Aufbewahrung von "Fremd"-KK

  • Hallo Meisterschützen,

    ich habe eine Frage zur KK-Aufbewahrung.
    Auf meiner WBK ist ein .22 Match-KK-Gewehr (Modell 1913) von Anschütz eingetragen (mit diesem Gewehr schieße es regelmäßig meine Wettkämpfe).
    Dieses Anschütz steht bei mir in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Waffentresor.
    So weit so gut.
    Mein Vater (der NICHT bei mir im Haushalt lebt) ist ebenfalls im Besitz einer WBK und hat ebenfalls ein .22 Match-KK (Modell 1307) in selbiger eingetragen.
    Darf ich nun das KK meines Vaters in meinem Tresor aufbewahren? Was ist bei einer Kontrolle? In meiner WBK steht ja nur ein KK drin - im Tresor stehen dann aber zwei? Müsste ich dann auch die WBK meines Vaters bei mir deponieren?

    Nächste Frage: darf ich mit dem KK meines Vaters auf den Schießstand (also bei mir aus dem Tresor raus un in einem verschlossenen Behältnis auf den Schießstand transportieren)? Eingetragen ist die Waffe ja wie gesagt - aber eben nicht auf mich...?
    Dürfte ich auch beide KK´s gleichzeitig auf den Schießstand transportieren? (Hintergrund ist der, dass ich ab und an an einem Tag zwei KK-Wettkämpfe habe und mir die Umbauerei gehörig auf die Nerven geht. So könnte ich z.B,. das 1913 für Dreistellung und das 1907 für 100m herrichten)

    Nochwas: Wenn mein Vater mir das 1907 überlassen würde und ich beide KK´s bei mir in der WBK eingetragen habe: "verfällt" dann seine WBK, weil dann keine Waffe merh eingetragen ist? Kann er dann später jederzeit wieder eine Waffe eintragen lassen, oder müsste er nochmals eine WBK beantragen?

    Danke für Eure Hilfe,

    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

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  • hmm,

    eine Überlassung ist i.d.R. nur für 4 Wochen zulässig. Da für gibt es einen Leihschein.
    Wenn Ihr aber im selben Haushalt wohnt, sollte es auch so kein Thema sein.

  • Danke für die Info.
    Nochmal die Frage: wird die WBK meines Vaters “ungültig“, wenn er keine Waffe mehr eingetragen hat?
    Danke, gruß Asterix

    LP Steyr 10e

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  • Danke für die Info.
    Nochmal die Frage: wird die WBK meines Vaters “ungültig“, wenn er keine Waffe mehr eingetragen hat?
    Danke, gruß Asterix

    Nur wenn es eine Grüne WBK ist.

  • Kurze Frage:

    Wovon redest Du jetzt, einer beftristeten Überlassung, oder eine dauerhafte?

    Bei einer dauerhaften, also die Waffe soll aus der WBK Deines Vaters ausgetragen und auf Deiner eingetragen werden, dann wirst Du wohl um ein neues Bedürfnis nicht herum kommen. Also das volle Programm der Beantragung, etc.
    Wenn es sich bei der Waffe um die einzige auf der WBK handelt, dann wird sie wohl verfallen bzw. ungültig werden und Dein Vater müsste wohl dann eine neue beantragen, wenn er wieder eine Waffe dort eingetragen bekommen möchte.

    Wenn Dir die Waffe nur zeitweise überlassen werden soll, dann geht das rechtlich nur für max. vier Wochen mit einem Leihschein.
    In diesem Fall wird die Waffe nicht ausgetragen, sondern Du musst lediglich eine Kopie der WBK Deines Vaters haben.
    Natürlich darfst Du dann die Waffe mit auf den Stand nehmen. Wenn ein Munitionserwerb auf der WBK Deines Vaters ist, darfst Du auch Munition mit dem Leihschein erwerben.

