alte gelbe WBK - einschüssige Kurzwaffen?

  • Hallo,

    da ich aus gesundheitlichen Gründen mit den Langwaffen (LG, KK) aufhöre, bin ich am überlegen bei den Kurzläufigen einzusteigen.
    Disziplinen die für mich in Frage kommen:
    LP und freie Pistole (Einzellader!). LP ist logischerweise problemlos, aber bei der "Freien" habe ich ein Problem.

    Ich bin im Besitz einer alten gelben WBK von 2002. Mit dieser darf ich ja keine Waffen unter 60cm Länge erwerben (steht zumindest drauf und habe ich auch so gelernt)
    Bei der neue gelben WBK (ab 2003) - wenn ich das richtig verstehe - aber schon?

    Kann ich die alte einfach beim LRA "umschreiben" lassen?

    Danke für eine Info,

    Asterix

    LP Steyr 10e

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  • Ob Du die "alte" umschreiben lassen kannst erfragst Du am besten bei der zuständigen Behörde, möglich dass sie es machen, das WaffG sieht es nicht vor. Normal musst Du die "neue" gelbe WBK erwerben, d.h. regelmäßiges Training nachweisen.

    Karl

  • Hatte genau dieses Thema :(

    Die Frist für das Umschreiben der alten gelben WBK ist leider abgelaufen und ich musste mir eine neue gelbe WBK mit allem drum und dran neu erstellen lassen...

  • Hatte genau dieses Thema :(

    Die Frist für das Umschreiben der alten gelben WBK ist leider abgelaufen und ich musste mir eine neue gelbe WBK mit allem drum und dran neu erstellen lassen...

    Wenn es da überhaupt eine Frist gab? Es gibt genügend Schützen die nie ihre "alte gelbe" WBK abgeben würden.

    Karl

  • Hallo,

    jetzt wird es interessant, hier die Antwort der zuständigen Behörde:

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    die Freie einschüssige Pistole kann auch in die "alte" gelbe WBK eingetragen werden.
    Sollte es zu einem Erwerb einer solchen Pistole kommen, bitte ich um eine Bescheinigung vom Verband, Kopie des Kaufvertrages und der WBK.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXX"

    Na dann!
    Was ist bitte die Bescheinigung vom Verband?

    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

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  • Da wird vermutlich der Nachweis, den du eben für die gelbe WBK brauchst gemeint sein, genaues kann Dir nur Deine Behörde sagen.

    Karl

  • Hallo Asterix,

    Dir wurde in (grauer Vorzeit) die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben. Diese Erlaubnis hat auch weiterhin Bestand, aber mit dieser Erlaubnis darfst Du keine FP erwerben.

    Dir wurde bisher keine Erlaubnis zum Erwerb einer FP erteilt. Diese Erlaubnis musst Du jetzt bei deiner zuständigen Behörde beantragen. Dafür brauchst Du ein Bedürfnis oder besser ausgedrückt, Du musst ein Bedürfnis dafür geltend machen. Für eine FP genügt eine Erlaubnis nach § 14 (4), sprich eine WBK Gelb Neu. Die Behörde kann Dir diese Erlaubnis erteilen, indem sie Dir diese WBK Gelb Neu ausstellt. Sie kann aber auch deine alte Erlaubnis in eine neue Erlaubnis umwandeln bzw. erweitern. Dieses geschieht üblicherweise durch einen Stempel oder dergleichen in die alte WBK.

    Was deine Behörde da schreibt, hört sich erst mal ziemlich schräg an. Wie schon gesagt, da Du mit der alten WBK überhaupt keine FP erwerben darfst, können sie Dir auch keine eintragen. Aber wer weiß, vielleicht meinen sie ja mit eintragen die von mir schon genannte Erweiterung bzw. die Umwandlung der alten WBK in eine neue.

    Ich würde Dir aber empfehlen, gleich eine neue WBK Gelb zu beantragen. Deine alte WBK Gelb hat Bestandsschutz und sollte Dir mal ein schöner Einzellader, dass kann auch Opas Drilling sein, angeboten werden, so kannst Du den eher in die alte WBK Gelb eintragen lassen, da nicht an irgend eine Sportordnung gebunden.


    Von irgendwelchen Fristen, von denen hier gesprochen wurde, ist mir nichts bekannt. Im Gegenteil, zumindest in den ersten Jahren wurden für die neuen Erlaubnisse generell noch die alten Formulare benutzt und so mussten die eh immer modifiziert werden. Ich weiß noch nicht einmal, ob die neuen Formulare inzwischen überhaupt schon (flächendeckend) benutzt werden. Habe in freier Wildbahn noch keine gesehen.


    Zum Bedürfnis: Du beantragt bei deinem Landesverband so eine Bedürfnisbescheinigung. Dafür sollte es in der Regel auch entsprechende Vordrucke geben. Du füllst also das Dingen aus und dein Verein bestätigt darin, dass Du den Schießsport aktiv betreibst und dass für die zu beantragende Waffe auch eine Schießmöglichkeit besteht. Kostet je nach Verband zwischen nix bis richtig happig. Mit dieser Bedürfnisbescheinigung beantragst Du dann die Erlaubnis bei deiner zuständigen Waffenbehörde und wenn Dir diese Erlaubnis dann in Form der Aushändigung oder Zustellung der WBK erteilt wurde, dann kannste damit auch FP einkaufen gehen. :)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zitat


    Zum Bedürfnis: Du beantragt bei deinem Landesverband so eine Bedürfnisbescheinigung. Dafür sollte es in der Regel auch entsprechende Vordrucke geben. Du füllst also das Dingen aus und dein Verein bestätigt darin, dass Du den Schießsport aktiv betreibst und dass für die zu beantragende Waffe auch eine Schießmöglichkeit besteht.


    Da gibt's nur eine kleine, wenn auch nicht ganz unwichtige, Ergänzung zu. In der Regel wird beim Bedürfnis das regelmäßige Training mit der beantragten Waffenart bescheinigt (im vorliegenden Fall muss der Threadersteller diese im Kurzwaffenbereich nachweisen). Ob der das erfüllt, kann er nur selbst entscheiden.


  • Da gibt's nur eine kleine, wenn auch nicht ganz unwichtige, Ergänzung zu. In der Regel wird beim Bedürfnis das regelmäßige Training mit der beantragten Waffenart bescheinigt (im vorliegenden Fall muss der Threadersteller diese im Kurzwaffenbereich nachweisen). Ob der das erfüllt, kann er nur selbst entscheiden.

    Für die gelbe WBK reicht natürlich auch das bisherige Training mit dem Gewehr.

    Karl

  • Hallo,

    nachdem ich die Behörde nochmal freundlich darauf hingewiesen habe, dass in meiner alten gelben WBK aber was von mindestens 60 cm steht, kann diese Antwort:

    "Hallo Herr XXX,

    der Passus, dass in dieser WBK auch einschüssige Kurzwaffen eingetragen werden können, wurde in Ihrem Fall wohl vergessen. Ich werden dies dann nachtragen."

    Muss ich das verstehen???

    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

    in memoriam:
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    KK Anschütz 1913 tuned by s.o.

    Rekorde:
    LP: 367

    in memoriam:
    LG: 395/591
    ZF: 281
    100m: 292
    EM: 589
    3x40: 1141
    3x20: 563

  • Auch wenn ich mich wiederhole, in diesem unüblichen Fall fragst Du am besten deine zuständige Behörde.
    Wenn sie nur eine Bescheinigung des Verbands wollen bringe ihnen den Wisch und lass es gut sein, ei ist die einfachste Art und die WBK ist trotzdem gültig.

    Karl

  • @Asterix

    Nein, dass musst Du nicht verstehen! Aber Du musst denen (ihr)? irgendwie, am besten in einem Gespräch, klarmachen, dass Du mit der alten WBK, ohne dass die vorher geändert wird, keine FP erwerben kannst.


    @Karl

    Nur wird das Asterix so nicht wirklich helfen, denn selbst wenn die Behörde das so durchziehen würde, sprich die WBK nachträglich ändern, also erst nach dem Erwerb durch Asterix, die scheinen das ja wohl wortwörtlich so zu meinen, siehe dazu auch den Hinweis auf den Kaufvertrag im ersten Schreiben, würde wohl niemand Asterix selbst nach Vorlage dieser Schreiben eine FP auf die alte WBK Gelb verkaufen. Der Überlasser würde sich da nämlich ganz schnell im Bereich einer Straftat bewegen, selbst wenn Asterix Behörde das nicht so sieht. Vorübergehend nach § 12 ginge, aber eben nicht dauerhaft, das wie gesagt dafür bis jetzt keine Erlaubnis besteht.


    @schmidtchen

    Für die neue WBK Gelb genügt ein regelmäßiges Training mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Selbst mein Hinweis auf Nennung einer Schießmöglichkeit sieht das Gesetz so nicht vor, wird aber gerne oft auf diesen Formularen gefordert. Es ist auch keine konkrete Angabe über die zu erwerbende Waffe nötig, teilweise sogar gefährlich, weil manche SB diese Angaben dann auch gleich in die WBK eingetragen haben. Es wird mit der WBK eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erteilt. Die zu erwerbenden Waffen müssen nur nach irgendeiner SpO zulässig sein, wobei das auch über den eigenen Verband hinaus gilt.

    Bei Asterix kommt noch hinzu, er hat ja schon seit langer Zeit eine Erlaubnis. Wenn er jetzt eine Änderung dieser oder eine neue Erlaubnis beantragt, dann handelt es sich ja nicht mehr um eine Ersterteilung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Nur wird das Asterix so nicht wirklich helfen, denn selbst wenn die Behörde das so durchziehen würde, sprich die WBK nachträglich ändern, also erst nach dem Erwerb durch Asterix, die scheinen das ja wohl wortwörtlich so zu meinen, siehe dazu auch den Hinweis auf den Kaufvertrag im ersten Schreiben, würde wohl niemand Asterix selbst nach Vorlage dieser Schreiben eine FP auf die alte WBK Gelb verkaufen. Der Überlasser würde sich da nämlich ganz schnell im Bereich einer Straftat bewegen, selbst wenn Asterix Behörde das nicht so sieht. Vorübergehend nach § 12 ginge, aber eben nicht dauerhaft, das wie gesagt dafür bis jetzt keine Erlaubnis besteht.

    Murmelchen,

    von Deiner Argumentation könnte selbst ein Top-Jurist wie Alois Eschenberger noch was lernen.

    Karl


  • @schmidtchen

    Für die neue WBK Gelb genügt ein regelmäßiges Training mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Selbst mein Hinweis auf Nennung einer Schießmöglichkeit sieht das Gesetz so nicht vor, wird aber gerne oft auf diesen Formularen gefordert. Es ist auch keine konkrete Angabe über die zu erwerbende Waffe nötig, teilweise sogar gefährlich, weil manche SB diese Angaben dann auch gleich in die WBK eingetragen haben. Es wird mit der WBK eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erteilt. Die zu erwerbenden Waffen müssen nur nach irgendeiner SpO zulässig sein, wobei das auch über den eigenen Verband hinaus gilt.

    Hast natürlich Recht. Hab mich mal wieder von unserem Formular "blenden" lassen (obwohl ich's in der WaffVwV schon mal anders gelesen hatte :( ).


    Bei Asterix kommt noch hinzu, er hat ja schon seit langer Zeit eine Erlaubnis. Wenn er jetzt eine Änderung dieser oder eine neue Erlaubnis beantragt, dann handelt es sich ja nicht mehr um eine Ersterteilung.


    Wenn er eine neue gelbe WBK beantragt muss er doch trotzdem das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Bedürfnis nachweisen, auch wenn er schon eine gelbe WBK hat, oder sehe ich das falsch ?

  • Wenn er eine neue gelbe WBK beantragt muss er doch trotzdem das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Bedürfnis nachweisen, auch wenn er schon eine gelbe WBK hat, oder sehe ich das falsch ?

    Grundsätzlich ja, das scheint ja auch wie oben geschrieben, der SB in diesem atypischen Fall zu fordern.

    Karl

  • Grundsätzlich ja, das scheint ja auch wie oben geschrieben, der SB in diesem atypischen Fall zu fordern.

    Mal sehen, was meine SaBine will - meine (neue) Gelbe ist voll, ein weiterer Repetierer soll aber eingetragen werden.
    Normalerweise bekommt man dann ein Zusatzblatt mit gleicher Nummer und einem Index.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Grundsätzlich ja, das scheint ja auch wie oben geschrieben, der SB in diesem atypischen Fall zu fordern.

    Karl


    Nach einem Gespräch mit einem Juristen für den Bereich Waffenrecht will ich mal meine Frage selbst beantworten und muss Karl widersprechen. Es ist wohl so, dass es tatsächlich so ist, wie Califax geschrieben hat, wobei es unerheblich ist, wie das technisch gemacht wird (also ob über ein Zusatzblatt oder eine zweite Gelbe Karte) sondern eher die Frage, ob ein neues Bedürfnis bestätigt werden muss. Und dem ist wohl nicht so. Der Gesetzgeber hat die Hürde für eine Sportschützen-WBK bewusst sehr niedrig gesetzt und deshalb wird das Zugangserfordernis (im wesentlichen ja nur, dass man als Sportschütze dem Schießsport in einem dem anerkannten Verband angeschlossenen Verein seit 12 Monaten regelmäßig nachgeht) nur einmal bei der ersten Erteilung der Gelben WBK geprüft wird. Danach hat man (unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebotes) im Prinzip die Erlaubnis, soviel Waffen (auf die Gelbe WBK) zu kaufen, wie man möchte (sofern sie zum sportlichen Schießen geeignet sind), ohne das im Einzelfall noch was geprüft wird.
    Auch das dürften einige SB's im Lande wohl anders sehen. ;)


  • Es ist wohl so, dass es tatsächlich so ist, wie Califax geschrieben hat, wobei es unerheblich ist, wie das technisch gemacht wird (also ob über ein Zusatzblatt oder eine zweite Gelbe Karte) sondern eher die Frage, ob ein neues Bedürfnis bestätigt werden muss. Und dem ist wohl nicht so. Der Gesetzgeber hat die Hürde für eine Sportschützen-WBK bewusst sehr niedrig gesetzt und deshalb wird das Zugangserfordernis (im wesentlichen ja nur, dass man als Sportschütze dem Schießsport in einem dem anerkannten Verband angeschlossenen Verein seit 12 Monaten regelmäßig nachgeht) nur einmal bei der ersten Erteilung der Gelben WBK geprüft wird. Danach hat man (unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebotes) im Prinzip die Erlaubnis, soviel Waffen (auf die Gelbe WBK) zu kaufen, wie man möchte (sofern sie zum sportlichen Schießen geeignet sind), ohne das im Einzelfall noch was geprüft wird.
    Auch das dürften einige SB's im Lande wohl anders sehen. ;)

    Zumindest die Prüfung ob noch Vereinsangehöriger und das Vorhandensein eines Schießstand hätte ich für möglich gehalten.
    Wird jetzt die erweiterte WBK rechtlich zur "neuen" kann auf Wunsch eine neue Ausgestellt werden, wie hat sich da der Jurist geäußert?

    Karl


  • Zumindest die Prüfung ob noch Vereinsangehöriger...


    Der verein wäre bei einer Abmeldung zu einer Meldung an die Behörde verpflichtet. (§ 15 Abs. 5 WaffG)


    ...und das Vorhandensein eines Schießstand hätte ich für möglich gehalten.


    DAS ist nicht Gegenstand einer Prüfung. Ich kann bei der Ersterteilung auch als Gast auf anderen Ständen regelmäßig geschossen haben. Bei den Einträgen der einzelnen Waffe ist dieses nicht mehr Prüfungsgegenstand.


    Wird jetzt die erweiterte WBK rechtlich zur "neuen" kann auf Wunsch eine neue Ausgestellt werden, wie hat sich da der Jurist geäußert?


    Seiner Meinung nach hat es der Gesetzgeber rechtstechnisch nicht vorgesehen (das die alte zur neuen wird), weshalb wohl offiziell eine neue beantragt und ausgestellt werden müsste. Aber viele Behörden haben wohl auch die alten in neue umgewandelt, zumal lange Zeit eh keine neuen Vordrucke da waren.

  • Wir müssen hier unterscheiden. Bei Califax geht es um die Ausstellung eines Folgedokuments. Auch da kann es je nach Behörde schon Probleme geben, die darin gipfeln, dass seitens der Behörde verlangt wird, eine neue Erlaubnis zu beantragen mit all den damit verbundenen Auflagen (und auch Kosten).

    Bei Asterix geht es aber um die Wandlung oder Erweiterung einer WBK Gelb nach altem Recht in eine nach neuem Recht oder um die zusätzliche Ausstellung einer WBK Gelb nach neuem Recht.

    Zum Thema Bedürfnis: Nach altem Recht war zwar auch schon ein Bedürfnis nötig, es gab aber zu der Zeit noch keinen anerkannten Schießsportverband noch war selbst die Mitgliedschaft in einem Verein zwingend nötig, weder war eine Prüfung des Bedürfnisbestands vorgesehen. Nach § 58 haben die damals erteilten Erlaubnisse weiterhin Bestand, was aber etliche Behörden trotzdem nicht davon abhält, das anders zu sehen und auch zu handhaben.

    Nach den neuen Recht muss die Behörde den Bestand des Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis prüfen. Sie kann darüber hinaus auch weiterhin den Bestand prüfen. Dazu sollte aber nach Verwaltungsvorschrift ein Anlass gegeben sein. Eine Bestandsprüfung bei jedem neuen Eintrag in eine WBK Gelb ist hingegen nicht vorgesehen. Wichtig erscheint mir aber der Hinweis im Gesetz auf die erste waffenrechtliche Erlaubnis. Dieser Hinweis suggeriert zumindest, dass bei dieser Ersterteilung andere Maßstäbe anzulegen sind als bei der Erteilung weiterer Erlaubnisse, was ja auch einen gewissen Sinn ergibt.

    Wie genau diese Umwandlung oder Erweiterung der WBK Gelb nach altem Recht nun zu handeln ist, darüber findet man weder im Gesetz noch in der Verwaltungsvorschrift näheres. In der Praxis lief das bisher jedenfalls von ganz unkomliziert - einfach Stempel rein und fertig - bis hin zu ganz schwere Geburt. Na ja.

    Zum Schluss noch etwas Lesestoff:

    https://meisterschuetzen.org/gelb1.htm

    https://meisterschuetzen.org/downloads/gelbewbk.pdf


    Mit bestem Schützengruß

    Frank