GEZ bei elektronischen Anlagen und Live-Übertragung

  • Hallo Forengemeinde,

    wie schaut es bei euch denn aus, wenn ihr elektronische Anlagen inkl. Zentralstation und Live-Übertragung auf z.B. Beamer-Leinwand oder Monitor habt in Sachen GEZ?
    Wer weiß etwas, was man da anmelden muss, bzw. was man machen muss, damit man nicht anmelden muss oder gibt es evtl. irgendwelche Rahmenvereinbarungen der Verbände mit der GEZ?

    Bin um jede Hilfe dankbar!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ich erweitere das mal um einen andere "Gebühr", wie wird es bei Euch bei Wettkämpfen mit der GEMA gehandhabt? Bei der Bundesliga LG z.B. wird ja schon ein wenig mehr Musik als Dauerberieselung geboten, habt ihr ähnliche Wettkämpfe bei Euch und läuft das unter der Pauschalvereinbarung GEMA-DOSB?
    Muss man in der Sicht irgendwelche Bedenken haben, wenn man z.B. Finalschießen mit Musik untermalen möchte?

    Gruß
    Uwe

  • Hallo dingo,

    also ich denke mal ein Beamer hat keinen Sat Anschluß,brauchst also keine GEZ zahlen.

    Und ein großer PC Monitor TFT 27 Zoll hat auch keinen Sat Anschluß,also auch keine Gebühren.

    Da würde ich mir keine Gedanken machen,ausser Ihr stellt einen 50 Zöller auf :D

    Gruß
    Mattl

  • Hallo Dingo,

    im Fall der GEZ ist es eigentlich klar: Wenn ihr im Schützenhaus ein empfangsfähiges Gerät habt, dann müsst ihr 1x GEZ zahlen.
    Zu empfangsfähigen Geräten zählen nicht nur Fernseher oder Radios sonder auch Internetfähige Geräte (Auch Mobiltelefone).
    Da die GEZ teilweise sehr aggressiv vorgeht würde ich das lieber anmelden.

    Zur GEMA: Grundsätzlich ist jede öffentliche Veranstaltung, auf der Musik läuft Gemapflichtig.
    Da gibt es aber eine Ausnahme, und zwar §52 Urheberrechtsgesetz.
    Dort steht drin, wenn eine Veranstaltung kostenlos ist und auch keinem Erwerbszweck dient, dann ist sie von der Gemazahlung befreit.
    Dazu würde ich Rundenwettkämpfe durchaus zählen (wenn ihr keinen Eintritt verlangt :) und Training natürlich auch.

    Gruss Axel

  • Danke schon mal für eure Antworten.

    Genau das von dir geschilderte Problem, Axel, stellt sich mir auch. Wir haben aber keine solche Anlage bei uns bisher im Schützenhaus.

    Wir haben auch keine Antenne, keinen Sat-Anschluss und keine Internetanbindung. Somit müsste man auch nicht zahlen.

    Wird bei dem von dir angesprochenen 50-Zöller, Mattl, das Empfangsteil ausgebaut, ist der 50 Zöller auch wieder nur ein Monitor und fällt meines Erachtens auch nicht unter die GEZ-Pflicht.

    Wie seht ihr das?

    Weiß jemand etwas von irgendwelchen Pauschalvereinbarungen der Verbände?

    Das Problem mit Musikvorführung bei größeren Veranstaltungen haben wir auch nicht, dafür haben wir "den Arsch noch zu weit unten"!! ;)

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Die Rundfunkgebührenpflicht ist nicht an den bloßen Besitz eines Radios, Fernsehers oder PCs gebunden. Sie knüpft an das "Bereithalten" dieser Geräte zum Empfang von Rundfunksendungen an. Wenn also für ein TV-Gerät kein Antennenanschluß zur Verfügung steht (weil er lediglich als Monitor genutzt wird) und ein PC mangels Anschluß nicht ins Internet einwählen kann, dann müssen auch keine Rundfunkgebühren bezahlt werden.

  • Danke Zebo,
    diese Antwort hilft mir weiter (das gleiche habe ich mir auch gedacht, aufgrund meiner Recherche zu GEZ)

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ich les´ hier
    Württembergischer Landessportbund e.V.
    hockey.de
    auch raus, dass private PC´s, die für Vereinsarbeit genutzt werden und für die sowieso schon an die GEZ im Rahmen der normalen TV-Radio-Gebühr gelöhnt wird, auch nicht unter die GEZ-Pflicht fallen.

    Axel:
    für ne vergütungsgfreie Veranstaltung nach nach §52 Urheberrechtsgesetz reichen die Voraussetzungen nicht, das geht auch eher in Richtung sozial/kulturelle Veranstaltungen.
    GEMA: Vergütungsfreie Veranstaltungen

    Wo ich es zurechne und das Justitiat vom Landessportbund auch, das sind hier
    Zusatzvereinbarung-2009-2013_neu.pdf
    Punkt 3 i) oder o)
    ich wollte nur mal hören, ob da andere auch Erfahrung mit gesammelt haben, weil die GEMA stellt sich ja auch oft stur wenn sie erst einmal die Hand aufhält, dann lieber doch im Vorfeld alles abklären.

    Gruß
    Uwe

  • ...beantwortet alle Fragen zu GEMA.

    Die Eingangsfrage lautete aber GEZ. Diese wurde zwar mit der Auslegung der GEZ-Vorschriften schon geklärt. Einen Rahmenvertrag (wie z.B. bei der GEMA) gibt es hier wohl nicht, oder weiß da jemand mehr?

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ich würde mich da mal beim Justitiat eures Landessportbundes schlau machen, da habe ich in Sachen GEMA auch angeklopft, hab da ja auch ne Antwort erhalten aber mich würde schon mal interessieren, wie ihr das anmeldet und ob ihr das anmeldet, ob evtl. schonmal jemand vorbeikam.

    Nun zur GEZ, der Punkt von Zebo, dass es mit dem Bereithalten der Geräte verbunden ist, da habe ich jetzt schon andere Empfehlungen von Verbänden gelesen, gerade hier von der IHK NRW da liest man aber auch viele gleichlautende Empfehlungen der LSB´n die dann alle ähnliches wie direkt bei der GEZ anschneiden.

    Hier mal der Auszug von der IHK
    "Kann man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen?
    Aktuell: Der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten ändert nichts an der grundsätzlichen Gebührenpflicht von PC.
    Hinweis: Nach Auskunft der GEZ würde auch der Ausbau von Netzwerkkarten und internen Modems nichts an der Gebührenpflicht ändern, solange mindestens ein USB-Anschluss vorhanden ist, über den ein Modem ohne größeren Aufwand anschließbar wäre.
    In letzter Zeit werden von Providern und Softwarefirmen Lösungen zur Blockierung des Empfangs von Rundfunkprogrammen über das Netz angeboten, die angeblich zur Befreiung von der Gebührenpflicht führen. Nach Auskunft der Rundfunkanstalten handelt es sich hier „um eine Software-Lösung, die nicht geeignet ist, den Empfang von Rundfunk dauerhaft zu vermeiden“. Sie ändert nichts an der grundsätzlichen Gebührenpflicht dieser „neuartigen“ Geräte."

    Hier von der GEZ
    Gemeinnützige Vereine
    Vereine, die keine eigene Geschäftsstelle oder ein Vereinsheim besitzen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. In den Fällen, in denen die ehrenamtlichen Vereinsaktivitäten von den Vorständen oder Vereinsmitgliedern privat von zu Hause aus betrieben werden, führt dies nicht zu einer zusätzlichen Gebührenpflicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn z. B. Übungsleiterhonorare gezahlt werden. Durch die Nutzung eines Handys für Vereinszwecke entsteht zudem ebenfalls keine weitere Gebührenpflicht.
    Betroffen von der ab 1. Januar 2007 geltenden Regelung sind lediglich Vereine mit eigener Geschäftsstelle oder Vereinsheime, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und einen internetfähigen PC bereithalten. Unabhängig von der Zahl der vorgehaltenen PCs ist jedoch nur einmal eine Grundgebühr (monatlich 5,76 Euro) zu entrichten.

    So, das Essen wartet :)
    Euch allen noch nen schönen Heiligabend

  • na jetzt wirds typisch deutsch ...
    mal was lustiges dazu schreibe ...fg


    "Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein internetfähiges Gerät besitze,?

    auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss besitze? Tja, dann werd ich
    mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine
    Kinder, aber das Gerät ist vorhand


    8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o

  • Der ist richtig gut, franke, der gefällt mir!!
    Habe gerade herrlich gelacht und da es keinen "danke"- oder "gefällt mir"-Button gibt, diese Nachricht.

    Den merke ich mir, sollte tatsächlich irgendwann mal die GEZ-Diskussion aktuell werden bei uns!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Teufelskreisverdächtig. Wie sähe es aus bezüglich eines Bußgelds wegen der Möglichkeit, einen Verstoß gegen das Waffengesetz zu begehen? Das Gerät dazu haben wir ja fast alle. Dieser Ansatz würde mittlerweile - leider - viele Freunde finden. => Schlechte Argumente nicht zu eigen machen!

    zur Sicherheit: mein Ironiedetektor ist nicht kaputt.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Vielleicht sollte man mal über die Einführung eines Schlösschens auch für das Hosenställchen nachdenken.

    Effektiver als am LG-Futteral wäre es vermutlich schon.


    Ich vermute, wir schweifen jetzt irgendwie ab, oder auch nicht.


    Auf jeden Fall mit bestem Schützengruß und frohe Weihnachten

    Frank

  • Wo bleibt bei all diesen Futteralen, Schlössern und Verboten der Spaß? :D

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Altes Thema, aber wieder aktuell: neueste Stellungnahme:
    solange ein Verein auf ehrenamtlicher Basis agiert, ist keine GEZ Zahlung notwendig. Heißt also für unsere Vereine, es ist nichts zu bezahlen!

    stand ganz aktuell in der Bayerischen Schützenzeitung. Ob man allerdings die letztes Jahr bezahlten Beiträge wieder bekommt, weiß ich nicht.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo