähigkeiten mancher Schützen kenne.
    Wenn Du mitteilen möchtest für welchen Verband du dich interessierst wird sich sicher jemand finden der es für dich sucht.

    Karl

  • Ich suche das Gesamtdokument für eine Vergleich. Auf der BVA Website ist leider noch der Stand vom 05.07.2011.

    Axel


    Fraglich ist, ob es außer beim BVA überhaupt ein Gesamtdokument gibt. Der DSB jedenfalls schreibt auf seinen Seiten dazu nur

    Zitat

    Eingesehen werden können die Disziplinen auf den jeweiligen Internetseiten der Landesverbände, die die zusätzlichen Disziplinen schießen.


    Quelle: http://www.dsb.de/dsb/statuten_des_dsb/

    Daher wirst du möglicherweise warten müssen, bis das BVA seine Veröffentlichung aktualisiert. Kannst sie ja mal diesbezüglich anschreiben und um das Gesamtdokument bitten.

  • PSSB Liste B

    Bemerkenswert:
    1.62 Unterhebelrepetierer, Zentralfeuer
    1.63 Unterhebelrepetierer, 5.6mm, 50 m
    1.64 Unterhebelrepetierer, Zentralfeuer 50 m
    1.65 Unterhebelrepetierer, 5.6mm, 25 m
    1.66 Unterhebelrepetierer, Zentralfeuer 25 m
    1.72A Selbstladegewehr 50m
    1.72B Selbstladegewehr 100m

    1.86 Adlerschießen (Königsschießen)
    1.98 Feuerstutzen und historische Blockbüchsen
    1.99 Großkalibergewehr mit Zielfernrohr
    2.47 KK Pistole und Revolver ab Seniorenklasse

  • Nur mal so nebenbei, die folgende Textpassage der DSB-Meldung ist in ihrer Absolutheit so aber zumindest fragwürdig und missverständlich.

    Zitat

    Die Wettbewerbe können nur in den Landesverbänden des Deutschen Schützenbundes ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann ein Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind.

    Für offizielle Wettbewerbe in den Landesverbänden mag der erste Teil der Aussage ja zutreffen, aber warum sollte ich auf dem heimischen Stand nicht auch die eine oder andere Disziplin schießen bzw. trainieren dürfen, sofern der Stand das hergibt.

    Und die Sache mit dem Bedürfnis: Es finden sich in der Liste B auch etliche Disziplinen, wo die jeweiligen Waffen auch auf Gelb (neu) erworben werden können. Und dabei schreibt das WaffG ja bekanntlich gerade nicht die zwingend feste Bindung an den eigenen Landesverband vor.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Frank,

    die Landesverband ist nun mal für die offiziellen Veranstaltungen zuständig. Das andere regelt er einfach nicht.

    Brauchst Du für Waffen auf gelb ein gesondertes Bedürfnis, in Hessen jedenfalls nicht.

    Einfach mal nur das lesen war in so einem Text wirklich steht.

    Karl

  • Lieber Karl,

    nun mach Dir mal in Bezug auf mein Textverständnis keine allzu großen Sorgen.

    Ich schrieb "in ihrer Absolutheit zumindest fragwürdig und missverständlich". Was ist daran nicht verständlich?

    Und das Wörtchen 'offizielle' habe ich bewusst verwendet, nicht aber der Schreiber des DSB-Textes.


    Und zum Thema WBK Gelb: Selbstverständlich (im Sinne des Waffengesetzes und nach Auffassung des Gesetzgebers) bedarf es für den Erwerb und Besitz auf Gelb (neu) ein Bedürfnis. Es muss nur nicht explizit für jede Waffe nachgewiesen werden. Das ist ein feiner, aber nicht ganz unwichtiger Unterschied. Du verstehst?

    Und wenn die Schwester von der zuständigen Behörde fragt, wofür Du denn jetzt ausgerechnet die Knarre brauchst, die Du da eintragen lassen möchtest, dann schadet es auf keinen Fall, wenn Du ihr dann auch eine schöne Disziplin dafür nennen kannst. Jetzt könnte aber so eine vielleicht noch nicht ganz so sattelfeste Behördenschwester sich die scheinbare Gedankenwelt des DSB zu eigen machen und sagen, Du kannst für die Waffe ja gar kein Bedürfnis geltend machen, weil Du ja gar nicht dem entsprechenden Landesband angehörst. Ihr dann den Willen des Gesetzgebers zu verdeutlichen, kann schwierig werden, auch trotz recht eindeutiger Passagen in der Verwaltungsvorschrift. Daher meine Kritik. So etwas kann man vermeiden, in dem man solche Texte nicht ohne Not so blöde ausformuliert.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (21. Oktober 2014 um 08:04)

  • Murmelchen: In der aktuellen Verwaltungsvorschrift steht explizit drin, daß das Bedürfnis auf Gelb verbandsübergreifend zu verstehen ist. Also kein Problem.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Frank hat den Inhalt schon richtig verstanden (so wie auch der DSB ihn meint). Dessen ungeachtet hat er ganz recht darin, dass die Formulierung verbesserungsfähig ist. Sie sollte ja, um einen alten Spruch abzuwandeln, nicht nur idiotensicher sein, sondern schützensicher.

    Das Gute ist, dass der allgemeine Vorspruch nach Aufassung des DSB jederzeit abwandelbar ist und dem BVA nicht vorgelegt werden muss, weil eigentliche "Regelungsinhalte" ja nur die Listen B selbst seien. Wenn man also einen ausformulierten Verbesserungsvorschlag machen kann, sollte man den einfach Jürgen Kohlheim zusenden und auf baldige Einarbeitung hoffen.