Bescheinigung fürs Ordnungsamt für regelmäßig aktive Sportschützen

  • Hallo Leute,

    das Ordnungsamt Wolfsburg (Deutschland/Niedersachsen) hat einige Sportkameraden von mir angeschrieben (Routine Kontrolle). Sie sollen eine Bescheinigung darüber vorlegen, das Sie regelmäßige & aktive als Sportschütze im Verein waren. Des weiteren noch ein Foto vom Waffenschrank, in dem die eingetragene KK-Waffe aufbewahrt wird.
    Hat jemand von Euch darin schon Erfahrung gesammelt, wie ein solches Schreiben auszusehen hat. Oder gibt es eventuell schon Vordrucke hier für? Ich habe bis jetzt nichts über Folgebescheinigungen für WBK Besitzer gefunden, nur für die Erstbeantragung.

    Mut steht am Anfang des
    Handelns, Glück am Ende.

  • Sowas ist mir neu. Hat in unserer Region noch keiner verlangt. Aber war zu erwarten, nachdem man nun mit der Kontrolle der Verwahrung fast durch ist, dass man sich nun die vornehmen wird, die keinem aktiven Schießsport mehr nachgehen.
    Führt man bei euch sowas wie ein "Schießbuch" das man als Schießnachweis nutzen kann? Formblätter kenne ich auch nur für die Erstanträge. Vielleicht genügt dem Ordnungsamt ja eine Kopie der Schießbucheinträge.

    Martin

  • Ich würde auch sagen: Schießbucheinträge, dazu noch ein Anschreiben vom Schützenmeister, der die aktive Teilnahme am Schießsport bestätigt, und, wenn vorhanden, evtl. Ergebnisse von weiterführenden Meisterschaften. Das sollte i.d.R. reichen.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • ein Schießbuch wird geführt, dieses kann ich aber nicht komplett kopieren. Die Formulierung muss ich selber schreiben, denn ich bin 1.Schießsportleiter bei uns! Und was versteht man den "juristisch" unter regelmäßig? Einmal im Monat! oder mehr?

    Mut steht am Anfang des
    Handelns, Glück am Ende.

  • Las Dir von Deinem Verein eine Bescheingung ausstellen, dass Du an Wettkämpfen und am Training regelmäßig teilnimmst.

    Reicht das der Behörde nicht, sollen sie die Schießkladde des Vereins anfordern.

    Da keiner gezwungen ist, ein Schießbuch zuführen und dieses auch nicht zum Nachweis gegenüber der Behörde gedachth ist, würde ich das nicht der Behörde vorlegen.

    Bescheingung/Bestätigung vom Verein und gut ist.
    Wenn Du an RWK`s teilnimmst, kannst Du zur Not auch die Wettkampftabellen ausdrucken und einreichen.

    Aber nicht mehr geben, als zwingend erforderlich.

    Was die Bilder betrifft, das geht in Ordnung und dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Unterbringung der Sportgeräte.

  • Mir ist auch nicht bekannt, dass es da eine vorgegebene Zahl gibt. Ich weiß nur, dass den Vereinen (ohne eigenen Schießstand), die bei uns am Schießstand mittrainieren, vorgegeben wurde, jeden Monat ihren Mitgliedern, einen Schießtag anzubieten. Im Grunde würde ich auch sagen, das eine Bestätigung ausreichen müsste, die umfasst, das der Betreffende ein aktiver Schütze ist. Den selbst wenn er nur ein paar mal im Jahr übt und an ein, zwei Wettkämpfen teil nimmt, würde ich dies als "aktiv" werten.
    Ansonsten sollen die dann die Schießkladde des Vereins anfordern. Eine Schießbuchpflicht des einzelnen gibt es nicht, das stimmt.

    Martin

  • Seit der WaffG-Verschärfung vom Sommer 2009 muß der WBK-Inhaber zu jedem beliebigen Zeitpunkt den Fortbestand seines Bedürfnisses (vgl. §§ 8 u. 14 WaffG) gegenüber der Waffenbehörde nachweisen können. Dazu sollten die WBK-Inhaber, soweit vorhanden, ihre persönlichen Schießbücher kopieren und Protokolle und Wettkämpfen beifügen. Sollten keine persönlichen Schießbücher geführt werden, kann der Verein ein allgemein formuliertes Schreiben ausstellen, daß Mitglied XYZ im Zeitraum ABC regelmäßig dem Schießsport nachgegangen ist. Das sollte sich dann aber ggf. auch anhand des Nachweisbuches auf dem Schießstand untersetzen lassen.

    BTW: Der unbestimmte Rechtsbegriff "regelmäßig" wird hinsichtlich des Bedürfnisses so verstanden, daß eine Größenordnung von 12 bis 18 Schießterminen mit erlaubnispflichtigen Waffen pro Jahr absolviert werden sollte. Wenn es ein paar weniger sind (z.B. wegen Krankheit oder aus anderen Gründen - siehe analog auch hier), wird sicher nichts passieren, doch Schützen, die über längere Zeit praktisch kaum noch schießen, könnten - leider - ein Problem bekommen.

  • 12 mal regelmässig (einma lim Monat) oder 18mal unregenmässig ( nicht jeden Monat).

    So steht es in den Verwaltungsvorschriften

  • So steht es in den Verwaltungsvorschriften

    Stimmt. Das gilt zunächst allerdings nur für den Bedürfnisnachweis bei der Erstbeantragung der WBK. Beim "laufenden Bedürfnis" wird man die 12/18 nicht allzu wörtlich nehmen dürfen, sonst wäre ja ein zeitweises Pausieren vom Schießsport ohne WBK-Verlust - wie nebenan diskutiert - nicht möglich.

    Wichtig ist halt, daß Schützen, die nicht auf etwa ein Dutzend Termine im Jahr kommen, gegenüber dem Amt (!) eine gute Begründung dafür abgeben können (z.B. Krankheit, berufliche oder familiäre Einschränkungen, vielleicht auch zeitintensive Funktionärstätigkeit im Schützenwesen).

  • Ich würde auch sagen: Schießbucheinträge, dazu noch ein Anschreiben vom Schützenmeister, der die aktive Teilnahme am Schießsport bestätigt, und, wenn vorhanden, evtl. Ergebnisse von weiterführenden Meisterschaften. Das sollte i.d.R. reichen.

    Herr Jemineh, was für ein kriecherischer, erbärmlicher Schwachfug! Aber den Ariernachweis der Urgroßmutter nicht vergessen, und Betragenszeugnis der dritten Grundschulklasse! Und - ja, ganz wichtig - die letzten drei negativen Aidstests.

    Oh Schöpfer, schmeiß Hirn vom Himmel!

    Carcano

  • Ein wirklich sehr konstruktiver Beitrag, Carcano. Du findest das übertrieben? Dann schreib's doch einfach. :rolleyes:

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Stimmt. Das gilt zunächst allerdings nur für den Bedürfnisnachweis bei der Erstbeantragung der WBK. Beim "laufenden Bedürfnis" wird man die 12/18 nicht allzu wörtlich nehmen dürfen, sonst wäre ja ein zeitweises Pausieren vom Schießsport ohne WBK-Verlust - wie nebenan diskutiert - nicht möglich.

    Wichtig ist halt, daß Schützen, die nicht auf etwa ein Dutzend Termine im Jahr kommen, gegenüber dem Amt (!) eine gute Begründung dafür abgeben können (z.B. Krankheit, berufliche oder familiäre Einschränkungen, vielleicht auch zeitintensive Funktionärstätigkeit im Schützenwesen).

    Leider sehe ich das ein wenig anders.

    Wenn eine Behörde einen Nachweis des Bedürfnises haben möchte, wird es bei der 12/18er Regel, da auch von den Gerichten angewendet, zugrunde legen, bleiben.
    Die Verbände leben es ihnen so vor, leider!

    Das Waffenrecht spricht von Regelmäßig. Die Verwaltungsvorschriften geben dem Begriff Regelmäßig die Anzahl.

    Wenn also ein Schütze, Sportschütze wohlgemerkt, denn Jäger betrifft dies ja nicht, nur unregelmäßig zum Schießen geht, und bei deiser Unregelmäßigkeit keine 18 Termine vorweisen kann, wird ihm die Behörde wohl Straß machen.
    Wie weit dieser Streß gehen wird, kann ich nicht sagen, aber so wie die Behörden nunmal drauf sind, werden sie auf einen Wiederruf der waffenrechtlichen Erlaubnis drängen.

    Aus diesem Grund würde ich kein schießbuch der Behörde vorlegen wollen.
    Wenn der Verein einem die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb schriftlich bestätigt, ist dei welt in Ordnung und sollte in 99,9% der Fälle für die Behörden mehr als ausreichend sein.

  • Wenn das Ordnungsamt eine Bescheinigung über die regelmäßige aktive Teilnahme am Schießsport haben will, dann bescheinigt denen das doch auch so. Nicht mehr und nicht weniger. Und verkneift euch am besten erst mal diese 12/18-Regel, insbesondere dann, wenn sie so gar nicht von der Behörde ins Spiel gebracht wird. Man kann nämlich durchaus ernsthaft darüber streiten, ob denn z. Bsp. Alt-Inhaber davon überhaupt betroffen sind.

    Nach meinem Kenntnisstand sind sind weder die Schützen noch die Vereine generell verpflichtet, ein Schießbuch zu führen. Allerdings sind die Vereine bei den Frischlingen in den ersten 3 Jahren in der Pflicht, einen Nachweis zu führen. Hier also aufpassen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Herr Jemineh, was für ein kriecherischer, erbärmlicher Schwachfug! Aber den Ariernachweis der Urgroßmutter nicht vergessen, und Betragenszeugnis der dritten Grundschulklasse! Und - ja, ganz wichtig - die letzten drei negativen Aidstests.

    Oh Schöpfer, schmeiß Hirn vom Himmel!

    Carcano

    Ein typischer Carcano, wo ich nur sagen kann: Ich gebe dir recht, schmeiß Hirn vom Himmel, damit so ein Zeugs nicht noch öfters hier geschrieben wird!!

    Seine Schießnachweise zu kopieren, ist doch kein Problem, höchstens ich habe keine gemacht. Dann reicht meines Erachtens auch ein Anschreiben des Schützenmeisters, das in 10 Minuten erstellt ist. Wenn man noch Wettkampfergebnisse hat, wieso denn nicht beilegen? Tut doch nicht weh und wieso immer auf Konfrontation mit der zuständigen Behörde gehen? Wir fahren sehr gut mit dem Kurs des Miteinanders mit den zuständigen Personen (und das liegt diesmal nicht am Bundesland Bayern!!).

    Aber bevor du solch einen Beitrag schreibst, Carcano, lass es einfach sein. Geh lieber an den Stand und schieße, mach deine Arbeit, aber verschone uns bitte mit solchen (obendrein noch beleidigenden) Beiträgen. Und wenn du unbedingt was schreiben willst, dann bitte etwas, das einem weiterhilft, denn solche Beiträge habe ich von dir schon ewig nicht mehr gelesen!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Guten Morgen,

    ja, ich würde das mit der 12/18er Regelung auch nicht an die große Glocke hängen. Meines Wissens gilt das auch nur, wenn man ein Bedürftnis beantragt. Sprich, wer nix kaufen will, kann so oft oder wenig üben wie er will, kann mich auch irren.
    Ich würde das auch erstmal "pauschal" bestätigen, und wie gesagt, gegebenenfalls, wenn nachgefragt wird, das Schießbuch/kladde kopoieren und beifügen. Oder eben die wahrgenommenen Schießtermine auf der Bestätigung vermerken.
    Im Grunde weiß ich aber nicht wo da generell auch bei den Schützen das Problem ist. Zwar haben wir auch welche im Verein, die beruflich oder privat viel um die Ohren haben, auch welche die lange krank waren und so im Jahr nurnoch ein paar Mal zum Schießen kommen. Aber die überwiegende Zahl hat bestimmt 30 bis 40 Einträge in ihren Schießbüchern. Ich komme auf gut 50-60. Ohne Wettkämpfe gerechnet.

