Hallo Leute,
da es bei einigen noch nicht angekommen ist, möchte ich euch ALLE nochmal darauf hinweisen, dass das Lichtgewehr nach neuester Verordnung nicht mehr zu den Spielgeräten, das bedeutet Ihr dürft das Lichtgewehr nur noch an GENEHMIGTEN Schießständen benutzen, diese Genehmigung stellt nicht die Gemeinde sondern das zuständige Landratsamt aus!!! Außerdem dürfen Lichtgewehre nicht mehr im Freien benutzt werden und müssen in einem ggf. festen Raum sein wo sie vor unberechtigtem Zugriff teilweise geschützt sind. Bitte fragt bei eurem Landratsamt nach wie es mit der Genehmigung aussieht und am besten Schickt Ihr den Antrag schriftlich auf "Erledigung um Genehmigung nach Paragraph 42 Waffg. Verordnung 2011" dann steht das Landratsamt in der Pflicht sich drum zu kümmern nicht Ihr.
Also bitte lasst bei Öffentlichkeitsveranstaltungen oder ähnlichen den Lichtgewehrstand genehmigen wenn Ihr so etwas vorhabt.
Danke und mit bestem Schützengruß
Bene
PS: der DSB hat diesbezüglich schon eine Anfrage an das Innenministerium gestellt, doch bis dieser Bürokratische Akt zu Ende ist müssen wir einfach i-wie damit Leben auch wenn es schwer fällt...