Bremen will Waffensteuer - € 300,- je Waffe

  • SPD Bürgerschaftsfraktion Land Bremen -

    Kommt es zum Nord-Süd-Schulterschluss ?

    "Tschöpe kündigt an, dass die SPD im weiteren Verfahren auch noch einmal die Frage prüfen wird, ob die bislang geltenden Sanktionen, die im Falle eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungsvorschriften greifen, ausreichend sind. Darüber hinaus erwartet die SPD, dass der Senat entsprechend des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft vom 23. Februar, sich weiterhin auch auf Bundesebene für eine Reform des Waffengesetzes einsetzt. „Die baden-württembergische Landesregierung hat jüngst angekündigt, dass sie eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbots von großkalibrigen Waffen für den privaten Besitz und die private Nutzung auf den Weg bringen will. Ich gehe davon aus, dass Bremen diese Initiative aktiv unterstützt.“

    GRUENE-Fraktion Bremen:

    Bessere Lenkungswirkung durch Waffenkontrollgebühr
    Bündnis 90/Die Grünen - Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft – Bessere Lenkungswirkung durch Waffenkontrollgebühr

  • Sicher wird eine Kontrollgebühr eine Lenkungswirkung entfalten, nur kann da bei weitem nicht der "Gewinn" vergleichbar einer Besitzsteuer eingefahren werden.

    Wenn in München durch die Prüfung der Unterbringung die Zahl der Waffenbesitzer um 25 % (6000 auf 18 000, Quelle Münchn. Merkur 19.03.) reduziert wurde, bleiben Kontrollgebühren auch kein Aktivposten im Haushalt.

  • Hallo,

    ja die Steuer ist gescheitert, aber 120,00 €- 150,00 € im Jahr für die Kontrolle ist auch kein Papensstiel. Dieses gilt bis jetzt nur für Bremen, der Bremerhavener OB will die Sache prüfen, da der Bremerhavener Senat ja selber entscheiden kann was geschehen soll. Nun bin ich gespannt auf die solidaritäts Schwüre der linken die sie bei der Waffensteuer abgegeben haben. Oder kommen sie jetzt und sagen, Kontrollgebühren sind ja was ganz anderes. So kommen sie durch die Hintertür und in spätestens fünf Jahren ist das Amt wo die Kontrolleure so teuer geworden, dass wir im Jahr 300,00 € zahlen müssen. Wartens wir ab.

    Kogge

  • Aus meiner, nicht juristischen Meinung, folgendes:

    Das Waffenrecht ist für die Lenkung des Waffenbestandes zuständig!
    Eine Gebühr, die nur dazu eingeführt wird, Lenkend zu wirken, ist in meinen Augen nicht zulässig.
    Außerdem, darf eine Gebühr nur die tatsächlichen Kosten decken und bei bis zu € 150,- im Jahr für eine Kontrolle die bei den meisten nur wenige Minuten dauern dürfte (incl. Verwaltungsaufwand), dürften die Kosten durch die bereits anfallenden Gebühren für die Eintragungen und Zuverlässigkeitsprüfungen abgedeckt sein.

  • Hallo,

    was ich nicht ganz verstehe, ist folgendes die melden sich an schauen ob alles rechtens ist. Wenn ja protokollieren sie dieses, warum müssen sie das Jahr darauf wiederkommen? Also wechen Schluß zieht man daraus? ABZOCKE, irgendwie müssen wir doch die Schützen klein kriegen.

    Kogge

  • Hallo,

    was ich nicht ganz verstehe, ist folgendes die melden sich an schauen ob alles rechtens ist. Wenn ja protokollieren sie dieses, warum müssen sie das Jahr darauf wiederkommen? [...]

    Kogge


    Wieso schreibst Du dann, dass sie jedes Jahr kommen? Der Turnus der Überprüfung ist niergendwo festgehalten und niemand hat gesagt, dass die Überprüfung jährlich stattfindet.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Johann,

    schau Dir mal die folgende Presseerklärung an:

    SPD Bürgerschaftsfraktion Land Bremen -

    Zitat

    Wir wollen die Waffenbesitzer zur Finanzierung unseres Gemeinwesens, insbesondere für die von Ihnen verursachten Kosten des notwendigen Verwaltungsaufwandes der Waffenbehörde heranziehen. Dieses Ziel wird durch die Einführung einer einheitlichen Kontrollgebühr erreicht. Ab sofort finden regelmäßige, jährliche Kontrollen statt.“ Damit hat Bremen die schärfsten Waffenkontrollen der Bundesrepublik. Die Kosten hierfür werden durch die Verursacher getragen.

  • Mann könnte daraus mit etwas bösem Willen sicher ein (zumindest kurzfristig) florierendes Geschäftsmodell entwickeln, wenn man mal von so unwesentlichen Rechtsprinzipien wie Verhältnismäßigkeit und dergleichen absieht.