    Martin

  • Genau aus dem Grund der 12/18er Regel würde ich vom einreichen der Schießbuchseiten absehen.
    Ungeachtet dessen, ob diese Regelung für Bestandsschützen, Frischlinge und nur für neu Bedürfnisse greift.
    Die Behörde möchte nur nachgewiesen bekommen, dass der TE regelmäßig schießt und fertig ist die Laube. Genau das kann der Verein, egal ob 1. Vorsitzende oder sonst ein Mitglied des Vorstandes schriftlich bestätigen und das wars. Mehr ist nicht nötig und hat, lieber dingo, nichts mit einem Konfrontationskurs zu tun.

    Ich bin genauso dafür mit den SB`s zusammenzuarbeiten und indem ich mir eine Bescheinigung vom Verein geben lasse, spare ich dem SB die Arbeit, irgendwelche Schießbuchseiten auseinander zu klambüßtern.

    Aber, was nun die 12/18er Regel betrifft, ist doch letztlich so, gerade die neueren Sportschützen (ungeachtet des Alters) sind ja daran interessiert, sich mehrere Sportwaffen zuzulegen. Hier nen Revolver, da ne Pistole, da drüben ne SpoPi und da hinten nen Ordonanzgewehr.
    Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die 12/18er Regel kontinuierlich gültigkeit hat und sich die meisten Schützen, besonders aber die Neuzugänge längere Pausen meist nicht erlauben können.

  • Nach meinem Kenntnisstand sind sind weder die Schützen noch die Vereine generell verpflichtet, ein Schießbuch zu führen. Allerdings sind die Vereine bei den Frischlingen in den ersten 3 Jahren in der Pflicht, einen Nachweis zu führen. Hier also aufpassen.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    Nach meinem Kenntnisstand sind die Vereine aber dazu verpflichtet eine Schießklade zu führen, in die alle eingetragen werden müssen, die am jeweiligem Tag am Schießen teilgenommen haben. Ansonsten kann dir dein Verein bestätigen was er will, wenn es keine Gegenprobe gibt. Also führen die Vereine indirekt ein großes Schießbuch für alle.


  • Nach meinem Kenntnisstand sind die Vereine aber dazu verpflichtet eine Schießklade zu führen, in die alle eingetragen werden müssen, die am jeweiligem Tag am Schießen teilgenommen haben.

    Gib' doch bitte die Gesetzesstellen bzw. die Verodnungen an, auf denen die Verpflichtung basieren soll.

    Gruss Axel


  • Gib' doch bitte die Gesetzesstellen bzw. die Verordnungen an, auf denen die Verpflichtung basieren soll.

    Indirekt zielt zwar § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG in diese Richtung. Axels Nachfrage zeigt aber auch, dass diese Verpflichtung eben nicht alle Schützen betrifft, worauf schon Frank vor mir hingewiesen hat (Text der Norm: "einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen").
    In der AWaffV findet sich ebenfalls keine allgemeine Schießkladden- oder Standbuchpflicht. Dass ein solches nützlich ist, und seine Benutzung den Mitgliedern vereinsintern vorgeschrieben werden kann, steht außer Frage.

    Wer als Selbstdarsteller mehr einreichen will als die in allen Landesverbänden formblattmäßig (!) dafür vorgesehene Bescheinigung, den kann man daran nicht hindern, so schädlich und destruktiv das natürlich auch für andere anderen und den Schießsport insgesamt ist. Dann sollte man allerdings auch die Quittungen über regelmäßige Fußpflege/Hühneraugenbehandlung und den Lichtgewehrbefähigungsauffrischungsnachweis keinesfalls vergessen !

    Carcano

  • Danke Carcano,

    das war wieder einmal ein Beitrag (abgesehen vom letzten Satz), wie ich von dir anfänglich gewohnt war, mit Inhalt, sachlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo