Hallo zusammen!
Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber die gesetzliche Unfallversicherung vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit den Aufgaben und Anforderungen der dafür zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gilt nach dem Sozialgesetzbuches VII: Schießsport- und Schützenvereine sind als Unternehmen einzustufen. Der Verein als juristische Person ist daher der Unternehmer. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Wer sich informieren möchte:
Wer sich als verantwortliche Person oder/und als einfache/r Teilnehmer/in am Schießsport nicht scheut Gesetze und deren Auslegung und Anwendung noch einmal vor Augen zu führen, sollte sich diese Seiten ansehen:
http://schuetzengilde-backnang.de/Ausbildung_Sch…Kurzfassung.pdf
Infos zum Thema persönliche Schutzausrüstunghttp://http://www.vbg.de/SharedDocs/Med…icationFile&v=5 Böllern und Salutschießen http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Sport/Boellern_und_Salutschiessen_VBG_Broschuere.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Welche Erfahrungen haben die Forumteilnehmer mit der gesetzlichen Unfallversicherung der VBG gemacht?