Ich verstoße meines Wissens damit nicht gegen die Sportordnung, da das Gewehr sicher abgelegt ist und ich die Waffe ungeladen habe, sprich Verschluss ist offen.
Die "roten Fähnchen" sind so gar nicht in der Sportordnung zu finden. Sie sind eher eine Erfindung des DSB/BSSB.
Wenn du mir meinen Regelverstoß mit der Sportordnung nachweisen könntest, würde ich das natürlich sehr gut finden. (auf Meisterschaften nehme ich das Gewehr i.d.R. vom Stativ runter wenn ich den STand verlasse, das aber nur nebenbei)