Frage zum Transport von Erwerbsscheinpflichtige Waffen

  • Hallo liebe Schützen,

    meine WBK liegt nach erfolgtem Voreintrag und getätigtem Erwerb einer Waffe fristgemäß zwecks Eintragung bei der zuständigen Behörde. Die Sachbearbeiterin deutete mir an, dass die Eintragung der Waffe nun sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen würde... :sleeping: :sleeping: :sleeping:

    Was ist denn das jetzt für eine fragwürdige Situation in der ich mich da befinde? Ich habe eine Erwebrsscheinpflichtige Waffe zu Hause im Tresor, kann aber im Zweifelsfall keinen Nachweis darüber erbringen, dass ich berechtigt bin eine solche Waffe zu besitzen. Nun darf ich die Waffe, zu deren Erwerb ich ja von der Behörde die Erlaubnis erteilt bekommen habe, gar nicht zum Schießstand transportieren?!

    Wie handhabt ihr das in einem solchen Fall?

    VLG Ralf

  • Also wenn ich ehrlich sein soll, es kommt mir schon spanisch vor das das eintragen der waffe, hier geht das ganze handschriftlich nach zahlung einer Gebürh, eingetragen und schon kann ich samt WBK wieder gehen, 6-8 wochen dauern soll.

  • Also wenn ich ehrlich sein soll, es kommt mir schon spanisch vor das das eintragen der waffe, hier geht das ganze handschriftlich nach zahlung einer Gebürh, eingetragen und schon kann ich samt WBK wieder gehen, 6-8 wochen dauern soll.

    Ja das ist wieder ein anderes Thema. Vielleicht ist gerade das Farbband in der Schreibmaschine alle ... :wacko:

  • Das Beantragen der WBK dauert hier leider auch so lange, aber der Eintrag der Waffe, für die schon ein Voreintrag existiert sollte doch ruckzuck erledigt sein. Da kann doch irgendwas nicht stimmen.

  • Das ist mehr als seltsam. Selbst bei einem Neuantrag für eine neue Sportwaffe, gibst Du die WBK nicht ab, sondern gehst nach der Überprüfung aufs Amt und läst den Voreintrag gegen Gebühr eintragen.

    Da ist irgendwas oberfaul! Am Besten wirklich mit dem Amt nochmal persönlich in Kontakt treten, Nicht anrufen, persönlich hingehen und mit denen reden.

  • Ich kenne das auch mit 4-6- Wochen Bearbeitungsdauer. Dann gibt es eine Bescheinigung (PDF per Email), dass die WBK auf dem Amt ist. Ich habe vorher auch eine Kopie der WBK gemacht und hätte bei Nachfrage darauf hingewiesen, dass das Original auf dem Amt ist. Ich bin nicht kontrolliert worden, aber es gibt ja einen anerkannten Grund für die zeitweise Abwesenheit der WBK.


    Gruß, Marcos

  • Wozu will das Amt die WBK dabehalten?

    Wenn ich einen Antrag stelle, habe ich noch nie meine WBK da lassen müssen!
    Der Antrag läuft im Hintergrund und wenn die Überprüfung erfolgt ist, bekomme ich bescheid, gehe aufs Amt und die machen den Eintrag. Die WBK nehme ich direkt wieder mit.
    Auch wenn es einen Direkteintrag machen lasse, bleibt die WBK nicht da.

    Das Vorgehen der Behörde ist da mehr als skurril und fragwürdig!

  • Hallo ApfelRalf,

    vorab, der von Dir geschilderte Sachverhalt ist so sicher ungewöhnlich. Mit dem erteilten Voreintrag ist ja die Phase der Prüfung beendet. Der Rest ist dann nur noch die formale Registrierung. Den Grund für die lange Bearbeitungszeit kannst Du aber nur erfahren, wenn Du bei deiner Behörde nachfragst. Vielleicht fehlt denen ja zur Zeit irgendetwas (Formular, Software, Stempel, Putzfrau) zum registrieren und sie machen es sich einfach.

    Trotzdem würde mich der genaue Ablauf interessieren. Handelt es sich bei der WBK nebst Voreintrag um einen Erstantrag oder wurde der Voreintrag nach Prüfung in eine schon vorhandene und mit schon einem oder mehreren Einträgen versehene WBK eingetragen? Wie lange dauerte dieser Vorgang? Wurde der genaue Typ und die Nummer der Waffe schon von einem Händler in die WBK eingetragen oder hast Du die Waffe privat gekauft? Bist Du wegen der Meldung und Eintragung persönlich vorstellig geworden, oder per Postweg? Wie sind die handelnden Personen der Behörde sonst so drauf? Wie beurteilen andere Schützen in deinem Umfeld deren Arbeit?

    Zum Thema Transport: Es steht zwar im WaffG, dass man die WBK im Original* mitzuführen hat, nur liegt das in diesem Fall ja nicht an Dir. Auch wurde Dir ja die Erlaubnis erteilt, die WBK ist nur das zugehörige Dokument. Aber spreche auch diesen Punkt am besten mit deiner Behörde ab.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    * Eigentlich auch Unsinn, denn wenn einem z. Bsp. eine Gelbe verloren geht oder entwendet wird, könnte damit jemand unberechtigt einkaufen gehen. Zumindest dann, wenn die Personenangaben grob passen. Bei größeren Käufen fragt kaum ein Händler zusätzlich nach einem Ausweis oder Pass.

  • Hallo Zusammen,

    es ist ja schon komisch, dass man offenbar bei allen anderen Behörden auf den Eintrag warten kann. Auch finde das sehr seltsam und habe deshalb hier mal bei euch nachgefragt. Es ist zwar so, dass dieses meine erste Waffe und somit auch meine erste WBK ist, aber vom Antrag bis zur Erteilung der WBK sind sage und schreibe neun Wochen ins Land gezogen. Das kann man sicher irgendwie begründen, da doch einiges abgefragt werden muss und einige Behörden während der Prüfungsphase involviert sind.

    Die Waffe wurde mit entsprechendem Voreintrag von Privat gekauft und der Verkäufer ist mit seiner WBK, der Überlassungserklärung, meinem fertig ausgefüllten Erwerbsnachweis und einem Kaufvertrag zum Amt um den Verkauf anzuzeigen. Daraufhin teilte man ihm mit, ich möchte bitte mit meiner WBK vorbeikommen, was ich dann auch prompt am darauf folgenden Werktag tat. Als ich statt eines guten Morgen ein pampiges "das dauert sechs bis acht Wochen" entgegen geschmettert bekam schaute ich doch recht sparsam aus der Wäsche und ich konnte spontan nichts darauf erwidern.

    Tja, was nun? Warten und trotzdem zum schießen fahren und hoffen nicht kontrolliert zu werden oder schlafende Hunde wecken und nachfragen??? Oder sich mit dem Sachbearbeiter anlegen und u. U. noch mal nach ganz unten im Stapel wandern?

    Ich hasse diese Behördenwillkür!

    Ralf

  • Wurde denn dem Verkäufer die Waffe direkt ausgetragen oder wurde dessen WBK zwecks Bearbeitung auch einkassiert?

    Auch wenn Käufer und Verkäufer der selben Behörde unterliegen, so sind das ja zwei unabhängige Vorgänge. Der Verkäufer lässt die Waffe unter Vorlage eines Kaufvertrages austragen und der Käufer lässt sie auf sich eintragen, jeweils unter Beachtung der dafür vorgesehenen Frist.

    Was ist denn ein fertig ausgefüllter Erwerbsnachweis? Das Antrags- bzw. Meldevormular der Behörde?


    Egal, Du wirst den Grund der Verzögerung nur herausfinden, wenn Du nachfragst. Ich würde das jedenfalls auch mit dem Hinweis auf den Transport so machen. Normal ist das so jedenfalls nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Frank,

    die WBK des Verkäufers liegt nun auch auf der Behörde und wartet. Das Formular war die "Anzeige zum Erwerb einer Schusswaffe".

    VLG Ralf

  • Nochmal ApfelRalf,

    Du hast nur zwei Möglichkeiten:

    1. Du wartest, bis die Behörde Dir deine WBK zurückgibt, mit eingetragener Waffe

    2. Du gehst nochmal auf die Behörde und fragst, warum das so lange dauert. Immerhin hast Du einen gültigen Voreintrag, der nicht abgelaufen ist und es geht nur darum, aus dem Voreintrag einen vollen Eintrag zu machen. Das sind noch keine 5min Arbeit.

    Ich musste, als ich meine KK SL Büchse gekauft habe, kein Formular ausfüllen, da alle Beantragungen bereits beim Voreintrag erledigt waren.

    Möglicherweise liegt hier einfach eine Verwechslung vor. Leider können wir nicht in die Köpfe der Behörden reinschauen.

    Deshalb, geh nochmal auf die Behörde, nicht anrufen, und frage freundlich, ruhig und höflich, warum die Eintragung einer genehmigten Sportwaffe so lange dauert. Immerhin ist die Überprüfung im Zuge des Voreintrages bereits erfolgt und die Eintragung ist lediglich eine Formsache. Wichtig ist nur, dass Du nicht pampig wirst.

  • Also scheint das bei eurer Behörde (zur Zeit) Methode zu haben und es hängt nicht mit Dir persönlich zusammen.

    Ich würde nachfragen. Vielleicht gibt es ja einen ganz plausiblen Grund. Vielleicht ist der zuständige Sachbearbeiter ja zur Zeit verhindert (krank) und dort werkelt nur eine Aushilfskraft oder so, die nicht berechtigt ist, waffenrechtliche Einträge vorzunehmen. So etwas ist durchaus möglich, aber eine kundenfreundliche Behörde sollte das dann auch den Kunden gegenüber vernünftig kommunizieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank