Abmessungen Luftpistole

  • Hallo zusammen,

    die SpO des DSB gibt ja vor, dass eine LP die max.-Maße 420 mm x 200 mm x 50 mm haben darf (Regel 2.10) und sie zur Überprüfung in einen Prüfkasten mit den genannten Maßen (+ 1 mm) hineinpassen muss.

    Ich habe den Griff verlängert, so das die LP parallel zum Lauf gemessen auf ein Maß von rund 435 mm kommt. Sie passt aber trotzdem noch in den Prüfkasten, aber sozusagen nur noch "halb diagonal", weil sie halt nur 150 mm hoch ist.
    Denn, dass ich parallel oder im rechten Winkel zur Laufache messen soll, das steht nirgends ...
    Ist das dann noch o.k. im Sinne der SpO? Wie sieht das denn die Waffenkontrolle?

    Gruß, bigboreshooter

  • Weil ich zum Einen von der Handgröße her einen Griff Größe L benötige und der montierte Griff ein Griff Größe M war (habe die Morini gebraucht gekauft), den ich mir dann passend geschnitzt und gespachtelt habe und zum Anderen weil das bei der Modellierung des Griffs eine empfohlene Maße zur Verbesserung der Handlage ist.
    siehe hier, Seite 6: http://www.sg-roettingen.de/sport/technik/…ung_6_12_04.pdf
    Ich kenne mich mit den einzelnen Handknochen auch nicht so gut aus, aber das Internet und Google helfen gerne.
    Der Knochen, der da "Erbsenbein" genannt wird, wird dann bei meiner Hand mit unterstützt. Siehe im Duden dieses Bild hier und bei Wiki hier
    Gruß, bigboreshooter

  • hi, ist vielleicht ein wenig spät, meine Antwort, aber die Waffe muss nicht nur in den Prüfkasten hineinpassen, wobei es egal ist. ob diagonal oder gerade, aber der Deckel muss auch noch geschlossen werden können. Wenn das gewährleistet ist, dann gibt es keine Probleme.