alte gelbe WBK - einschüssige Kurzwaffen?


  • Der verein wäre bei einer Abmeldung zu einer Meldung an die Behörde verpflichtet. (§ 15 Abs. 5 WaffG)

    Nur hätte ein Besitzer einer "Alten WBK" schon lange vorher ausgetreten sein können.


    Zitat


    Seiner Meinung nach hat es der Gesetzgeber rechtstechnisch nicht vorgesehen (das die alte zur neuen wird), weshalb wohl offiziell eine neue beantragt und ausgestellt werden müsste. Aber viele Behörden haben wohl auch die alten in neue umgewandelt, zumal lange Zeit eh keine neuen Vordrucke da waren.

    Wobei die Frage nicht eindeutig geklärt ist. Der Vordruck spielt da aber sicher keine Rolle, sondern das Ausstellungsdatum der Erlaubnis.


  • Wobei die Frage nicht eindeutig geklärt ist. Der Vordruck spielt da aber sicher keine Rolle, sondern das Ausstellungsdatum der Erlaubnis.


    Na ja, in der Regel steht auf so einem Vordruck auch noch etwas Text drauf. ;)

    Wir können die Frage hier nicht eindeutig klären, obwohl wir uns ja redlich Mühe geben, oder?


    @schmidtchen,

    ich freue mich jedenfalls, dass hier endlich mal wieder auch ein Austausch stattfindet, von dem man auch gegenseitig noch profitieren kann.

    Vielen Dank dafür.

    Jetzt vermisse ich nur noch @frank17 und etliche weitere Nutzer, welche früher auch dazu beigetragen haben, dieses Forum lesenswert zu gestalten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Na ja, in der Regel steht auf so einem Vordruck auch noch etwas Text drauf. ;)

    Du kennst den Anhang des WaffG besser, ist da die Form genau beschrieben? Wenn nicht kommt es nur auf den Text an. Ob die WBK " Alt" oder "Neu" ist ergibt sich ja eindeutig aus dem Datum.
    Meine "Wiederladeerlaubnis" war auch auf einfachem weißem Papier gültig weil der mit Schreibmaschine geschriebene Text und das Dienstsiegel mit Unterschrift des SB ausreichte.

    Karl

  • Hallo,

    so. Gerade Post von meinem LRA bekommen.
    Ergebnis: Ich habe immer noch meine alte gelbe WBK (von Juni 2002) und darf nun trotzdem FP damit erwerben.
    Wie das? Ganz einfach: Der bekannte Passus "...wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben..." wurde mit einem weißen Aufkleber überklebt. Auf diesem steht: "wird hiermit die auf Seite 6 näher bestimmte Erlaubnis erteilt. " Dienstsiegel drauf und gut ist.
    Auf Seite 6 ist nun zusätzlich eingetragen:
    "Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen SOWIE VON EINLÄUFIGEN EINZELLADER-KURZWAFFEN FÜR PATRONENMUNITION und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung sowie zum Erwerb und Besitz von Munition..."

    Ich verstehe das nun so, dass ich eine alte gelbe WBK mit allen Vorzügen derselben UND den Vorzügen der neuen gelben WBK habe...

    Achja, gekostet hat das Ganze: NICHTS!!!

    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

    in memoriam:
    LG Steyr 110 connect Version tuned by MEC/Centra/TEC HRO
    KK Anschütz 1913 tuned by s.o.

    Rekorde:
    LP: 367

    in memoriam:
    LG: 395/591
    ZF: 281
    100m: 292
    EM: 589
    3x40: 1141
    3x20: 563

  • Hallo,

    Ich verstehe das nun so, dass ich eine alte gelbe WBK mit allen Vorzügen derselben UND den Vorzügen der neuen gelben WBK habe...

    Achja, gekostet hat das Ganze: NICHTS!!!

    Eine doch recht bürgerfreundliche Lösung, auch wenn die Frage nach den Vorzügen für Dich ja eher theoretischer Natur ist.

    Karl