Hallo liebe Schützen,
meine WBK liegt nach erfolgtem Voreintrag und getätigtem Erwerb einer Waffe fristgemäß zwecks Eintragung bei der zuständigen Behörde. Die Sachbearbeiterin deutete mir an, dass die Eintragung der Waffe nun sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen würde...
Was ist denn das jetzt für eine fragwürdige Situation in der ich mich da befinde? Ich habe eine Erwebrsscheinpflichtige Waffe zu Hause im Tresor, kann aber im Zweifelsfall keinen Nachweis darüber erbringen, dass ich berechtigt bin eine solche Waffe zu besitzen. Nun darf ich die Waffe, zu deren Erwerb ich ja von der Behörde die Erlaubnis erteilt bekommen habe, gar nicht zum Schießstand transportieren?!
Wie handhabt ihr das in einem solchen Fall?
VLG Ralf