Das BVG zur Waffenaufbewahrung

  • Zitat


    Behalte eine geladene Waffe immer in der Hand;
    lege eine geladene Waffe niemals ab.

    Dieser Punkt aus dem Flyer findet sich seit ca. 1980 in der Sportordnung des DSB, sie musste nämlich wegen Vorgaben aus dem WaffG geändert werden.
    Auch wenn die vorherige Regelung bei der Schützen die die Waffe in Richtung Kugelfang ablegten für die Aufsicht häufig wesentlich angenehmer war. Es konnte nämlich kein nervöser KW-Schütze in der Aufregung die Waffe noch am Abzug ziehend der Aufsicht auf den Bauch halten.

    Karl


  • Dieser Punkt aus dem Flyer findet sich seit ca. 1980 in der Sportordnung des DSB, sie musste nämlich wegen Vorgaben aus dem WaffG geändert werden.


    Bist Du dir da ganz sicher? Auf welchen Paragrafen des alten WaffG soll sich das denn bezogen haben?

    Ich meine mich blass zu erinnern, dass es bei dem Punkt eher um mögliche Probleme mit Zuganlagen und Umfallern ging.


    Ist aber eigentlich auch egal, es geht darum, worauf man den Fokus der Prävention richtet.

    Konzentriert man sich zu sehr auf den Ladezustand, und das tut man in letzter Zeit, auch durch die Fähnchen, besteht die Gefahr, dass die Kette schon an dieser Stelle reißt, wenn die restlichen Verhaltensweisen dadurch aus dem Fokus geraten.

    Anschauliche Beispiele dafür habe ich genannt. Nennt sich Risikokompensation und ist leider menschlich.


    Fakt ist aber auch, wir reden hier von nur sehr wenigen gravierenden Unfällen, auch wenn sich manchmal jemand genötigt sieht, etwas anderes zu behaupten. Der Schießsport zählt trotz aller Waffen zu den sichersten Sportarten überhaupt. Und auch der tödliche Unfall in München war bisher dort der einzige, und das bei inzwischen mehr als 40 Jahren intensiver Nutzung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank