Ausrüstung bei Aufgelegt schießen

  • Hallo,

    wie sieht das beim Aufgelegt aus mit der Ausrüstung, gibt für die ja extra diese kurzärmligen Schießjacken,
    dürfen die Schützen auch die Kleidung wie sie im Freihandbereich genutzt wird tragen (Jacke, Schuhe)?

    Habe da bisher leider nichts zu gefunden...

    LG Sarah

  • Spezielle Bekleidungsregeln gibt es im Teil 9 nicht. 9.7.4 SpO verweißt da auf den Teil 1 der SpO.

    Demnach ist beim stehend Auflage -Gewehr- ist die gleiche Schießkleidung erlaubt (Jacke, Hose, Schuhe, Handschuh), wie sie auch im "normalen" Gewehrschießen verwendet wird. Die kurzen Ärmel sind nicht durch die SpO vorgeschrieben, sondern machen die Jacke einfach nur flexibler.

    Die Jacken die speziell fürs sitzend aufgelegt verkauft werden, sind ja nicht nur ohne Ärmel sondern auch kürzer am Bund. Ob sich das jetzt aus der SpO ergibt (hab beim kurz Reinschauen nix gefunden) oder ob es schlicht bequemer ist, kann ich nicht sagen. Ich kann mich aber noch dunkel dran erinnern, dass sich z.B. ein Rollifahrer auch nicht auf seine Schießjacke setzten darf (wobei ich das auch nicht in der SpO wiedergefunden habe) - aber es würde zur kurzen Schießjacke im Sitzend aufgelegt passen.

  • Ich schieße aufgelegt und auch alles Andere in den Klamotten
    in denen ich auch sonst 'rumlaufe.

    Das gilt jetzt für den SVBB bis Landesmeisterschaft, nachgelesen habe ich das nicht.
    Aber da extra Schießkleidung ja einen Vorteil für den Schützen
    bringen soll, kann ich mir nicht vorstellen, daß es gegen
    die Regeln verstößt auf diesen Vorteil zu verzichten.

  • Solange deine normale Kleidung den Bekleidungsregeln, die es für Schießkleidung gibt, entspricht ;) gibt es da kein Problem. Sache wie stahlverstärkte Dirndl oder so trägt ja eigl keiner mal eben in der Freizeit...