Hakenkappe und LG?

  • Hallo Leute,

    Ich hab mal eine Frage bezüglich der Sportordnung ich hab da jetzt alles mal durchgeguckt aber dazu konkret keine regelung gefunden. Aber vielleicht weis bei euch einer genauer Bescheid. Ist es nach der Sportordnung möglich das ich eine Hakenkappe vom KK auf mein Luftgewehr baue ich hatte nämlich letztens mal wieder nach langer Zeit ein KK in der Hand und dachte mir das die Idee gar nicht mal so schlecht wäre da das LG dann viel sicherer in der Schulter liegen würde und beim Schuss stabiler bleibt.

    Bitte zereist mich nicht wegen dieser Frage... War nur so ne Idee und da ich nix gefunden hab könnte es ja sein das darauf noch nicht so viele gekommen sind praktisch als Schlupfloch in der Sportordnung :)

    mfg
    Bene

    Der Schießsport:
    -so interessant im Leistungsbereich
    -so spannend im Wettkampf
    -so Brüderlich in der Gemeinschaft
    darum Liebe ich diesen Sport so sehr.

    Einmal editiert, zuletzt von LDS (4. Mai 2012 um 09:05)

  • Moin Bene,

    in der Gewehrtabelle, zum Schluss des Kapitels 1, wird in der 3.Spalte bei den jeweiligen Disziplinen die Hakenkappe erwähnt, so sie denn erlaubt ist.
    Da finde ich Hinweise bei:
    1.30 Zimmerstutzen
    1.35 KK 100m
    1.40 KK Sportgewehr (3x20)
    1.41 KK Sportgewehr Auflage
    1.42 KK-50m-Zielfernrohr Carl Zeiss
    1.43 KK-50m-Zielfernrohr Carl Zeiss Auflage
    1.59 GK-Sportgewehr (3x20)
    1.60 KK-Freigewehr (3x40)
    1.70 GK-Freigewehr (3x40)
    1.80 KK-Liegendkampf
    1.90 GK-Liegendkampf

    1.10 Luftgewehr ist da nicht bei.

    Gruß
    Uwe

  • Ok gut danke dann hat sich diese Idee wohl erledigt -.-

    die denken aber wirklich an alles :cursing:

    Der Schießsport:
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    darum Liebe ich diesen Sport so sehr.

  • Hallo Bene,

    beim LG (und GK-Standard) ist nicht nur keine Hakenkappe erlaubt, es sind auch weitere Bedingungen einzuhalten.

    Da wäre erst mal noch die Regel 1.0.3.5.2, welche Versatz oder Drehung einschränkt.

    Dann sind noch nach 1.0.3.6.3.1 die Maße F, G, H und K zu beachten.

    Die meisten Schäfte und Kappen lassen sich heutzutage auch über diese Maße hinaus einstellen. Es liegt also am Schützen, diese Vorgaben der SpO bei den Einstellungen zu beachten und einzuhalten, will er bei der Waffenkontrolle keine Probleme bekommen.


    Ich gehe mal davon aus, Du hast eine aktuelle SpO des DSB. Wenn nicht, dann schaue mal auf die Seite des BVA (Bundesverwaltungsamt). Dort kannst Du diese nebst anderen genehmigten Sportordnungen herunterladen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank