• Ich meine mich hier zu erinnern dass den Kindern der Umgang mit Waffen, auch ausrangierten oder defekten verboten ist.l


    Nicht nur das, wenn man an so ein 'ausrangiertes' Gewehr auch noch eine 'Leuchte bastelt', mutiert das Teil auch noch ganz schnell zum verbotenen Gegenstand. Und da hilft dann im Zweifel auch keine bunte Farbe mehr.


    Ich freue mich aber, dass Kogge jetzt wenigstens erkannt hat, dass von diesen Leuchten auch waffenpolitisch eine Gefahr ausgeht, insbesondere wenn man diese dann auch noch als das Allheilmittel der Probleme verkauft. Ich erinnere mich noch an die alten Diskussionen, wo nicht nur ich in epischer Breite und mit ganz handfesten Belegen auf diese Gefahr hinwiesen habe. Einsicht oder zumindest Nachdenklichkeit habe ich damals nicht verspürt. Im Gegenteil, wir Kritiker war da nur die ganz ganz Bösen. Somit schon mal ein kleiner Fortschritt.

    Wobei sich mir in Bezug auf Kogges Beitrag auch noch zusätzlich die Frage stellt, wieso braucht man denn überhaupt so ein untaugliches Zeug, wenn man doch mit den Sondererlaubnissen vor Ort keine Probleme hat?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • wieso braucht man denn überhaupt so ein untaugliches Zeug, wenn man doch mit den Sondererlaubnissen vor Ort keine Probleme hat?


    Zum Bleistift, wenn man einen Neuling hat, der in einem knappen halben Jahr 12 wird. Dann sind Aufwand, Zeit und Kosten für eine Ausnahmegenehmigung unökonomisch. Ihn aber überhaupt nicht zu trainieren hieße, ihn zu verlieren.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)


  • Wobei sich mir in Bezug auf Kogges Beitrag auch noch zusätzlich die Frage stellt, wieso braucht man denn überhaupt so ein untaugliches Zeug, wenn man doch mit den Sondererlaubnissen vor Ort keine Probleme hat?


    Ich gehe mal davon au, dass du sehr genau weisst, dass es nicht ganz so einfach ist. Die Möglichkeit, an Ausnahmegenehmigungen für Jugendliche unter 12 Jahren zu kommen, ist sehr stark abhängig von den vor Ort handelnden Personen, vor allem denen der Kreispolizei (bei uns in NRW). Da kenne ich mehr als einen Fall, bei dem das schon pathologische Züge annahm. Da hilft es meist auch nur begrenzt, sich auf ein Klageverfahren einzulassen, da die Eltern oft selbst Neulinge sind und sich von der Staatsgewalt beeindrucken lassen. Da ist es oft zweckmäßiger (um dem Jugendlichen wenigstens ein bisschen was an die hand geben zu können), den fehlenden Zeitraum bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit "so einem untauglichen Zeugs" zu überbrücken.

    Aber natürlich sollten das die speziell dafür zugelassenen Waffen sein. Bezüglich Gewehrgewicht ist auch anzumerken, dass man dort in dem Alter sehr vorsichtig gearbeitet werden muss, da die Körper der jungen Menschen noch bei weitem nicht voll belastbar sind. Nicht umsonst wurde seinerzeit in der Studie über die unter 12-jährigen sehr differenziert in Bezug auf Freihandschießen gearbeitet.