0.8.3.4.8 Proteste (mündlich) gegen die Wertung
Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von Schüssen nicht
einverstanden, kann er nur vor der Abgabe des nächsten Schusses
(außer bei einer Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes – Regel
0.8.3.5) oder beim letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten
protestieren.
Wird dem Protest bezüglich einer Schusswertung nicht stattgegeben,
erfolgt ein Abzug von zwei Ringen.
Zusätzlich ist für jeden abgelehnten Protest eine vom Veranstalter
festgesetzte Protestgebühr zu entrichten.
Dies gilt nicht, wenn sich der Protest gegen eine Nullwertung oder ei-
ne Nichtregistrierung richtet.
0.8.3.4.8.1 Erfolgt ein Protest gegen eine Schusswertung, ist der Schütze aufzu-
fordern, am Ende des Wettkampfes einen Extraschuss abzugeben.
Wird dem Protest stattgegeben und kann der Wert des reklamierten
Schusses nicht festgestellt werden, so ist dieser Extraschuss in die
Wertung aufzunehmen.
Man kann also nur sofort gegen einen bestimmten Schuss (oder eine Serie) Protest einlegen. Die Messgenauigkeit an sich in Frage zustellen, ist nach DSB SpO nicht vorgesehen. Wenn ein Schuss auf der Kontrollscheibe erscheint und er liegt ungefähr da, wo ihn auch die Anzeige anzeigt, so ist er auch gültig. Wenn Du eine Zehn gesehen haben willst, der Schuss wird aber als Fünf angezeigt und sitzt auch auf der Kontrollscheibe ungefähr dort, dann hast Du keine Chance. Die Messgenauigkeit der Anlage wird also grundsätzlich als gegeben angesehen, sofern der Fehler nicht offensichtlich ist.
0.13.3 Einwendungen gegen die Wertung der Ergebnisse sind als Einsprü-
che zu behandeln. Sie müssen spätestens 20 Minuten nach Be-
kanntgabe aller Ergebnisse eines Wettbewerbs eingelegt werden.
0.13.3.1 Entscheidungen der Auswertungsjury über Wert oder Zahl von
Schüssen auf einer Scheibe sind endgültig; gegen sie kann keine
Berufung eingelegt werden.
Mit bestem Schützengruß
Frank