    Wie wäre es mit monatlichen oder angesichts der "immensen Gefahr" sogar wöchentlichen (täglichen) Kontrollen? Die Kosten zahlt ja der jeweilige Betroffene. Mit weiterm bösem Willen könnte man diese Kontrollen sogar privatisieren. Jeder Betroffene bekäme seinen persönlichen Kontrolleur zugeteilt. Der Betroffene würde verpflichtet, dem Kontrolleur sämtliche Aktivitäten mit mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit mitzuteilen.

    Ich kann mir schon gut vorstellen, dass solche Überlegungen bei etlichen Hoplophobikern und anderen 'Menschenfreunden' für ein feuchtes Höschen sorgen könnten.

    Wenn es nicht so traurig wäre ...


    Zitat

    irgendwie müssen wir doch die Schützen klein kriegen.


    Nur darum geht es!


    Johann und Dan

    Es ist noch nicht einmal vorgeschrieben, dass überhaupt kontrolliert werden muss. Es geht 'nur' um den Nachweis der sicheren Aufbewahrung. Dieser Nachweis kann auf vielfältige Art erbracht werden. Das (nicht nur in dem Punkt immer noch umstrittene) Gesetz ermöglicht allerdings auch Kontrollen vor Ort.


    Mit besorgtem Schützengruß

    Frank

  • Frank, das ist richtig.
    Die Behörden haben die rechtliche Möglichkeit erhalten die Kotrollen durchzuführen, was nicht bedeutet, dass sie es auch tun müssen.
    Aber komischerweise, hierbei sind sich die Behörden wohl einig, wird Kontrolliert.
    Aber auf die Empfehlung in den Verwaltungsvorschriften schei$$en die ganz genüßlich.

  • Mann könnte daraus mit etwas bösem Willen sicher ein (zumindest kurzfristig) florierendes Geschäftsmodell entwickeln, wenn man mal von so unwesentlichen Rechtsprinzipien wie Verhältnismäßigkeit und dergleichen absieht.

    Wie wäre es mit monatlichen oder angesichts der "immensen Gefahr" sogar wöchentlichen (täglichen) Kontrollen? Die Kosten zahlt ja der jeweilige Betroffene. Mit weiterm bösem Willen könnte man diese Kontrollen sogar privatisieren. Jeder Betroffene bekäme seinen persönlichen Kontrolleur zugeteilt. Der Betroffene würde verpflichtet, dem Kontrolleur sämtliche Aktivitäten mit mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit mitzuteilen.

    Ich kann mir schon gut vorstellen, dass solche Überlegungen bei etlichen Hoplophobikern und anderen 'Menschenfreunden' für ein feuchtes Höschen sorgen könnten.


    Nach bisher gelesenen Beiträgen kommt der Verdacht auf, dass Waffenbesitzer das ernst meint.

    Karl

  • Hallo,

    auf alle Fälle hat der Herr Tschöpe das erreicht was er wollte. Er ist in der BRD und weit über deren Grenzen bekannt geworden, dass Wort Waffensteuer hat einen neuen Namen unter einer anderen Verwaltung bekommen und wir sind die Deppen. Ich habe gestern unseren Kreispräsidenten im Verein gehabt, er unterhielt sich mit seiner Stellvertreterin die bei uns im Verein ist. Folgender ungefährer Wortlaut, wir haben es geschafft die Steuer ist vom Tisch unsere Arbeit hat sich gelohnt. Ja wo von träumt der Gute denn Nachts, die ganze linke Klientel bis auf vieleicht wenige Ausnahmen wollen uns weg haben egal wie. Die SPD und Grünen regierten Städte, Gemeinden und Länder, da werden wir noch unser blaues Wunder erleben.

    Kogge

  • Hallo Freunde,

    ganz wichtig in dem Zusammenhang erscheint mir die Forderung an die kontrollierenden Behörden, detailliert offenzulegen, wie diese angeblichen und teilweise immens hohen Beanstandungszahlen bei den bisherigen Kontrollen zustande gekommen sind, sprich nach welchen Kriterien die Kontrollierten ausgewählt wurden, welche Erlaubnisse nach welchen Bedürfnissen die Kontrollierten hatten und ganz detailliert anhand der aktuellen Gesetzeslage, welcher Art die Verstöße waren und welche Konsequenzen sich daraus ergaben.

    Im Grunde müssten diese Verstöße doch zu einem massiven Anstieg von Widerrufen bestehender Erlaubnisse geführt haben bzw. führen. Wie viel Erlaubnisse wurden denn bisher wirklich widerrufen?

