Hallo zusammen,
die SpO des DSB gibt ja vor, dass eine LP die max.-Maße 420 mm x 200 mm x 50 mm haben darf (Regel 2.10) und sie zur Überprüfung in einen Prüfkasten mit den genannten Maßen (+ 1 mm) hineinpassen muss.
Ich habe den Griff verlängert, so das die LP parallel zum Lauf gemessen auf ein Maß von rund 435 mm kommt. Sie passt aber trotzdem noch in den Prüfkasten, aber sozusagen nur noch "halb diagonal", weil sie halt nur 150 mm hoch ist.
Denn, dass ich parallel oder im rechten Winkel zur Laufache messen soll, das steht nirgends ...
Ist das dann noch o.k. im Sinne der SpO? Wie sieht das denn die Waffenkontrolle?
Gruß, bigboreshooter