Der verein wäre bei einer Abmeldung zu einer Meldung an die Behörde verpflichtet. (§ 15 Abs. 5 WaffG)
Nur hätte ein Besitzer einer "Alten WBK" schon lange vorher ausgetreten sein können.
Zitat
Seiner Meinung nach hat es der Gesetzgeber rechtstechnisch nicht vorgesehen (das die alte zur neuen wird), weshalb wohl offiziell eine neue beantragt und ausgestellt werden müsste. Aber viele Behörden haben wohl auch die alten in neue umgewandelt, zumal lange Zeit eh keine neuen Vordrucke da waren.
Wobei die Frage nicht eindeutig geklärt ist. Der Vordruck spielt da aber sicher keine Rolle, sondern das Ausstellungsdatum der Erlaubnis.