    Ich bin mir angesichts der komplexen Regelungen der sicheren Aufbewahrung ziemlich sicher, dass dort auch Kontrolleure unterwegs waren bzw. sein werden, welche selbst mit der jeweils richtigen Auslegung und Anwendung des Gesetzes so ihre liebe Not haben und daher im Zweifel auch (erst mal) Sachen beanstanden, welche in Wirklichkeit gesetzeskonform sind. Ich denke da an so Dinge wie die gemeinsame Lagerung von Kurzwaffen nebst zugehöriger Munition im B-Fach eines A/B-Schranks oder die gesetzliche Forderung nach Verankerung, welche erst unter bestimmten Umständen (Stückzahl) greift. Ist der Kontrollierte da selbst nicht so ganz sattelfest, so bleibt so eine 'Beanstandung' stehen. Wenn es ganz dumm kommt, vertritt auch die zuständige Behörde dazu auch noch eine falsche Rechtsauffassung. Wäre ja auch nicht das erste Mal. Wenn dann auch noch die Dose Diabolos als Munition im Sinne des WaffG herhalten muss, nimmt das Schicksal unweigerlich seinen Lauf.

    Wir haben ja hier im Forum auch den Bericht aus Baden-Württemberg mit seinen auf den ersten Blick und so auch in den Medien postulierten erschreckend hohen Verstößen behandelt, welcher sich dann auch Dank Katja Triebels gewissenhafter Analyse als Blendwerk erwies. Hindert leider solche Spezialisten wie den Herrn Grafe* nicht daran, diese falschen Zahlen immer wieder gebetsmühlenartig zu nennen.

    Deshalb sollten wir auch in Bremen, wo ja zur Zeit noch heftigere Verstoßzahlen ohne nähere Angaben verbreitet werden, auf eine detaillierte Aufarbeitung und Offenlegung der Kontrollen pochen. Es kann doch nicht sein, dass scheinbar jeder, der sich berufen fühlt, mit wilden Zahlen ohne Belege gegen uns Politik machen darf. Es kann auch nicht sein, dass wir Schützen für Verfehlungen nicht informierter Altbesitzer oder ahnungsloser Freizeitkapitäne mit ihren SigPis zur Rechenschaft gezogen werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    * zur Erinnerung, Herr Roman Grafe ist auch der, welcher bisher ungestraft unseren Vizepräsidenten Jürgen Kohlheim als einen "Propagandisten des Todes" bezeichnete

  • Hallo,

    Wenn die Behörden der Auffassung sind, die Schützen zu überprüfen ob sie ihre Waffen nach den gesetzlichen Richtlinien aufbewahren, müssen sie Leute dafür haben die sich mit eben diesen genau auskennen. Ebenfalls sollte an alle Waffenbesitzer diese Richtlinien herausgegeben werden. Wer dann dagegen verstößt, ok der muß dann mit den Konsequenzen rechnen. Das ist das Eine, dass Zweite ist woher die Wiikür 120,00€-150,00€ Kontrollgebühren zu zahlen. Melde ich eine Waffe neu an zahle ich schon eine beträchtliche Summe für eine Arbeit von 5min. bei einer Ummeldung ebenfalls. Wenn ich mich an den Richtlinien halte und der Kontrolleur findet nichts, frage ich mich warum und wo für soll ich zahlen. Gibt das Gesetz das überhaupt her, ich sehe es als Willkür an.

    Kogge

  • Die Wählervereinigung BIW (BÜRGER IN WUT) begrüßt die Ankündigung des Bremer Senats, auf eine Besteuerung von Schusswaffen in Bremen zu verzichten. Gleichzeitig kündigen BIW ihren Widerstand gegen die geplante Gebühr für Kontrollbesuche bei Waffenbesitzern an.

    Siehe Pressenotiz der BIW

  • Puh, bei uns in Sachsen-Anhalt scheint sowohl eine Waffensteuer als auch eine Kontrollgebühr vom Tisch. Zumindest wurde dies heute zum Landesschützentag von Seiten der Politik ( Holger Stahlknecht ) so bekanntgegeben. Unser Ministerpräsident Haselhoff ist der gleichen Ansicht.

    Offentlich nicht nur ein Lippenbekenntnis..............

  • Hab mich auch schon gewundert, warum das hier bisher nicht thematisiert wurde.

    Na ja, ist halt kein Sporcht-Thema. Ist wohl auch eher ein Thema frustrierter „Legalwaffenbesitzer“ aus dem Dunstkreis von Selbstverteidigung, Bürgerrechten und Eigentum, oder?


    Sorry, couldn't resist. Stell mich dafür jetzt aber nicht in die Schämecke.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Frustriert sein könnte ich schon, aber eher über unsere Selbstdarstellung, die natürlich auch in die Öffentlichkeit diffundiert. Als Außenstehender holt man sich dann ne Flasche Cola und ne Tüte Chips und sieht nur zu ...

    Frei nach dem Motto 'woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe',ist mir gestern etwas wieder sehr klar geworden: das Waffengesetz kennt nur Sportschützen ohne eine innere Unterscheidung vorzunehmen (hier). Irgendwie geht das immer wieder in Vergessenheit bei der Einteilung in 'wir' und 'die'. Seltsamerweise kommt die regelmäßig von innen und nicht von außen.

    Wie sind wir eigentlich drauf, Unterschiede und Abgrenzungen immer wieder selbst zu thematisieren ?(? Wir verhalten uns wirklich wie ein ungedämpfter Schwingkreis.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.