QuoteVor dem Freiburger Verwaltungsgericht will ein Rheinfelder von der Stadt die Herausgabe seiner Schusswaffen erstreiten, die vor zwei Jahren bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden sind.
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Das Nachspiel: "Waffen sind ein kritisches Thema", sagt Ralf Endler heute, deshalb hatte er zunächst einmal Verständnis für das Vorgehen der Polizei, nachdem ihn sein Arbeitskollege bezichtigt hatte. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aber sei die Aktion höchst fragwürdig und vor allem "ohne Augenmaß" gewesen, findet er. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Straftat. Endler lässt die Polizeiaktion gerichtlich prüfen und erhält in vollem Umfang Recht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt fest: Sie war rechtswidrig – ohne Wenn und Aber.Die Rolle der Stadt: Seit Dezember 2010 bemüht sich Endler darum, seine Waffen zurückzuerhalten, die in der Waffenkammer im Rathaus lagern. Zunächst wurde ihm dies mit der Begründung fehlender Akteneinsicht verwehrt, seit März 2011 wird von Endler ein – auf eigene Kosten zu erstellendes – psychologisches Gutachten verlangt, das ihm bescheinigt, zum Umgang mit Waffen befähigt zu sein. Endler weigert sich, weil er damit als Opfer einer Denunziation noch einmal bestraft würde. Die Stadt bleibt bei ihrer Haltung: Waffen seien ein "sensibles Thema", so Bürgermeister Rolf Karrer, der vor der Verhandlung nicht weiter Stellung nehmen will.
Und immer weiter geht die wilde Fahrt ... in's vierte Reich.
BBF