Sie ist dem BVA vorgelegt worden und wenn es sich nicht um waffenrechtliche Änderungen handelt, bedarf es keiner erneuten Genehmigung. http://www.dsb.de/aktuelles/meld…VA-freigegeben/
Sportordnung 2014
-
- Allgemein
-
Norddeutscher -
29. November 2012 um 11:18
-
-
Sie ist jetzt sogar hier offiziell beim BVA downloadbar, also nicht nur stillschweigend akzeptiert worden.
Viel Spaß beim Lesen
-
scherge
Hallo, herzlichen Dank für den Hinweis.
Von diesen Informationen leben die"meisterschützen" -
Mal eine Frage:
Was hat eigentlich das BVA mit der Sportordnung des DSB zu tun?
Habe mich kürzlich im Verein darüber unterhalten und wir kamen auf keinen Nenner.Könnte mich da jemand kurz erleuchten?
Vielen Dank
-
Zitat
Was hat eigentlich das BVA mit der Sportordnung des DSB zu tun?
Da die Mitarbeiter des BVA alle sehr sportlich sind und auch gern dem Schießsport fröhnen, ...
Äh, das war jetzt nicht ganz richtig.Nein.
Das BVA genehmigt die Sportordnungen der staatlich anerkannten Schießsport-Verbände, so steht es im WaffG.
Die Version, die vom BVA veröffentlich wurde, ist dann für den SB die Richtschnur, ob eine Waffe sportlich einsetzbar ist - oder eben nicht (insb. bei Waffen auf Gelbe WBK). -
Besten Dank für die Aufklärung.
-