    Büchsenmacher, Waffenhändler und Schützenvereine machen das ständig, wenn sie Waffen zum Testen an Kunden oder an ihre Mitglieder zum unabhängigen Trainieren ausleihen.

  • Hallo Dan und natürlich Asterix,

    bei der Erlaubnis kommt es drauf an, um welche Erlaubnis und damit auch WBK es sich handelt. Karl liegt da schon richtig. Aber um das Problem noch etwas zu vergrößern, kann es durchaus sein, dass die zuständigen Behörden hier auch noch nicht ganz rechtskonforme Auffassungen vertreten. Haben wir hier im Forum schon mal diskutiert. Stichwort Widerruf Gelbe WBK ohne Einträge.

    Beim Überlassen kommt es auch noch auf den Zweck an. Das WaffG unterscheidet hier zwischen dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (max. einen Monat) auf der einen und der sicheren Verwahrung und Transport (jeweils befristet) auf der anderen Seite. Siehe § 12 (1) 1 WaffG. Haben wir hier auch erst vor kurzem angesprochen.

    Für Büchsenmacher und Waffenhändler gelten (zum Teil) andere gesetzliche Vorschriften als für Schützenvereine und Sportschützen. Daher ist das ein eher ungünstiger Hinweis.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Sorry, ich hab vergessen zu erwähnen, dass es sich bei beiden WBK´s um die alte gelbe WBK handelt!

    Wenn ich § 12 Abs 1 Nr. 1 WaffG richtig verstehe, gibt es da keine zeitliche Befristung? "Der Leihgeber überlässt dem Leihnehmer vorübergehend, ab Datum der Überlassung..."
    Die Frage ist: was bedeutet in diesem Zusammenhang "vorübergehend"???
    Das geht aus dem Gesetzestext nicht hervor...

    Danke!
    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

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  • Einer der Gründe, warum die (durchaus preiswerte) Rechtschutzversicherung des Forums Waffenrecht auch eine anwaltliche Erstberatung ohne (!) Selbstbeteiligung [mithin kostenfrei für den Fragenden] und - vielleicht sogar wichtiger - ohne (!) Rechtschutzfall, also rein präventiv vorsieht und abdeckt, sind genau solche Konstellationen wir hier diejenige von Asterix.
    :)

    Carcano

  • Naja, das schaffen wir hier im Forum aus Erfahrung raus auch, ebenfalls ohne Kosten, oder? ;)

    Kann deinen Fall, Asterix, genau beschreiben: Meine Eltern hatten auch beide alte gelbe WBKs und jahrelang nichts darauf eingetragen, da sie mit Vereinswaffen geschossen haben. Mein Vater hatte vorübergehend mal mein KK eingetragen bis ich meine eigene WBK bekam und dann war seine Karte wieder leer. Da es aber eine Bewegung in den letzten Jahren gab, wurde er nicht angeschrieben (mittlerweile hat er aber sein eigenes KK darauf eingetragen).
    Meine Mutter hatte eine leere Karte seit zig Jahren und wurde vor ca. einem Jahr aufgefordert sie nun abzugeben, da kein Bedürfnis bestünde. Sie hat sich dann halt das Vereins-KK gekauft und auf ihre Karte eintragen lassen. Somit war das Problem erledigt.

    Kurzum: Wenn dein Papa auf Dauer eine leere WBK hat, wird sie ihm wohl genommen. Vorübergehend, wenn er sich was eigenes anderes kaufen will, kein Problem - auf Dauer aber schon.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo


  • Nein.
    Das schafft ihr nicht.

    Eine fundierte Rechtsberatung schaffen wir nicht, aber Hinweise zum "Hausgebrauch" bei nicht allzu komplexen Themen auf alle Fälle. Der Fachmann ist hier wirklich sehr oft Murmelchen, der mit absolutem Fachwissen glänzt!

    Nimms mir bitte nicht übel, aber ich bin kein Fan von Schleichwerbung, zumal du sie nicht zum ersten Mal streust. Ich würde es also besser finden, wenn du hier auch Tipps gibst, genauso wie sonst auch alle hier im Forum kostenlos. Wenn du nichts dazu sagen willst, halte ich aber auch von Schleichwerbung nichts. Aber wie gesagt, deine Entscheidung.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Dingo, benimm dich. Aber schnell. Sonst riskierst du bei illegalen Einzelfallberatungen wie dieser hier einiges zu Lasten des Admins und Forumsowners.

    Zweitens ist das keine "Schleich"werbung (Deutsch haben wir auch nicht gelernt, wie?), sondere eine offene Anpreisung der einzigen brauchbaren (!) Waffenrechtsschutzversicherung. Mit der ich übrigens aus verschiedenen Gründen gar nicht arg persönlich zufrieden bin. Für den einzelnen Versicherten ist sie aber die weitaus beste.

    Insoweit ist die Bewertung und Beurteilung nicht arg verschieden vom Lob für, sagen wir mal, den "besten" ;) unter den Herstellern elektronischer Scheiben. Bloß dass die Leistung der letzteren nicht so ungemein weit voneinander _verschieden_ ist wie bei den RSVs.

    Carcano

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (6. März 2012 um 01:14)

  • Dingo, benimm dich. Aber schnell. Sonst riskierst du bei illegalen Einzelfallberatungen wie dieser hier einiges zu Lasten des Admins und Forumsowners.

    Sag' mal geht's noch? 8|

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Carcano
    Naja, an deinem letzten Posting sieht man wieder mal wer sich schnell benehmen sollte!!

    Mir war klar, dass du mit Kritik nicht umgehen kannst, aber dann gleich beleidigend zu werden, ist einfach unpassend - vor allem für eine Person aus deinem Berufsstand. Aber das hatten wir (leider) schon des Öfteren!

    Auch mit dem Deutschen haperts bei mir nicht, abgesehen von vereinzelten Tippfehlern (auch wenn ich aus Bayern komme, bin ich dem Deutschen durchaus mächtig). Umgangssprachlich passt hier der Begriff Schleichwerbung und da wir keine "Wortklauber" sind, sondern ein Forum aus ganz normalen Leuten, sehe ich auch kein sprachliches Problem.

    Des weiteren habe ich hier keine illegale Einzelfallberatung durchgeführt, sondern habe ledigliche meine Erfahrungen in diesem Forum hier gepostet.
    Habe nicht gedacht, dass Anwälte so dringend nach Mandanten suchen, dass sie sogar in Foren beleidigend auftreten und hier kalte Akquise betreiben. Beteilige dich doch einfach ganz normal an den Diskussionen - du bist doch auch Sportschütze und da sollten wir zusammenhalten und nicht von Profitgedanken getrieben werden.

    Das Forum soll, so wie ich es verstanden habe (Geronimo verbessere mich bitte, falls ich falsch liege), für einen offenen Meinungs- und Erfahrungsaustausch stehen - kostenlose Infos ohne kommerziellen Hintergrund.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Lieber Carcano,

    dann beschreibe doch wieso Geronimo rechtlichen Ärger bekommen sollte?

    Meines Erachtens liegt hier keine Rechtsberatung vor, weder legal noch illegal, es handelt sich hier lediglich um einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Wenn ich mit dieser Einschätzung falsch liege, so verbessere mich bitte mit Angabe der genauen Stellen.
    Reine Drohungen und pauschale Schuldzuweisungen helfen hier nicht weiter!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo Freunde,

    ich möchte diesen schon etwas älteren Diskussionsstrang noch einmal aufgreifen.

    dingo

    Danke für die Blumen. Aber ich bin ganz sicher (im Gegensatz zu Carcano) kein Fachmann auf diesem Gebiet. Ich bin vermutlich nur etwas belesener und kann mir den einen oder anderen Sachverhalt (auch schon aus Eigennutz) auch merken.

    Der Hinweis von Carcano bezüglich Einzelfallberatung ist angesichts der Komplexität des Themas und der möglichen Konsequenzen bei Fehlverhalten oder falscher Auslegung sicher auch ganz gut gemeint. Allerdings hat so ein Hinweis auch angesichts der Geschichte der rechtlichen Einzelfallberatung, zumindest für mich auch ein leichtes Geschmäckle.

    Wir erörtern hier auch die für uns wichtigen rechtlichen Aspekte des Schießsports in allgemeiner Form. So ein Austausch ist sicher auch angesichts der gesetzlich geforderten Sachkunde und der Komplexität unseres Waffenrechts sinnvoll und nötig. Auch wenn die Art der Fragestellung hier auf eine Einzelfallberatung hindeuten könnte, so sind die Antworten darauf doch allgemein und unverbindlich gehalten. Auch der Hinweis oder das Zitieren der entsprechenden Paragraphen stellt sicher noch keine unzulässige Einzelfallberatung dar.


    Damit aber auch in Zukunft gar nicht erst so ein Verdacht aufkommt, ist es sicher sinnvoll, zukünftige Fragen allgemeiner und anonymisiert zu formulieren.


    Zum gegebenen Fall könnte vielleicht auch noch angesichts des Verwandtschaftsgrades der Berechtigen das Stichwort "Häusliche Gemeinschaft" helfen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Um es klar zu machen: viele haben ein rechtliches Anliegen oder waffenrechtliche Fragen, und dass diese im Netz erörtert werden, jemand vielleicht auch mal einen nützlichen Hinweis von hilfsbereiten Postern erhält, ist völlig normal. Dabei muss auch niemand mit dem Rechtsberatungsgesetz wedeln. Und etliche derjenigen, die zuverlässige und kenntnisreiche Hinweise und Erläuterungen geben, sind auch gar keine Juristen, kennen sich aber weit besser aus als die meisten Anwälte. Finde ich gut.

    Nicht normal, auch nicht nach WO-Standards, ist die ganz ungewöhnlich schnorrerhafte Dreistigkeit dieses Fragestellers in seiner aufdringlichen und inkazeptablen Überdetailliertheit mit immer mehr und mehr individualisierten Details und Unterfällen und Abwandlungen und was-wäre-wenns, und da hätte ich noch etwas, was Sie dann doch auch bitte gleich unberechnet mit erledigen (wie in dem berühmten Witz: Schnorrer X trifft den bekannten Kardiologen Professor Y auf einer Opernpremiere, und packt die Gelegenheit beim Schopfe. Er erwischt Y am Frack, labert ihn 10 Minuten lang mit seiner gesamten Krankheitsgeschichte zu, und schließt damit: "So Herr Professor, Sie sind doch eine führende Kapazität auf dem Gebiet; was raten Sie mir nun?!" Y räuspert sich und antwortet gravitätisch: "Ja, mein lieber X, Ihr gravierender Fall liegt nun für mich in der Tat klar, auch wenn nicht jeder Kollege das Problem vielleicht richtig zu erkennen vermag. Sie müssen unbedingt, und ganz ganz eilig zunächst eines tun, wenn Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt... [Kunstpause] ... suchen Sie auf jeden Fall unverzüglich einen Arzt auf !" Spricht's und enteilt lächelnd in seine Loge.)

    Kurzum, DIESE Fragen hier so konkret zu beantworten, wie sie gestellt sind, ist ein klarer Rechtsbruch. Und die Konsequenzen trüge Gerhard als verantwortlicher Admin und Board-Betreiber. Wenn ihr ihm das einbrocken wollt (und so muss ich Deine jetzige Wiederaufnahme des schon entschlummerten Threads deuten, Frank) - aus was für Motiven auch immer -, dann bitte.

    Carcano

  • ... und so muss ich ... deuten ...


    Sorry, aus welchen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen leitest Du das ab? Ich denke, Du musst nicht, sondern Du willst. Warum bloß?

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.