Sportschütze zu Unrecht unter Amok-Verdacht - mit Folgen

  • Zitat

    Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht will ein Rheinfelder von der Stadt die Herausgabe seiner Schusswaffen erstreiten, die vor zwei Jahren bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden sind.
    [...]
    Das Nachspiel: "Waffen sind ein kritisches Thema", sagt Ralf Endler heute, deshalb hatte er zunächst einmal Verständnis für das Vorgehen der Polizei, nachdem ihn sein Arbeitskollege bezichtigt hatte. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aber sei die Aktion höchst fragwürdig und vor allem "ohne Augenmaß" gewesen, findet er. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Straftat. Endler lässt die Polizeiaktion gerichtlich prüfen und erhält in vollem Umfang Recht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt fest: Sie war rechtswidrig – ohne Wenn und Aber.

    Die Rolle der Stadt: Seit Dezember 2010 bemüht sich Endler darum, seine Waffen zurückzuerhalten, die in der Waffenkammer im Rathaus lagern. Zunächst wurde ihm dies mit der Begründung fehlender Akteneinsicht verwehrt, seit März 2011 wird von Endler ein – auf eigene Kosten zu erstellendes – psychologisches Gutachten verlangt, das ihm bescheinigt, zum Umgang mit Waffen befähigt zu sein. Endler weigert sich, weil er damit als Opfer einer Denunziation noch einmal bestraft würde. Die Stadt bleibt bei ihrer Haltung: Waffen seien ein "sensibles Thema", so Bürgermeister Rolf Karrer, der vor der Verhandlung nicht weiter Stellung nehmen will.

    Quelle

    Und immer weiter geht die wilde Fahrt ... in's vierte Reich.

    BBF

  • Ich solchen Situationen - Einzelschütze gegen Behördenapparat - wäre etwas Unterstützung durch Verbände eine große Hilfe.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Prolegal hat Kontakt aufgenommen. Aber wir können bei unserem kleinen Budget (noch) nicht die Rechtstreitkosten übernehmen!

    Dazu wäre die 5-fache Mitgliederzahl jedoch in der Lage. Und ich persönlich hätte unter diesen Bedingungen (25.000 Mitglieder, die zahlen), sofern der Zeitungsartikel die akuelle Lage des LWB darstellt, für die Rechts-Begleitung votiert, da ich diesen Vorfall wirklich als BW-Schildbürgerstreich ansehe, der keine rechtsstaatliche Legitimierung besitzt.

    So etwas darf man nicht hinnehmen. Das ist Hexenjagd pur!

  • Hallo Freunde,

    vorweg, ich bin zwar in Sachen kommunales Verwaltungsrecht nicht besonders bewandert, aber wieso sind diese Schusswaffen denn überhaupt bei der Stadt, ich nehme an, dem Ordnungsamt, gelandet und wieso maßt sich der Bürgermeister, ich nenne es hier mal so, jetzt an, über die Herausgabe der Waffen und Vorlage einer MPU entscheiden zu können?

    Rheinfelden ist zwar eine große Kreisstadt, aber keine kreisfreie Stadt. Diese Stadt gehört dem Landkreis Lörrach an und somit müsste doch eigentlich auch dieser Landkreis (mit dem Landrat als Chef) als Behörde (Landratsamt) alleinig für das Waffenrecht zuständig sein, oder? Das Ordnungsamt der Stadt Rheinfelden, dessen Chef der Bürgermeister ist, er hat mit dem Oberbürgermeister der Stadt aber auch noch einen übergeordneten Chef, hat zwar zur, wie heißt das so schön, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, recht weitgehende Befugnisse, aber gerade das Waffenrecht als Bundesrecht gehört meiner Kenntnis nach eben nicht in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ordnungsämter. Das ist ist doch immer Aufgabe der Landratsämter oder als Sonderfall in NRW Sache der Kreispolizeibehörden (Berlin LKA), oder?

    Überschreitet hier also nicht der Bürgermeister, abgesehen mal von den ganzen anderen Ungereimtheiten in dem Fall, ganz eindeutig seine Kompetenzen und Befugnisse? Wie schon gesagt, ich bin in Sachen kommunales Verwaltungsrecht nicht besonders bewandert, wer weiß hier mehr?

    Ich sehe gerade, die Sache geht verschärft weiter.

    http://www.badische-zeitung.de/stadt-entzieht…en-waffenschein

    Kann es sein, dass die Presse hier mal wieder gewaltigen Mist schreibt, abgesehen mal vom obligatorischen (W)Affenschein? Sollten meine obigen Ausführungen zutreffen, dann kann die Stadt doch gar nicht eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Und seit wann ist es Usus, dass der vollständige Name eines Betroffenen, nicht eines Beschuldigten, in der Presse genannt wird?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Und seit wann ist es Usus, dass der vollständige Name eines Betroffenen, nicht eines Beschuldigten, in der Presse genannt wird?


    Immer dann wenn es der Betroffene zulässt. Nachdem sich sein Anwalt über die Presse äussert gehe ich von einer Erlaubnis aus.

    Karl

  • Dann melde ich mich hier auch mal zu Wort :D

    Ich schieße in einem Verein, welcher einem Ortsteil Rheinfeldes angegliedert ist (Herten).
    Komme aber selbst nicht aus Rheinfelden.

    Wenn ich das aus den Gesprächen im Verein richtig mitbekommen habe, ist das in Rheinfelden so, dass die waffenrechtlichen Erlaubnisse für Rheinfelden und die angegliederden Gemeinden, im Fall Rheinfelden, von der Stadt Rheinfelden ausgegeben werden. Sprich für rheinfelder Bürger ist hier das Amt in Rheinfelden zuständig, nicht das in Lörrach. Alle anderen aus dem LK Lörrach müssen- meines Wissens nach- nach Lörrach pilgern um dort die Erlaubnisse zu beantragen.

    Mehr kann ich auch nicht zum geschilderten Fall sagen, bin das erste mal HIER bei den Meisterschützen darauf aufmerksam geworden- war bei mir im Verein nie Thema (wenn ich mal da war- was, dank dem Studium, nicht sehr oft ist).

    Doch, eines habe ich noch zu sagen- das ist eine riesige Schweinerei!!!

    Mfg
    Joker

  • Ich solchen Situationen - Einzelschütze gegen Behördenapparat - wäre etwas Unterstützung durch Verbände eine große Hilfe.

    Interessant welche Erwartungshaltung du hier gegenüber den Verbänden an den Tag legst. :wacko:

    BBF

  • Genau das sind ja die Dinge bei denen der Einzelschütze bzw. Einzelverein nicht weiterkommt... ;)

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Da die Verbände und Landesverbände aber politisch neutral bleiben müssen und auch den Politikern nicht ans Bein pinkeln wollen, werden die wohl eher nichts machen. Zumindest der DSB nicht.
    Der BDMP hilft seinen Mitgliedern in solchen Fällen und sei es nur durch Vermittlung eines geeigneten Rechtbeistandes oder durch finanzielle Unterstützung.
    Das ist mitunter einer der Gründe für die Beitragserhöhung dieses Jahr gewesen und die unterstütze ich zu 100%

    Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.